Aufwendungen/Auslagenersatz Kleingewerbe

  • Hallo liebes Forum-Team,

    ich bin seit 12/2024 Rentner und habe seit 1/2025 eine Nebenbeschäftigung aufgenommen.


    - freiberuflich (Durchführung von Qualitätsprüfungen im Facility-Management, ca. 200 km vom Wohnort entfernt)

    - ca. 8 Tageseinsätze/Jahr

    - Abrechnung nach jedem Einsatz beim Auftraggeber: Rechnung ohne Mwst. mit entspr. Hinweis (KU §19a), Tagessatz 400 € + pauschaler €-Betrag für Übernachtungskosten (ohne Nachweis) und gefahrene km mit 0,40€/km

    - Umsatz (Tagessätze+Hotel+Fahrtkosten) also ca. 4.500 €/Jahr


    Da ich dem Auftraggeber die Unterkunfts- und Fahrkosten berechne, sind diese nach meinem Verständnis auch keine Kosten für mich bzw. die Berechnung an den AG ist kein Umsatz. Ich würde daher bei der Steuererklärung "nur" die Tagessätze als Umsatz angeben, hätte dann aber bis auf etwas Büro/Arbeitsmaterial ggf. Verpflegungsmehraufwand? aber auch keine Kosten für Aufwendungen.


    Sehe ich das richtig so? Hoffe das sich jemand mit dem Thema auskennt und mir einen "guten Rat" geben kann.


    VG aus Köpenick von Manni

  • Ich bin seit 12/2024 Rentner und habe seit 1/2025 eine Nebenbeschäftigung aufgenommen.


    - freiberuflich (Durchführung von Qualitätsprüfungen im Facility-Management, ca. 200 km vom Wohnort entfernt)

    2 bis 3 Stunden Fahrt eine Richtung. Eigentlich ist das Arbeitszeit. :)

    - ca. 8 Tageseinsätze/Jahr

    - Abrechnung nach jedem Einsatz beim Auftraggeber: Rechnung ohne Mwst. mit entspr. Hinweis (KU §19a), Tagessatz 400 € + pauschaler €-Betrag für Übernachtungskosten (ohne Nachweis) und gefahrene km mit 0,40€/km

    - Umsatz (Tagessätze+Hotel+Fahrtkosten) also ca. 4.500 €/Jahr

    400 € Tagespauschale finde ich wenig, zumal "Übernachtung" ja "Anreise am Vortag" bzw. "Rückreise am Folgetag" bedeutet. Was essen mußt Du auch bei einer mehrtägigen Dienstreise. Du bist also ein preisgünstiger Mitarbeiter! Die 40 ct/km halte ich nicht für übertrieben, aber das Finanzamt meint, nur 30 ct/km seien Kostenersatz, der Rest sei zu versteuerndes Einkommen.


    Ob die Vorgaben sich wohl ändern werden, wenn demnächst die Pendlerpauschale für alle auf 38 ct/km vom ersten km an erhöht wird?

    Da ich dem Auftraggeber die Unterkunfts- und Fahrkosten berechne, sind diese nach meinem Verständnis auch keine Kosten für mich bzw. die Berechnung an den AG ist kein Umsatz. Ich würde daher bei der Steuererklärung "nur" die Tagessätze als Umsatz angeben, hätte dann aber bis auf etwas Büro/Arbeitsmaterial ggf. Verpflegungsmehraufwand? Aber auch keine Kosten für Aufwendungen.

    Als Kleinunternehmer machst Du eine Einnahmen-Überschußrechnung. Damit Du weißt, wie das geht, kaufst Du Dir am besten ein Buch, z.B. Einnahmenüberschußrechung für Dummies. Da steht mehr drin, als Dir dieses Forum erklären kann. (Die Kosten fürs Buch kannst Du natürlich als Betriebsausgabe absetzen).

  • Danke Achim Weiss für die Bewertungen/Kommentierungen.

    Ich wollte aber eigentlich auch nur wissen, ob die abgerechnete Übernachtungspauschale und das km-Geld zum Umsatz (also zu den Einnahmen) zählt, den ich in der EÜR eintrage oder ob ich diese beiden Positionen da nicht aufführen muss/soll, da mir diese ja schon ersetzt worden sind.

    Also quasi für mich ein durchlaufender Auslagenersatz. Im anderen Fall (was ich bei dieser Geringfügigkeit vermeiden möchte) müsste ich ja wieder Belege etc. dafür sammeln usw.


    Und mir gehts, wie ich vielleicht nicht so deutlich betont habe, nicht um die Kohle bei dem Job.

    Macht mir einfach Spaß und hält geistig fit.

  • Alles, was Du einnimmst, schreibst Du in die Rubrik Einnahmen.

    Alles, was Du in dieser Tätigkeit ausgibst, schreibst Du in die Rubrik Ausgaben.

    Dann ermittelst Du die Differenz Einnahmen minus Ausgaben. Diese Differenz versteuerst Du.

    Wenn ein Posten durchläuft, ist er steuerneutral, deswegen heißt er ja so.

