Wer (wie ich ) bisher Probleme hatte, die Steueränderung für ausländische thesaurierende Fonds zu verstehen, findet vielleicht diesen Artikel von Stiftung Warentest hilfreich.
-
-
Was heißt dieses nun für die Anlage in Fonds und werdet Ihr Eurer Anlageverhalten ändern?
Kann man eigentlich die Änderungen für sich selber mal durchrechnen (Basisjahr 2015 oder 2016)? -
Ich werde nur meine Ablagestruktur überdenken.
An der Anlagestruktur ändert sich nichts.
-
Ich mit meiner Nichtveranlagungsbescheinigung, gehe davon aus, dass meine Erträge aufgrund der Körperschaftsteuer geringer werden. Andererseits hoffe ich, dass ich keine Vorabpauschale zahlen muß.
Erst einmal das neue Gesetz wirken lassen, ehe ich etwas verändern werde.Altsachse
-
Was mit den Swap ETFS wird ist ja immer noch nicht geklärt. Gilt hier auch die 30% Regelung oder nicht?
-
Hallo,
ich hätte hier mal eine Frage zur Körperschaftssteuer und Sparerpauschbetrag. Wie in dem Artikel von @chris2702 verlinkt steht beschrieben:
"Was bedeutet es für mich als Anleger, dass mein Fonds künftig Körperschaftsteuer zahlen muss?
Ihr Fonds schüttet künftig weniger an Sie aus, weil er vorab 15 Prozent Körperschaftsteuer abführen muss. Im Gegenzug bekommen Sie eine sogenannte Teilfreistellung von der Abgeltungsteuer, je nach Art des Fonds: Bei einem Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei einem Immobilienfonds 60 bis 80 Prozent."Bedeutet dass, wenn mein in Deutschland auferlegter Ausschüttende Fonds im Quartal angenommen 1,00 Dividende ausschüttet, ich darauf 15% Körperschaftssteuer bezahlen muss d.H. insgesammt 15cent auf 1€ ? und dass immer wieder auf jede Ausschüttung ?
Beste Grüße,
Shifty -
Hallo @Shifty,
ich sehe das so, die Fondsgesellschaft muß ab nächstes Jahr 15% Körperschaftsteuer zahlen, dadurch werden die Ausschüttungen des Fonds an die Fondsinhaber geringer. Da die Fondsgesellschaft erst die 15% Körperschaftsteuer zahlen muß, ehe die Anteilinhaber eine Ausschüttung erhalten können. Ich vermute, die Körperschaftsteuer ist nur einmal pro Jahr zu zahlen.
Die Teilfreistellung von der Abgeltungssteuer bekommt aber nur der, der auch Abgeltungsteuer zahlt.
Ich zahle aufgrund meiner niedrigen Einkünfte keine Einkommensteuer. Meine Fondsgesellschaft muß aber in Zukunft jedes Jahr die Körperschaftsteuer zahlen. einen Rabatt auf die Abgeltungsteuer gibt es bei mir aber nicht. Das trift auch auf alle Kleinanleger zu, die den Sparerfreibetrag von 801€ nicht überschreiten.
Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, das diese Anleger im Durchschnitt nur um 3€ höher belastet werden. Ich kann das nicht glauben.
GrußAltsachse
-
Hallo @Altsachse,
ja, das mit den 3€ habe ich auch gelesen. Da ich kleinanleger bin und mein Freibetrag auch noch lange nicht ausgeschöpft habe, muss ich diese auch zahlen. Mich würde es nur mal Interessieren, wie die auf 3€ kommen ? Was nehmen die als Anhaltspunkt ?Grüße,
Shifty -
Du scheinst dich ja intensiv mit der Besteuerung zu beschäftigen. Schau dir mal die Ausführungen auf der Website des BVI an, da gibt es verschiedene Podcast, u.a. zu deiner Frage, wie auf Ebene des Fonds die 15 Prozent KSt anfallen:
https://www.bvi.de/regulierung…entsteuerreform/podcasts/und auch ne ganz brauchbare Broschüre: https://www.bvi.de/regulierung…n/investmentsteuerreform/
Und wie der Finanzminister auf die 3 Euro kommt, ists relativ einfach. Jeder Mitarbeiter durfte zu der Frage, was die neue Fondsbesteuerung die anleger kostet, eine Schätzung abgeben und dann wurde aus dem Topf ein Los gezogen....
-
Ich bin gestern auf diese Seite gestoßen und finde die Erklärungen und Rechenbeispiele zur neuen Fondsbesteuerung sehr anschaulich:
-
Hallo @Oekonom,
ja, ich versuche das alles möglichst genau zu verstehen aber das gelingt mir nicht immer alzu gut Danke für die Links, da wird einiges gut ausführlich und verständlich erklärt !Haha ja genau so stelle ich mir das auch vor ! Genau so wurden die 3€ gewürfelt . Naja, ich glaube mir bleibt vorerst nichts anderes übrig als abwarten und das ganze auf mich wirken zu lassen.
