Hallo liebes Forum, meine Frau und ich haben aktuell jeweils ein Girokonto bei der DKB und mit diesem verknüpft ein gemeinsames Gemeinschaftskonto. Nun überlegen wir, das gleiche Model bei der C24 zu eröffnen. Nach unserer Recherche gibt es den Wechselservice aber nur für die beiden Einzelkonten, nicht für das Gemeinschaftskonto. So wurde mir das auch per E-Mail seitens C24 bestätigt. Über die Jahre sind aber nahezu alle Lastschriften und Verträge auf das Gemeinschaftskonto gewandert und die Einzelkonten spielen abgesehen von den Gehaltseingängen keine größere Rolle, jedenfalls nicht im Sinne des automatisierten und unkomplizierten Kontowechsels.
Meine Frage ist: kann das wirklich stimmen, dass es bei Gemeinschaftskonten keine Hilfe seitens der Bank gibt beim Anpassen der Lastschriftmandate? Und ist das rechtens? Technisch ist es doch auch nur ein normales Konto mit eigener IBAN, halt nur mr zwei Kontoinhabern. Überall finde ich Artikel und Infos darüber, was rechtlich geboten ist und wie einfach nun alles sei. Aber in unserem Fall scheint das alles nicht zu gelten? Kann das nicht glauben, zumal ich annehme, dass ein Gemeinschaftskonto bei verheirateten Personen jetzt nichts ungewöhnliches ist. Kann mir dazu jemand etwas sagen? Interessant wäre die Rechtslage als auch Erfahrungen bei gleicher/ähnlicher Situation.
Vielen Dank!!!