Guten Morgen , liebes Forum!
Bei folgendem Sachverhalt bitte ich um Hilfe.
Eigentumswohnung wechselt vom 31. März zum 1. April 2024 den Eigentümer.
Die Hausverwaltung hat die Jahresabrechnung für die Wohnung, die WEG für den Zeitraum
1.1. bis 31.12.2024 an den Eigentümer übersandt. Der Zeitraum 1.1. 24 bis 31.3.2024 - anderee Eigentümer - ist nicht separat ausgewiesen.
Die HV schreibt auf Nachfrage diesen Satz
ich bin nicht verpflichtet, nach WEG eine Stichtagsabrechnung für das Jahr 2024 zu erstellen!
Im HV Vertrag findet Zwischenablesung/ Abrechnung keine Erwähnung.
Danke und Grüße
ikopi