Ich bin seit Ende November arbeitsunfähig und seit Anfang Januar im Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit ist nahtlos dokumentiert. Nun plant die Krankenkasse mich aufzufordern bei der Rentenversicherung eine Reha zu beantragen. Ich habe nun 2 Wochen Zeit dazu Stellung zu nehmen. Prinzipiell finde ich den Vorschlag gut und würde dies auch freiwillig machen.
Ich frage mich, welche Möglichkeiten nach der Reha bestehen.
Im besten Fall bin ich wieder arbeitsfähig und kann direkt wieder arbeiten.
Direkt danach kommt die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Und hier kommt meine Frage:
Wovon hängt es ab, ob ich während der Wiedereingliederung Krankengeld oder Übergangsgeld erhalten werde?
Was wäre, wenn ich nach der Reha noch nicht in der Lage bin, wieder zu arbeiten. Bekomme ich da wieder Krankengeld?
Ich finde mit googeln keine wirklich belastbaren Aussagen und meine KK halte ich für Befangen in dieser Frage.
Daher schon mal danke vorab für einen Hinweis auf welche Szenarien ich mich einstellen muss.