Hallo liebe Community
Vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage helfen.
Und zwar habe ich einen KFZ Teilkaskoschaden mit Werkstattbindung.
Nun habe ich mir einen Kostenvoranschlag eingeholt von einer freien Werkstatt. Bei dieser Werkstatt würde somit eine höhere Eigenbeteiligung entstehen.
Nun hat die Versicherung einen von ihr beauftragten Gutachter geschickt, der nun ein unabhängiges Gutachten über die entstandenen Kosten erstellt, was bei der Versicherung auch zur Regulierung herangezogen würde.
Nun wollte ich den Schaden privat reparieren lassen, also nicht von der Werkstatt und mir die Summe, die der Gutachter der Versicherung ermittelt hat auszahlen lassen. Also eine fiktive Abrechnung ohne MWST.
Nun zur Frage:
Fällt trotzdem eine erhöhte Selbstbeteiligung an? Oder bleibt es bei der normalen Selbstbeteiligung, da die Versicherung ein Gutachten erstellen lassen hat, was zur Regulierung herangezogen wird.
Vielen Dank euch schonmal
Grüße