Sonderfall Lebensversicherung +BU

  • Die in die Lebensversicherung eingeschlossene BU Zusatzversicherung endet zum 01.07.2025. Die letzte Rentenzahlung erfolgt zum 01.06.2025
    Ab den 01.07.2025 sind die Beiträge wieder zu zahlen.
    Sie können die Beiträge problemlos per SEPA Lastschrift zahlen.
    Der Vertrag endet zum 01.07.2035. Es wird Ihnen rechtzeitig ein Ablaufschreiben übersandt



    .

    Ich versuche nächste Woche rauszubekommen wie hoch die Beträge überhaupt sind.

    Er hat gar kein Einkommen mehr dieses geht voll für das EGH Heim drauf.


    Ich hab die gesetzliche Betreuung.


    Hat jemand Ahnung davon ?

  • Mal schauen.


    Zuerst könntest Du mal erzählen, worum es eigentlich geht, sinnvollerweise so, daß man keine Kristallkugel braucht, um die Sachlage zu verstehen. Hellseher gibt es hier nämlich keine.

  • Üblicherweise präsentiert man einen Fall mit den berühmten W-Fragen…. Das lernt man in der Schule…


    Bei der Person stellt sich jetzt die Sinnhaftigkeit der (vermutlich Risiko-) Lebensversicherung…

  • Das klingt nach einer mit zu kurzer Laufzeit abgeschlossenen, mit einer Lebensversicherung gekoppelten BU. Auf der anderen Seite ist festzuhalten, dass die BU anscheinend viele Jahre geleistet hat. In Summe scheint die Entscheidung nicht so ganz falsch gewesen zu sein.


    Als Betreuer würde ich mal mit der Gesellschaft sprechen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, z.B. Beitragsfreistellung mit reduzierten Leistungen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Mal ein für manchen hier vermutlich provokant wirkendes Statement: Hätte ihr Schützling damals sein Nettoeinkommen mit einer mit Altersvorsorge kombinierten Berufsunfähigkeitsversicherung bis 67 mit 3% Leistungsdynamik sowie 10% Passivdynamik der Altersvorsorge (aka Airbag) und zusätzlich ein Pflegetagegeld abgeschlossen, dann hätte er jetzt keine finanziellen Probleme. Richtig?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo,

    SGB IX kennt zunächst keine Altersgrenze. Wenn es eine Einrichtung der EGH gibt, die auch im Alter betreut und diese einen Platz anbieten kann ist der Weg in SGB XI nicht zwangsweise vorgezeichnet.

    Das Einkommen wird vermutlich für Miete usw, nicht für Leistungen der EGH herangezogen. Egal ob das Einkommen reicht oder zusätzlich GruSi bezogen werden muss, ein Betrag von über € 100,- müsste bei der Person verbleiben.

  • Ja ich kämpfe rechtlich ihn es solange wie möglich in der EGH zu halten. Da gilt nämlich nicht die gesetzliche 10.000 EUR Schonvermögengrenze. Da bin ich schon gut fit und habe entsprechende Rechtsleute am Start.



    Ja die EGH betrifft nur Kosten der Unterkunft + Leben. Fachleistung (ca. 4500 EUR)Monat) Kostenträger LWL

    Finanzierung durch seine gesetzliche Rente + BU bislang. BU fällt weg im Juli dann gesetzliche Rente+ Aufstockend Wohngeld (beantragen)

  • Provinzial ist die Versicherung.


    Genau das muss es sein. Die BU Zeit war jetzt aber wirklich eine Lange zZeit

    Geht es jetzt hier um zwei komplett underschiedliche Dinge? Die "BU Zusatzversicherung" im 1. Beitrag war doch nur zur Fortführung der LV-Beiträge und keine BU, die den Lebensunterhalt abgesichter hat?


    Bei mir (Provinzial LV, Vertrag von 1999) hätte die BU-Zusatzversicherung bis 20 Jahre nach Abschluss der LV die Beiträge gezahlt. Meine "richtige" BU ist/war davon völlig unabhängig und läuft bis zur damals gültigen Regelatersgrenze, genauso wie die LV.


