Guten Abend, ich hoffe jemand kann mir von euch weiterhelfen. Habe aktuell extreme Geldnot und muss meine Premium FörderRente kündigen. Ich steige da nicht so ganz durch. Bekomme ich das was bei derzeitige Leistung bei Kündigung steht ? Und muss ich danach noch was versteuern etc.? Habe davon leider überhaupt keine Ahnung. Danke schonmal für eure Hilfe
WWK Premium FörderRente kündigen
- Kalle2011
- Erledigt
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Elena H.
Hat das Thema freigeschaltet. -
Moin Kalle2011 ,
da dürfte mehr als die garantierte Leistung nach Kündigung rauskommen.
Wieviel mehr wird sich zeigen denn die "Derzeitige Leistung" ist nicht garantiert. Die Versicherungsunternehmen sind beim "Kosten erfinden " sehr gerne erfinderisch und wollen von dem damals angeben aktuellen Wert nichts mehr wissen.
Frag erstmal nach wieviel in deinem Vertrag genau steckt.
Die Verbraucherzentrale hat Musterbriefe dazu:
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/migration_files/media227054A.pdf
Ansonsten ist der Artikel für dich vielleicht hilfreich:
Lebensversicherung kündigen? Diese Alternativen sind oft besser! | Verbraucherzentrale.deLebens- und Rentenversicherungen sind oft als Altersvorsorge verkauft worden, mit Laufzeiten von 30 oder mehr Jahren. Doch viele Verbraucher:innen halten nicht…www.verbraucherzentrale.deHoffentlich bekommst du deine extreme Geldnot in den Griff.
Viel Erfolg mit deinen Finanzentscheidungen.
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Die Förderungen müssen zurückgezahlt werden, die werden da vermutlich noch abgehen. Ansonsten wird evtl. der Kursgewinn zu versteuern sein.
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Hallo Kalle2011,
ob dieser Wert tatsächlich korrekt angegeben ist, solltest du im Vertrag nachlesen und bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen. Es ist sinnvoll, die Angaben zusätzlich gegenprüfen zu lassen.
Grundsätzlich lässt sich die Nettoauszahlung bei Kündigung wie folgt feststellen:
Zurrückzahlung der stattlichen Förderung:
Die staatlichen Förderungen bei der Riester-Rente umfassen
- 175 € Grundzulage pro Jahr
- Kinderzulage: 180 € pro Kind (geboren vor 2008) und 300 € pro Kind (geboren ab 2008)
Du kannst die Summe der Zulagen leicht berechnen: Jahre des Vertrags × Zulagenbetrag.
Beispielrechnung:
Angenommen, du hast zwei Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Jährlich erhältst du für beide Kinder zusammen 600 € Kinderzulage (2 × 300 €) plus 175 € Grundzulage. Das ergibt 775 € pro Jahr.
Falls dein erstes Kind 2008 geboren wurde und du den Riester-Vertrag ebenfalls in diesem Jahr abgeschlossen hast, kannst du die Gesamtförderung bis einschließlich 2024 berechnen:
- 16 Jahre × 775 € = 12.400 €
Eigenbeitrag und Nettoauszahlung:
Ziehst du die staatlichen Zulagen von deinem angesparten Kapital ab, bleibt dein Eigenbeitrag übrig. Auf den Gewinn (also den Ertragsanteil) fallen Kapitalertragsteuern, von in der Regel 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, an. Nach Abzug dieser Steuer kannst du deinen Nettoauszahlungsbetrag berechnen.
Um diese Berechnungen durchführen zu können, musst du natürlich dein angespartes Kapital kennen.
Ich hoffe, das hilft dir weiter! Falls du noch Fragen hast oder etwas unklar ist, lass es mich wissen.
Viele Grüße
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Hinweis:
Meine Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehme ich keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.
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Eigenbeitrag und Nettoauszahlung:
Ziehst du die staatlichen Zulagen von deinem angesparten Kapital ab, bleibt dein Eigenbeitrag übrig. Auf den Gewinn (also den Ertragsanteil) fallen Kapitalertragsteuern, von in der Regel 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, an. Nach Abzug dieser Steuer kannst du deinen Nettoauszahlungsbetrag berechnen.Muss denn denn der Gewinn nicht mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden?
Ab 60 bzw. 62 kann laut Biallo bzw. Stiftung Warentest das "Halbeinkünfte Verfahren " angewendet werden.
Wird denn bei vorheriger Kündigung die Kapitalertragssteuer angewendet?
Zitat aus dem Biallo-Artikel:
- Wenn die Steuerbelastung im Ruhestand sehr hoch ist. Denn bei gekündigten Riester-Verträgen besteuert das Finanzamt laut Stiftung Warentest nur den Betrag, „der nach Abzug von Eigenbeiträgen, Zulagen und Kosten vom Vertragsguthaben übrigbleibt“, das sind unterm Strich die Erträge, also in erster Linie die Zinsen. In vielen Fällen wird sogar nur die Hälfte des Restbetrags besteuert, sofern der Vertrag mindestens 12 Jahre lang bestanden hat und das Kapital erst vom 60. oder bei Verträgen von 2012 an ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt wird. Das kann sogar ein kleiner Vorteil sein verglichen mit klassischen Zinsanlagen wie Tagesgeld oder Festgeld, die voll der Abgeltungsteuer unterliegen, und gegenüber der nachgelagerten Besteuerung einer vollen Riester-Rente, wie dies bei einer Verrentung ohne Teilauszahlung der Fall ist.
Riester-Rente auszahlen: Optionen und Tipps 2025Wie Sie Ihre Riester-Rente am besten auszahlen lassen: Alle Möglichkeiten, Regeln, Tipps zur Optimierung und Hinweise zu Steuern und Kosten.www.biallo.de -
Vorab möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich kein Steuerberater oder Rechtsanwalt bin und keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehme.
Soweit mir bekannt ist, wird der Gewinn aus einer vorzeitig gekündigten Riester-Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, da diese Kündigung als "schädliche Verwendung" gemäß § 93 Abs. 1 EStG gilt und die erhaltenen staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden müssen.