Teilrente/Krankengeldbezug

  • Hallo zusammen,


    Leider komme ich mit meiner online Recherche nicht weiter deshalb wende ich mich heute hier an euch.


    Folgender Fall liegt zu Grunde:

    Arbeitnehmer Geburtsjahr 61 könnte im Dezember 25 abschlagsfrei nach über 45 Jahren in "Frührente" gehen.Laut DRV würde selbst bei Eintritt November25 noch ein Abschlag von fast 200€ anfallen.


    Geplant war eigentlich bis zur Regelaltersrente weiter zu arbeiten mit Bezug einer Teilrente.


    Nun hat sich die Situation aber geändert da es gesundheitlich leider Einschränkungen gibt(Krebs) und beruflich stehen sowohl Kurzarbeit sowie Entlassungen im Raum.

    In nächster Zeit werden immer mal wieder krankheitsbedingte Ausfälle anstehen.


    Um bei längerer Krankheit den Verdienstausfall zu kompensieren ist jetzt die Überlegung eine Teilrente zu beantragen ca.40% ist das möglich und rechtens? Hierauf würden ja dann Abschläge anfallen.


    Wie würde es sich verhalten wenn im Bezug von Krankengeld die Kündigung erfolgt? Bleibt der Krankengeldanspruch bestehen trotz das man keinen Arbeitgeber mehr hat und kann man im Krankengeldbezug weiterhin die Teilrente beziehen?


    Ich wäre sehr dankbar wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.


    LG Japesade

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wie würde es sich verhalten wenn im Bezug von Krankengeld die Kündigung erfolgt? Bleibt der Krankengeldanspruch bestehen trotz das man keinen Arbeitgeber mehr hat

    Krankengeld ist unabhängig davon, ob man noch in einem Arbeitsverhältnis steht.


    Aber mal gefragt: was hat der Arbeitgeber denn für eine Kündigungsfrist?

    Wieviele Leute arbeiten in dem Betrieb?

    Der Dezember 2025 dürfte dich locker zu schaffen sein.

    Ist Schwerbehinderteneigenschaft beantragt ?

  • Hallo.


    In der Situation würde ich sofort (also noch im April) einen Termin bei der Rentenversicherung vereinbaren, allein um Fristen zu wahren.

    Krebserkrankungen führen regelmässig zur Anerkennung eines GdB von 50 und höher, auch wenn befristet ergeben sich deutliche Unterschiede in Sachen Rente.

    Bei Terminvereinbarung im April und rückwirkender Anerkennung des GdB kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Februar 2025 gewährt werden.

    Bei 3% Abschlägen sollte das zu verschmerzen sein. Den Antrag kann man als Voll- oder Teilrente stellen.

  • Ja Schwerbehinderung ist beantragt. Ca.250 Leute Kündigungsfrist 3 Monate.

  • Hallo,einen Termin bei der Rentenversicherung haben wir Ende Mai bekommen. Versteh ich das richtig das man auch eine Schwerbehindertenrente als Tteilrente beziehen kann? Leider haben wir noch keinen Bescheid der Antrag wurde im Januar gestellt lg

  • Hallo,einen Termin bei der Rentenversicherung haben wir Ende Mai bekommen. Versteh ich das richtig das man auch eine Schwerbehindertenrente als Tteilrente beziehen kann? Leider haben wir noch keinen Bescheid der Antrag wurde im Januar gestellt lg

    Okay, das klingt doch fristenmässig gut.


    Das Versorgungsamt (oder die lokale Entsprechung) kann schon einmal etwas Zeit für die Entscheidung benötigen, aber das ist in der Regel nicht so schlimm.


    Ich unterstelle einfach, dass der GdB 50 (oder mehr) irgendwann festgestellt wird, rückwirkend zum Antragsdatum, sagen wir mal zum 31.01.2025. Das würde bedeuten, dass am 01.02.2025 um 0.00 Uhr der GdB vorlag, somit könnte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.02.2025 beginnen, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird.