    Hätte ihr Schützling damals sein Nettoeinkommen mit einer mit Altersvorsorge kombinierten Berufsunfähigkeitsversicherung bis 67

    Provokant zurück: hätte man zur Antragstellung schon gewusst, dass das eigene Rentenalter von 65 auf 67 hochgesetzt wird, dann hätte ähnliches vermutlich damals einige gemacht, falls einem sowas irgendeine Versicherung angeboten hat.


    Die Anhebung der Regelaltersgrenze wurde 2007 Gesetz. Aber verlutlich habe ich 1999 nur geschlafen, dass ich mit sowas nicht gerechnet habe und meine BU daher nur bei 65 läuft.

  • fotoman , zwei Jahre hin oder her kann man (hoffentlich) noch irgendwie stemmen. Außerdem wurde das Rentenalter ja auch nur schrittweise in Kohorten angepasst.


    Der Schützling von Jodimaster hat seine BU nach den Zahlen im ersten Post zehn Jahre zu kurz, nach damaligem Stand also vermutlich nur bis 55 und nicht bis 65 abgeschlossen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ja genau ist ein Altvertrag


    Zitat

    Geht es jetzt hier um zwei komplett underschiedliche Dinge? Die "BU Zusatzversicherung" im 1. Beitrag war doch nur zur Fortführung der LV-Beiträge und keine BU, die den Lebensunterhalt abgesichter hat?


    Bei mir (Provinzial LV, Vertrag von 1999) hätte die BU-Zusatzversicherung bis 20 Jahre nach Abschluss der LV die Beiträge gezahlt. Meine "richtige" BU ist/war davon völlig unabhängig und läuft bis zur damals gültigen Regelatersgrenze, genauso wie die LV.

    Wie gesagt die BU endet jetzt zum 01.06.2025, und laut Schreiben wird die LV bis 2035 weiterlaufen.

    Ich versuch weitere Informationen zu beschaffen

  • Und dann noch was: Begünstige Person ist die Mutter (auch im hohen, kranken Alter).


    Wenn der oder die Begünstigten einer LV zum Fälligkeitszeitpunkt bereits verstorben sind und es somit keinen Bezugsberechtigten mehr gibt, fällt die Leistung der Versicherung in den Nachlass.


    Seit Juli 2023 zählen Erbschaften zum Vermögen im SGB II (Bürgergeld) und das Gesamtvermögen ist bis zum Gesamtvermögensfreibetrag geschützt.



  • Egal ob das Einkommen reicht oder zusätzlich GruSi bezogen werden muss, ein Betrag von über € 100,- müsste bei der Person verbleiben.


    Ja im Pflegeheim SGB XI ist das so mit den Taschengeldbetrag. In der EGH als Selbstzahler jetzt nach einer dicken Miethöhung zum 01.01.2025 bleibt nichts mehr übrig.

  • Und dann noch was: Begünstige Person ist die Mutter (auch im hohen, kranken Alter).


    Wenn der oder die Begünstigten einer LV zum Fälligkeitszeitpunkt bereits verstorben sind und es somit keinen Bezugsberechtigten mehr gibt, fällt die Leistung der Versicherung in den Nachlass.

    Tipp: Den Begünstigten einer LV kann man - ebenso wie das Testament - jederzeit ändern.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Tipp: Den Begünstigten einer LV kann man - ebenso wie das Testament - jederzeit ändern.

    Ja macht aber kein Sinn der Bruder ist im SGB II Bezug. Zufluß ist dann Einkommen.

    LV ist keine Erbmasse. Wäre also nicht als Vermögen im SGB II Zu werten.

    Anders wenn alles so bleibt (begünstigte Mutter)

  • Können wir das einfach mal etwas vereinfachen?


    Wozu wird diese Lebensversicherung denn jetzt überhaupt noch gebraucht?

    Kommt ein Rückruf doch infrage, um das Geld fürs Leben zu verwenden.