    Belege sammeln gehört zum Geschäft. :)

  • Wenn dann also die tatsächlichen Hotelkosten geringer sind, als meine berechnete Pauschale müsste ich die Differenz jeweils als Gewinn ausweisen.

    Das wollte ich mir eigentlich sparen, in dem ich die Übernachtungspauschale(n) nicht als Umsatz angebe und im Gegenzug dafür natürlich auch keine Hotelrechnung(en) als Kosten geltend mache (also die Rechnungen dann auch nicht sammeln und einreichen muss). Aber das wäre wohl zu einfach gedacht.

    Bein km-Geld wäre es dann ja wohl ähnlich, wenn das FA nur 0,30 €/km anerkennt (oder ich muss dann die tatsächlichen Kosten/km meines Autos berechnen, die sicher darüber liegen,damit weniger "Gewinn" entsteht).

    Soviel Bürokratie für so einen geringen Umfang :rolleyes:

  • Wenn dann also die tatsächlichen Hotelkosten geringer sind, als meine berechnete Pauschale müsste ich die Differenz jeweils als Gewinn ausweisen.

    Ja.

    Bein km-Geld wäre es dann ja wohl ähnlich, wenn das FA nur 0,30 €/km anerkennt (oder ich muss dann die tatsächlichen Kosten/km meines Autos berechnen, die sicher darüber liegen,damit weniger "Gewinn" entsteht).

    Das kann man machen, man kann auch einfach nur 30 ct/km als Kosten angeben.

    Soviel Bürokratie für so einen geringen Umfang :rolleyes:

    Wir waren mal Exportweltmeister (und Papst!), das ist beides Vergangenheit.

    Wir sind aber auf jeden Fall noch Bürokratieweltmeister, und den Titel wird uns vermutlich keiner so schnell streitig machen.

  • Das kann man machen, man kann auch einfach nur 30 ct/km als Kosten angeben.

    Das FA erkennt doch ohne Nachweis sowieso nur 30ct/km an. Da ich 45ct/km bei meinem Kunden abrechne, entsteht mir ja ein Gewinn von 15ct/km. Da würde ich mir dann doch die (hoffentlich einmalige) Mühe machen und die tatsächlichen Kosten/km (Abschreibung auf 6 Jahre/VS/Steuer/Benzin etc. geteilt durch Gesamt-km/Jahr) für mein Fahrzeug errechnen und eintragen. Grobe Schätzung wären so um die 60-80ct/km. Dann hätte ich wenigstens noch einen sinnvollen Verlust.

    Apropos Benzin: Müsste ich in dem Fall alle Tankbelege des Jahres sammeln? (bis jetzt liegen die alle noch im Auto)

  • Stell dir das doch mal bitte ganz einfach vor:


    Du berechnest dem Unternehmen zum Beispiel an die Gesamtsumme von 6000 €.

    Das ist das, was du einnimmst.

    Was da drin steckt, ist doch dem Finanzamt eigentlich völlig egal.

    Du selbst hast Unterkunftskosten von 600 € und Anfahrtskosten.

    Das sind quasi deine Ausgaben.

    H einmal mit der zuständigen SachbearbeiterIn beim Finanzamt gesprochen?

  • Also machts dann eigentlich wenig Sinn, wenn ich mir eine günstigere Unterkunft suche, die preislich unter meiner Ü-Pauschale liegt, oder?

    Oder.


    Gängiger Fehler bei der Steuerberechnung, den viele Leute machen.


    Dein Auftraggeber bezuschußt Dir jede Übernachtung mit 100 €. Das ist eine Einnahme.

    Tatsächlich bezahlst Du nur 60 €. Das ist eine Betriebsausgabe. 40 € brutto bleiben Dir. Die gibst Du aber nicht etwa dem Finanzamt, sondern versteuerst sie (als Rentner vielleicht mit 25% oder 30%). Der Rest bleibt Dir, nämlich 2/3 bis 3/4 oder 26 bis 30 € von den 40 €.

  • ok, verstanden alle Umsätze gegen alle Ausgaben stellen, egal welcher Art. War der naiven Annahme, die einzelnen Positionen/Kostenarten könne man trennen bzw. separieren. Ja und mit meiner SB(in) beim FA ist das Verhältnis aus historischen Gründen leider etwas angespannt. Aber nun bin ich ja ausreichend aufgegleist. Muss mich dann zu gegebener Zeit dann nochmal mit dem Thema beschäftigen was alles meine Kosten sind und wie ich die nachweise/belege.

    Dankeschön für den Beitrag :)

  • Hallo Achim Weiss, ok verstanden, siehe auch meine Antwort an Tomarcy. Aber sehe mir die Tage in der ZDF-Mediathek die Cum-Ex Serie an, heute Teil 5-8. Und da wird mir nur noch schlecht bzw. fühle mich ungerecht behandelt, welche Unterschiede die FÄ bzw. eher die Politik bei diesen Themen zwischen mir als Otto-Normalverbraucher und den Lobbyisten und ihrer Klientel machen. Aber letztlich egal, freu ich mich über jeden Cent der übrig bleibt. ;)