    Mit der Terminvereinbarung innerhalb der ersten drei Monate, in denen die Rente möglich ist, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 01.02.2025.


    Jede Altersrente kann als Voll- oder Teilrente bezogen werden.


    Du müsstest aber schauen, was der Rentenantrag arbeitsrechtlich auslöst. Auch solltest Du schauen, ob der Anspruch auf Krankengeld nicht ggf. höher ist als die Rente.

    Falls Du Anspruch auf eine Betriebsrente hast, solltest Du prüfen, ob die bereits bei einer vorgezogenen Rente bzw. auch einer Teilrente zahlt. (Da gibt es Unterschiede.)


    Mit den gesammelten Informationen musst Du am Ende abwägen, was Du machen willst.


    Die Rentenversichersicherung sollte Dir vorrechnen können, wie hoch die Rente ab Februar mit 3,0% Abschlag ist und in 0,3%-Schritten bis zur abschlagfreien Rente ab Dezember sollte sie Dir auch jeden anderen Wert liefern können. Mit einem Wert zwischen 10% und 99,99% multiplizieren (für die Teilrente) ist dann das geringste Problem.

  • Hallo Janders,erst einmal herzlichen Dank für deine Antwort auch allen anderen.

    Ich habe zu meinem Verständnis noch ein paar Fragen:

    1. Verstehe ich das richtig,dass wenn wir die Teilschwerbehindertenrente ab 1.2.25 rückwirkend beantragen mit einem Abzug von 3,0% zu rechnen ist bis Dezember 25?


    2. Lohnfortzahlung ist nach OP ausgeschöpft. Jetzt stehen ab 30.4 Chemo Intervalle an. Hier ist davon auszugehen das mein Mann in den Krankengeldbezug fällt. Würde sowohl Krankengeld wie auch Teilschwerbehinderzenrente bezahlt werden?


    3.Wie beantrage ich Schwerbehinderten Rente wenn eben dieser Bescheid noch nicht vorliegt?


    4. Die Firma meines Mannes hat momentan Kurzarbeit ( er ist noch nicht betroffen aber ab 1.5) und bietet ihm nun einen Aufhebungsvertrag zum 30.9.25 an Freistellung ab sofort betriebsbedingte.

    Wie würde sich das ganze nach dem 30.9 25 verhalten wenn er bis dahin noch krank geschrieben ist? Könnte er weiter Krankengeld und Schwerbehindertenteilrente beziehen?


    Ehrlich gesagt ist das derzeit neben der Krankheit so viel das wir nicht wissen wo uns der Kopf steht.


    LG Japesade

  • 1. Ja, so ist es.


    2. Wenn die Teilrente vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beginnt, dann wird trotz Rentenbezug Krankengeld bezahlt. Allerdings kann die Rente wohl unter Umständen gegengerechnet werden, daher m man sich das genauer anschauen.


    3. Man stellt den Antrag mit Hinweis auf das laufende Verfahren und reicht den Bescheid über den GdB nach sobald dieser vorliegt. Ohne die Entscheidung über den GdB kann die Rentenversicherung jedoch nicht entscheiden.


    4. Da kommt wieder 2. ins Spiel.


    Ob die rückwirkende Rente mit Kurzarbeitergeld oder Gehalt bei Freistellung günstiger als Kurzarbeitergeld und Krankengeld bis zum Rentenbeginn in der Zukunft, kann man nur sagen, wenn die entsprechenden Werte verglichen werden.

  • Da muss man jetzt aber ganz genau aufpassen.

    Wie viel Abfindung soll er denn bekommen?

    Eben und wie als Laie durchblicken? Es gab bereits zwei Kündigungwellen mit 150 Mitarbeitern. Es wurden ihm 30.000 angeboten brutto. Da davon auszugehen ist das er ab April ins Krankengeld fällt bringt uns die Lohnfortzahlung eh nichts. Da wir noch zwei Kinder haben die bis 2027 finanziell auf uns angewiesen sind(Studium) wollte mein Mann eigentlich bis zur Regelaltersrente weiter arbeiten. Leider ist dies nun nicht mehr möglich.