Aufteilung Gemeinschaftsdepot in zwei Einzeldepots

  • Hallo liebes Forum,


    was muss man beachten wenn man ein Gemeinschaftsdepot (Ehepaar, z.B. Consorsbank) auf zwei Einzeldepots (der beiden Ehepartner, z.B. Trade Republic) überträgt (50:50) bzgl. Steuern/Schenkung? Habe hier im Forum einiges gefunden, bin aber nicht sicher.


    Ist der Übertrag von einem Gemeinschaftskonto auf ein Trade Republic-Einzeldepot überhaupt möglich?


    Was muss man beachten wenn man von einem Gemeinschaftskonto (Ehepaar) jeweils gleiche Beträge auf die Verrechnungskonten o.g. Einzeldepots überweist (steuerlich/Schenkung?)?

    Dank im Voraus!

  • Das kommt ganz drauf an, was drin ist. Wenn ihr mal zusammen eine größere Summe angelegt habt (bzw.einzelne Posten, die dann so geblieben sind), ist es am einfachsten, dann einfach jeweils die eine Hälfte zum einen übertragen, die andere zum anderen.


    Bei Sparplänen sieht das anders aus, da werdet ihr das Depot nicht sauber hälftig aufteilen können, weil gemäß dem FIFO-Prinzip die ältesten Anteile immer zuerst übertragen (alternativ: verkauft) werden.


    Siehe auch hier

  • Ich habe jetzt beim zuständigen, auf Schenkungen spezialisierten Finanzamt nachgefragt. Solange die Beträge gleich (pro Partner) sind und zeitnah hin und/oder her überwiesen werden, wird das nicht als Schenkung angesehen. Man soll alles gut dokumentieren damit falls doch Mal eine Nachfrage kommt, alles belegen kann. Die Dame sagte mir auch, dass die Banken so etwas nicht melden.

  • Dazu kommt aber trotzdem noch der steuerliche Aspekt: Wegen des FIFO-Prinzips bekommt beim Übertragen der erste die ältesten Anteile. Es sei denn, es war eine Einmalinvestition (siehe oben).

  • Ich habe jetzt beim zuständigen, auf Schenkungen spezialisierten Finanzamt nachgefragt. Solange die Beträge gleich (pro Partner) sind und zeitnah hin und/oder her überwiesen werden, wird das nicht als Schenkung angesehen. Man soll alles gut dokumentieren damit falls doch Mal eine Nachfrage kommt, alles belegen kann. Die Dame sagte mir auch, dass die Banken so etwas nicht melden.

    Danke für das Update!

  • Nachtrag/Klarstellung: Bei Wertpapierübertrag muss man Formulare ausfuellen, die von der Bank dem FA gemeldet werden (sollen). Wenn die Betraege von Ehefrau/Ehemann gleich sind, gilt das nicht als Schenkung.

    Allerdings machen das nicht alle Broker (Gemeinschaftsdepot zu Einzeldepot oder umgekehrt).

    Überweisung von Geldbetraegen zwischen Konten (egal wie) werden dem FA wohl nicht gemeldet. (Aber wir wollen ehrlich sein/bleiben und nichts falsch machen, deshalb meine Fragen).