Kapitalertragssteuer zurück erhalten bei EkSt-Erklärung wenn keinerlei andere Einkünfte

  • Lebe zur Zeit ausschließlich von meinem gesparten Vermögen und habe auch keinerlei Ansprüche an das Sozialsystem und zahle meine Krankenkasse selber.

    Im vergangenen Jahr habe ich durch Aktienverkäufe Gewinne erzielen können und ca 20.000 Euro Kapitalertragssteuer inkl. Soli wurden an das Finanzamt abgeführt.


    Frage: Kann ich eine Steuererstattung bei Abgabe der Steuererklärung erwarten da ich keinerlei sonstige Einkunftsarten habe ?

  • Du musst die „Günstigerprüfung“ beantragen. Das ist das Stichwort.


    Kapitalerträge in der Steuererklärung
    Wer die Anlage KAP ausfüllen muss - und wer es tun sollte
    www.finanztip.de


    Zitat von Finanztip

    Liegt Dein Grenzsteuersatz darunter, solltest Du mit der Anlage KAP in Zeile 4 die Günstigerprüfung beantragen. Die bereits von der Bank mit Abgeltungssteuer einbehaltenen Kapitalerträge werden dann stattdessen mit Deinem niedrigeren persönlichen Steuersatzversteuert. Das Finanzamt zahlt dann zu viel bezahlte Kapitalertragsteuer zurück.

  • BMF Steuerrechner: Um 20000€ KEST zu bezahlen musst du ca. 75000€ Gewinn gemacht haben.



    Wenn du deine Einkünfte noch kleinrechnen kannst könnte es klappen das du ein bisschen wieder zurück bekommst.

  • Interessantes Thema: d.h. wenn ich 0% ESt zahlen muss, kann ich meine KESt ebenfalls auf 0% drücken? Das kann ich mir beim Geldhunger unseres Staates nicht wirklich vorstellen.

    Zuerst würde ich nicht von Geld-Hunger sprechen. Der Staat sind wir. Wir sind eine funktionierende freiheitlich-demokratische Gesellschaft.


    Selbstverständlich kann man auch den gesamten gezahlten Zinsabschlag zurückbekommen, wenn das gesamte Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Das ergibt sich doch ganz klar aus dem Einkommensteuergesetz.

  • ...


    Selbstverständlich kann man auch den gesamten gezahlten Zinsabschlag zurückbekommen, wenn das gesamte Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Das ergibt sich doch ganz klar aus dem Einkommensteuergesetz.

    Also Kapitaleinkünfte < ca. 11.800 sollten in 2024 schon mal steuerfrei sein. Alles darüber wird dann komplizierter. Da kommt dann wie oben erwähnt das Stichwort Günstigerprüfung ins Spiel.

  • Bei ausschließlich Einkünften aus Kapitalvermögen von 50.000 € würde er mit der Günstigerprüfung circa 1250 € zurück erstattet bekommen…

    Das nur als Beispiel…

    Denn der Steuertarif in Deutschland ist gar nicht so böse, wie es oftmals von uninformierten oder schlichtweg hetzerischen Gestalten in der Politik behauptet wird.

  • Lebe zur Zeit ausschließlich von meinem gesparten Vermögen und habe auch keinerlei Ansprüche an das Sozialsystem und zahle meine Krankenkasse selber.

    Im vergangenen Jahr habe ich durch Aktienverkäufe Gewinne erzielen können und ca 20.000 Euro Kapitalertragssteuer inkl. Soli wurden an das Finanzamt abgeführt.


    Frage: Kann ich eine Steuererstattung bei Abgabe der Steuererklärung erwarten da ich keinerlei sonstige Einkunftsarten habe?

    Man muß sich das genauer anschauen. Vermutlich ja. Wenn Du die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angibst, vergibst Du Dir nichts. Die Günstigerprüfung kann nicht zu Deinen Ungunsten ausfallen.


    Im Jahr 2024 waren 20 T€ KESt + Soli fällig für etwa 75 T€ Kapitalerträge. Wenn Du 75 T€ Einkommen als Lediger versteuerst, kannst Du als größeren Posten zumindest die Krankenkasse abziehen. Du bist mit diesem Ertrag über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlst also etwa 20% von 62 T€ oder etwa 12 T€ GKV- und GPV-Beitrag. Zu versteuern wären also um die 62 T€. Darauf waren 2024 für einen Ledigen um die 15 T€ Steuer fällig. Damit wärest Du auch unter der Grenze für den Soli gewesen. Wenn diese meine Annahmen stimmen, kämen mit der Steuererklärung um die 5 T€ zurück.


    Das ist nur ein grober Überschlag. Eine PKV wäre möglicherweise billiger gewesen. Wenn Du verheiratet sein solltest (gemeinsame Veranlagung) geht es nach der Splitting-Tabelle und nicht nach der Grundtabelle.

  • Du kannst eine Steuererstattung bei Abgabe einer Steuererklärung erwarten!

    Mit solchen Pauschalen Aussagen wäre ich sehr vorsichtig. 75k zu versteuerndes Einkommen führen zu einer Steuerlast von 21.188,22 Euro für 2024. Das zu versteuernde Einkommen dürfte sich noch dank der Krankenkassenbeiträge reduzieren. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 72.472 Euro liegt die Steuerlast unter 20k. Man muss also schon genauer rechnen.


    Interessantes Thema: d.h. wenn ich 0% ESt zahlen muss, kann ich meine KESt ebenfalls auf 0% drücken? Das kann ich mir beim Geldhunger unseres Staates nicht wirklich vorstellen.

    Kapitalerträge sind auch normales Einkommen. Es gibt hier nur die Vereinfachung, dass es pauschal mit 25% (+Soli) besteuert wird. Wenn der persönliche Grenzsteuersatz allerdings unter 25% ist, dann können die Kapitalerträge ggf. auch effektiv mit weniger als den 25% besteuert werden.

  • Interessantes Thema: d.h. wenn ich 0% ESt zahlen muss, kann ich meine KESt ebenfalls auf 0% drücken? Das kann ich mir beim Geldhunger unseres Staates nicht wirklich vorstellen.

    Das ist aber so, und das ist auch in Ordnung so.


    Nimm mal an, jemand hat kein Erwerbseinkommen und auch keine Rente o.ä. Dann zahlt er von nichts natürlich auch keine Steuer. Hat diese Person dann 10 T€ Kapitalerträge (die die Bank abgeltungsversteuert), so hat er insgesamt Einkünfte von 10 T€. Das ist unter dem Grundfreibetrag, somit steuerfrei.


    In Deinen Worten: Die Kapitalertragsteuer für diese 10 T€ Kapitaleinkünfte sinkt bei Regelversteuerung von 26,375% auf 0%.


    Man muß sich das aber immer im Einzelfall anschauen. Generelle Aussagen kann man diesbezüglich nicht machen.