Hallo zusammen,
Leider komme ich mit meiner online Recherche nicht weiter deshalb wende ich mich heute hier an euch.
Folgender Fall liegt zu Grunde:
Arbeitnehmer Geburtsjahr 61 könnte im Dezember 25 abschlagsfrei nach über 45 Jahren in "Frührente" gehen.Laut DRV würde selbst bei Eintritt November25 noch ein Abschlag von fast 200€ anfallen.
Geplant war eigentlich bis zur Regelaltersrente weiter zu arbeiten mit Bezug einer Teilrente.
Nun hat sich die Situation aber geändert da es gesundheitlich leider Einschränkungen gibt(Krebs) und beruflich stehen sowohl Kurzarbeit sowie Entlassungen im Raum.
In nächster Zeit werden immer mal wieder krankheitsbedingte Ausfälle anstehen.
Um bei längerer Krankheit den Verdienstausfall zu kompensieren ist jetzt die Überlegung eine Teilrente zu beantragen ca.40% ist das möglich und rechtens? Hierauf würden ja dann Abschläge anfallen.
Wie würde es sich verhalten wenn im Bezug von Krankengeld die Kündigung erfolgt? Bleibt der Krankengeldanspruch bestehen trotz das man keinen Arbeitgeber mehr hat und kann man im Krankengeldbezug weiterhin die Teilrente beziehen?
Ich wäre sehr dankbar wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.
LG Japesade