Hallo,
ich habe gerade das Thema NV-Bescheinigung (Nichtveranlagung) mit unserem Finanzamt, wegen Kapitalerträge über dem Freibetrag, Mein Mann (Rentner) und ich sind bei der Einkommensteuer unter dem gemeinsamen Grundfreibetrag. Aber uns wurde die NV-Bescheinigung verweigert mit den Begründung, dass ich selbstständig bin und somit zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sei.
So steht es auch auf euren Infoseiten zu dem Thema Einkommensteuer.
Nach längeren Recherchen, auch bei offiziellen Stellen, würde ich behaupten, dass ist so nicht korrekt: Ich bin als Selbstständiger nicht verpflichtet, eine ESt.-Erklärung abzugeben, wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.
Wir haben deshalb beim Finanzamt in Berlin der Ablehnung widersprochen.