Wenn deine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024 im Jahr 2025 ankommt, musst du sie in der Steuererklärung für das Jahr 2025 angeben. Maßgeblich ist nämlich immer das Jahr, in dem du die Nebenkostenabrechnung tatsächlich erhältst und die Nachzahlung oder Rückerstattung leistest bzw. bekommst, nicht das Jahr, auf das sich die Abrechnung bezieht.
Das bedeutet konkret:
- Erhältst du die Nebenkostenabrechnung für 2024 im Jahr 2025, kannst du die darin enthaltenen Kosten (zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen) erst in deiner Steuererklärung für das Jahr 2025 ansetzen.
- Die Steuererklärung für 2025 gibst du dann im Jahr 2026 ab.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob du noch in der Wohnung wohnst oder bereits ausgezogen bist – entscheidend ist immer der Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs und der Zahlung der Kosten[1][2][3][4][5].
**Zusammenfassung:**
Die Nebenkostenabrechnung für 2024, die du im Jahr 2025 erhältst, gehört in die Steuererklärung für das Jahr 2025.
Ist das so richtig oder oder wird die nk abrechnung 2025 für 2024 eingetragen??