Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Nebentätigkeit

  • Hallo Forum,


    ich bin seit einiger Zeit neben meiner Tätigkeit als angestellter Ingenieur auch freiberuflich als Ingenieur (Elektrotechnik) tätig. Weil diese Nebentätigkeit gerade Fahrt aufnimmt, wird es Zeit, sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung abzusichern (Personen-, Sach- und Vermögensschäden).


    Ich habe größte Mühe, einen Versicherer zu finden. Zahlreiche Anfragen direkt bei Versicherungen und auch bei Versicherungsmaklern verliefen entweder im Sande oder im Hirnriss:


    Entweder bietet man mir Versicherungen für Bauingenieure an (bin ich nicht) oder für beratende Ingenieure (bin ich nicht) oder für Architekten (bin ich nicht) oder für IT-ler (bin ich nicht) oder man bietet mir Versicherungen an, in deren Bedingungen die Tätigkeit eines Ingenieurs explizit ausgeschlossen(!) ist. Oder man bietet mir Versicherungen an, die ich gar nicht will (z.B. Versicherung elektronischer Geräte, nur weil der Wortbestandteil "elektro" vorkommt). Oder man versteht gar nicht, was ein Elektrotechnik-Ingenieur eigentlich ist. Oder man bekommt gar nicht erst eine Antwort auf die Anfrage.


    Meine Frage an das Forum ist: Kann mir bitte jemand ein Versicherungsmaklerbüro oder gleich eine Versicherungsgesellschaft empfehlen, die tatsächlich mal ein sachlich korrektes Angebot ausstellt?


    (Besonders geschickt wäre freilich auch eine Privathaftpflichtversicherung, deren Deckung erweitert ist um Risiken aus Nebentätigkeit. Gibt es für die Tätigkeit eines Ingenieurs (egal welcher Fachrichtung) aber meinem Eindruck nach nicht.)


    Danke!

    -- Astromax

  • Hallo,

    manche Privathaftpflicht beinhaltet auch in einem gewissen Rahmen die Haftpflichtübernahme für berufliche Tätigkeiten, bei meiner:

    Nebenberufliche Tätigkeiten bis 20.000 € Umsatz und 6.000 € Gewinn im Jahr.

    Helden.de

  • Herzlichen Dank für den Hinweis auf helden.de, taunide ! Dort gibt es zwar keinen Ausschluss der Ingenieurstätigkeit im Bedingungswerk. Jedoch gibt es den Ausschluss der Deckung von Vermögensschäden aus "planender Tätigkeit", was ja genau das Berufsbild eines Ingenieurs beschreibt...

  • Ansonsten habe ich zusätzlich noch eine Berufshaftpflicht bei der Nürnberger.

    Darf ich fragen, welcher Makler Deine Berufshaftpflicht bei der Nürnberger vermittelt hat? Gerne auch per PM falls bevorzugt.


    Übrigens: Falls ein Makler hier mitliest und sich meines Bedarfs annehmen möchte (ohne die Abkürzung auf eine schnell angebotene aber nicht nicht passende Versicherung zu nehmen), ist die Kontaktaufnahme per PM ebenfalls willkommen.

  • Hallo,

    manche Privathaftpflicht beinhaltet auch in einem gewissen Rahmen die Haftpflichtübernahme für berufliche Tätigkeiten, bei meiner:

    Nebenberufliche Tätigkeiten bis 20.000 € Umsatz und 6.000 € Gewinn im Jahr.

    Helden.de

    Astromax : Reicht das aus oder bist Du da höher im Umsatz?

    Ansonsten über Berufsverbände fragen?: https://www.vde.com/de oder https://www.vdi.de/themen

    Der VDI Unterhält mit Ex-Gerling nunmehr HDI eine Kooperation.
    https://vd-ingenieure.de/freib…fshaftpflichtversicherung


    Als Beispiel: Bekannte, freiberufliche Pflegegutachterin bei GKV medizinischer Dienst

    zuerst über Privathaftpflichtklausel bei Gothaer kostenlos mitversichert, nach Überschreiten der Umsatzgrenze dort nachgefragt, abgedeckt durch akzeptablen Prämienaufschlag.

    Später stellte der MD eine Zwangs-Haftplicht beim HDI zur Verfügung (Deckungskonzept: Spezifisch für das Berufsbild !!!!, akzeptabler Preis)

  • Ähm mal erstmal gefragt, was genau ist denn deine Tätigkeit?


    Ich kenne Elektro Ingenieure sowohl in beratender Tätigkeit als auch in konstruktiver Tätigkeit, im Anlagen & Bauwesen.

    Je genauer du deine Tätigkeit einem Makler beschreibst, je sinnvoller sind dann auch die Antworten.


    Ich selber hatte bei der Allianz (als it-systemintegratoring, mit dem Tätigkeitsfeld, Beratung, Bau, Inbetriebnahme von it-Systemen (von server-Farmen bis kleinen on-prem Systemen, Client & Netzwerk), sowohl eine berufshaftpflicht, als auch eine vermögenshaftpflicht als ich noch selbständig tätig war, da diese unterschiedliche Dinge abdeckten.

  • Hallo tom70794 ,


    Die genannten Umsatz- und Gewinngrenzen würden mir reichen. Aber weiter im Text des Bedingungswerks werden Vermögensschäden durch "erbrachte Arbeiten oder sonstige

    Leistungen" von der Deckung wieder ausgeschlossen. Somit ist das allenfalls eine Teil-Lösung, nämlich für Personen- und Sachschäden. Ob aus Personen- und Sachschäden hervorgehende Vermögensschäden gedeckt sind, ist mir unklar. Ich werde anfragen.


    Danke für den Hinweis auf den Versicherungsdienst des VDI. Anfrage soeben abgeschickt.


    Hallo Asna ,


    meine Tätigkeit konzentriert sich auf Schaltungsentwicklung, Platinenlayoutentwicklung und Firmwareentwicklung. Selbstverständlich beschreibe ich dies (in ausfühlicherer Form) auch in meinen Anfragen, oder ich telefoniere. Meist kommt dann ein Angebot für eine IT-Versicherung oder Bauingenieurversicherung, was einfach nicht passt. Allenfalls könnte man den Teilaspekt der Firmwareentwicklung unter IT laufen lassen, aber das wäre großzügig ausgelegt und im Schadensfall wohl mindestens erklärungsbedürftig.

  • Hallo Astromax,


    der Empfehlung für den VDI- Versicherungsdienst kann ich mich anschließen. Ansonsten ggf. auch einmal bei der Hiscox bzw. einem Makler, der mit der Hiscox zusammenarbeitet, versuchen. Ggf. besteht aber der Haken, dass Sie mit Ihrer Nebentätigkeit zu klein sind.


    Gruß Pumphut