SF von 9 auf 2 mit nicht regulierter Schadensmeldung - Versicherungswechsel

  • Hallo,

    Ich hab bei meiner Versicherung letztes Jahr im Sommer einen Auffahrunfall gemeldet. Ich war Verursacher. Danach nie wieder etwas gehört und auch als ich einen Monat später mal nachgefragt habe bei der Versicherung, hieß es, der Unfallgegner hat sich noch nicht gemeldet. Der Unfallgegner kam aus Dänemark, Unfall war aber hier in Deutschland.
    Ich zahle meine Kfz Versicherung immer jährlich und hatte die Rechnung für das neue Jahr bekommen. Dort hat mich mein Versicherer anstatt in die neue SF 9 in die SF 2 eingestuft und dementsprechend den Preis für meine Haftplicht angepasst. Auf Nachfrage, wie das zustande kommt meinte der Sachbearbeiter, dass ja der Schadensfall von mir angegeben wurde, aber noch keine Regulierung statt gefunden hat, da sich bis jetzt nur ein Unternehmen gemeldet hat, welches für die Regulierung der anderen Seite zuständig ist. Das sei jetzt aber schon ein halbes Jahr her und seit dem nichts mehr passiert.
    Den Wechsel der Sf-Klasse begründet die Versicherung damit, dass der Schaden ja auf jedenfall reguliert wird. Ich finde das nicht logisch, weil ich ja bis jetzt auch nicht die Chance bekommen habe, den Schaden selber zu tragen, ausserdem fand ich die Rückstufung auf SF-Klasse 2 schon krass. Ich habe die Versicherung gebeten mir eine Statusmeldung zur Schadenregulierung zu schicken und eine Bestätigung, dass noch keine Zahlung erfolgt an den Unfallgegner erfolgt ist.
    Nachdem da nichts passiert ist, habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht, und die Versicherung gewechselt. Natürlich ist mir klar, dass ich mich da mit SF-Klasse 2 anmelden musste, aber die neue Versicherung war trotzdem über 200 Euro günstiger, da lohnt es sich trotzdem. Jetzt ist die Frage, wie kann ich damit weiter umgehen. Die alte Versicherung meldet sich nicht und ich würd gerne der neuen Versicherung den Sachstand mitteilen, die wissen im Moment ja nur, dass ich SF-klasse 2 bin. Was ist, wenn der Schaden nicht reguliert wird, oder ich die Kosten übernehme, was ist dann mit den Kosten die ich habe aufgrund der Einstufung. Finde ist ne sehr komische Situation. Ich hab ja kein Problem damit, dass wenn etwas reguliert wird, ich in der SF klasse steige, so is ja das game, aber vorab und dann noch von 9 auf 2 das verstehe ich nicht. Macht es sinn den Versicherungsombudsmann oder die BarFin einzuschalten?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Flrn,


    die Hochstufung nach dem gemeldeten Schaden ist m.E. formaljuristisch korrekt. So wie Sie es schildern, wird es zu einer Schadenzahlung kommen. Darauf zu hoffen, die Gegenseite vergisst oder verzichtet, wäre keine seriöse Geschäftspolitik des Versicherers. Schadenfälle mit Auslandsbezug dauern halt und der Haftpflichtversicherer verdient wieder an einer gestellten Reserve. Da hat er es auch nicht eilig, dem Anspruchsteller Geld aufzudrängen.


    Ob die Hochstufung von 9 auf 2 richtig ist, müssten Sie in den Versicherungsbedingungen erkennen.


    Haben Sie irgendeine Vorstellung von der Schadenhöhe? Wäre ein Rückkauf des Schadens überhaupt realistisch? Wären Sie bei der alten Versicherung geblieben und hätte irgendwann einmal den Schaden zurückgekauft, hätten Sie auch ein Anrecht darauf gehabt, dass alle Prämienerhöhungen rückabgewickelt werden. Durch Ihren Wechsel hat sich die Frage erledigt.


    Wenn Sie möchten, können Sie dem neuen Versicherer den Sachstand des Unfalls mit Schadennummer, Hinweis auf Auslandsbezug und der Bemerkung, bis jetzt keine Regulierung, auch mitteilen. Mehr als Abheften (natürlich in der E- Akte speichern) wird er es aber nicht. Irgendwann bekommen Sie vom alten Versicherer die Abschlussmeldung zum Schaden. Falls Sie den Rückkaufen, teilen Sie das dem neuen Versicherer mit und bitten um Berücksichtigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse.


    Gruß Pumphut

  • Hey Pumphut danke für deine Antwort. Die genaue Schadenshöhe kann ich nicht beziffern, aber es war ein Auffahrunfall an einem Stoppschild. Ich bin dem KFz vor mir auf die Anhängerkupplung gerollt. Geschwindigkeit war vielleicht Schrittgeschwindigkeit, das lässt sich schwer einschätzen. Bei mir war gar nichts und daher denke ich, dass sich der Schaden beim 40 Jahre alten Volvos meines Unfallgegners auch im Rahmen halten wird. Das hab ich der Versicherung auch so mitgeteilt. Ich kann das nachvollziehen ( hatte ich auch zum Sachbearbeiter gesagt), dass die Angabe des Unfalls dazu führt, dass eine Regulierung voraussgesetzt wird. Das macht ja absolut Sinn. Ich finde die Abstufung so hart auszuführen nicht passend zum Fall. Und hätte mir als Versicherungsnehmer gewünscht, dass mir in irgendeiner Art und Weise entgegengekommen wird.
    Ich werde jetzt mal die neue Verischerung kontaktieren und schauen, wie die diesen Sachverhalt einstufen. Ich habe ja ausserdem noch eine 14 tägige Rückruf frist. Könnte also theoretisch noch beim alten Versicherer bleiben. Würde mich aber 200 € mehr Kosten als jetzt, ist halt die Frage was auf lange Sicht mehr Sinn macht. Is aber auch einfach nen komischer Fall, dadurch, dass sich die Gegenseite da immens Zeit lässt den Schaden abzuwickeln.

    Grüße

  • kleines Update. Habe mit der neuen Versicherung gesprochen, die meinte, wenn der Schaden nicht reguliert werden sollte, oder ich meine SF zurückkaufe, dann wird automatisch der Vertrag auf die alte Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft. Auch bei dem neuen Versicherer. Die Dame am Telefon fand es schon unüblich, dass der Schaden so lange unreguliert ist und meinte, dass normalerweise der Fall nach mehreren Anschreiben geschlossen wird, die SF-Klasse wieder zurückgestuft und erst wenn der Unfallgegner sich dann innerhalb der 3 Jahre meldet die Regulierung wieder aufgenommen wird.
    Scheint zumindest bei meiner alten Versicherung anders zu laufen.
    Fazit: Ich bleib bei der neuen ( weil 200 € günstiger) und hoffe das schnell reguliert wird, damit ich mir die SF-Klasse zurückkaufen kann, oder das die Regulierung erstmal pausiert wird.

    Grüße