Servus zusammen,
ich habe folgende Textpassage in einem Artikel von Finanztip gelesen:
"Wirst Du zeitweilig von einer ambulanten Pflegekraft unterstützt, so handelt es sich immer noch um persönliche Pflege. Die Kosten kannst Du unter bestimmten Umständen auch anderweitig steuerlich geltend machen: als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) oder, wenn Du eine Haushaltshilfe geringfügig beschäftigt hast, als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Minijob; § 35a Abs. 1 Nr. 1 EStG)."
Welche bestimmten Umständen müssen gegeben sein? Welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein?
Besten Dank für eine Rückmeldung im Voraus.
Liebe Grüße
Jan