Beste Grüße,
Shifty -
hier noch ein Link zu einer hervorragenden Broschüre, allerdings nur aktueller Rechtsstand, noch nichts über 2018 ff:
-
Hier noch zwei Videos, in denen die Investmentsteuerreform recht einfach erklärt wird:
https://www.finanzcoach.org/fondsbesteuerung
Hoffe das ist hilfreich.
-
Vielleicht eher off-topic:
Gibt es kein Impressum? Oder ist die mobile Darstellung bei mir Schuld?
-
ganz unten stehen Name / Adresse / Telefon / E-Mail
-
Ja, das schon.
Ich alter Romantiker erwarte aber die Überschrift "Impressum" und die üblichen Disclaimer. Daher die Frage.
-
Die Gruppe der Kleinanleger, die den Sparerfreibetrag nicht ausschöpfen, oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben, kommt bei finanzcoach etwas zu kurz.
Diese Gruppe ist durch die neue Besteuerung benachteiligt.
GrußAltsachse
-
Da bin ich mir noch nicht so sicher bzw. hege etwas Hoffnung auf Gestaltungsmöglichkeit. Die Regelung lautet dass die 15% bei deutschen Dividenden deutscher Fonds abgezogen werden. Dagegen läuft die Teilfreistellung. Die z.B. luxemburger Quellensteuer gab es bisher auch und konnte gegengerechnet werden, aber nicht bei einer NV. Das habe ich bei meinen Kindern also bis dato falsch gemacht, glücklicherweise nur in geringem Umfang. Eine Verschlechterung gibt es - wenn ich es richtig verstanden habe - also nur bei einem Teil der Fonds.
Ferner kommen z.T. überraschend geringe Beträge als Ausschüttung auf. Offensichtlich scheinen einige Fondsmanager die Aktien um die Dividende herum auszuleihen. So schütter der FvS Mult. Opp.A0M430 2,10 € bei einem Kurs von 240 € aus, also rund 0,9%, wogegen der DWS Top DIvidende 984811 3,20 € bei einem Kurs von 120,82 €, also 2,6%, ausschüttet. Es könnte sich also bei NV bzw. Anlegern, die unter dem Pauschbetrag bleiben, lohnen auf die Ausschüttungspolitik zu schauen.
-
Bei der NV kann die Quellensteuer nicht verrechnet werden. Das sehe ich auch so. Dafür steigt die Summe im Quellensteuertopf im Depot.
Ich werde nun mal nachfragen, ob die auch ausgezahlt werden kann.
GrußAltsachse
-
Ich hab den Thread im Januar gestartet. Kleines Zwischenfazit: Das Schneetreiben da draußen hat stärkeren Einfluss auf meine Sonntagsplanung als die Steuergesetzgebung auf meine Finanzplanung.
Letztlich wähle ich weiter Aktionsfonds bei Comdirect und Flatex, da ich hier schon Depots habe. Der Lyxor bei Comdirect ist ein ausschüttender Swapper, der vorige Comstage war ein thesaurierender Swapper. Naja, entweder ich lege selbst wieder an oder ich kauf mir was von der Ausschüttung. Solange für die Wiederanlage keine Kosten entstehen, dürfte der Steuereffekt innerhalb des Freibetrags und der Zinseszinseffekt bei Wiederanlage zu vernachlässigen sein.
Aber selbst das Vermeiden der 1,50 Euro Kaufkosten bei Flatex oder der 1,5% bei Comdirect für andere Nicht-Aktions-ETF, die ich nun nicht kaufe, fällt mit einem Horizont mehrerer Jahrzehnte wohl eher in die Kategorie Spielerei. Ja, ich vermeide sie jetzt. Fahre ich deswegen in 30 Jahren einmal extra in Urlaub? Unklar.
Ich habe mehrere MSCI World ETFs nebeneinander verglichen (www.fondsweb.de). Klar gibt es mal hier oder da 1% Performance Divergenz über 5 Jahre. Aber deswegen zu sagen "ishares unbedingt, Comstage auf keinen Fall" hat sich für mich nicht erschlossen.
Ich habe jedenfalls nach mehreren Steuerwebinaren, diversen Überlegungen zu swap vs replizierend und ausschüttend vs thesaurierend keinen Kniff erkannt, wie ich über Jahrzehnte sicher einen Vorteil erlange.
Letztlich heißt es für mich "investiere, was 10 Jahre entbehrlich ist und hoffe, dass sich 100 Jahre Aktiengeschichte in groben Zügen wiederholen", alles andere scheint keine automatisch garantierte Verbesserung zu ergeben.
Bin gespannt was ihr dazu sagt!