Die JAEG sollte viel höher angesetzt werden und die Menschen durch die Politik geschützt werden vor einer Falle wie die PKV sie ist.
Inwiefern Falle?
Die JAEG sollte viel höher angesetzt werden und die Menschen durch die Politik geschützt werden vor einer Falle wie die PKV sie ist.
Inwiefern Falle?
Meine Hoffnung ist eine Reformation unseres Gesundheitssystems auf die Bürgerversicherung. Träumen sollte man noch dürfen können.
Und aus welchem Grund versprichst du dir eine bessere Gesundheitsversorgung, wenn so eine "Bürgerversicherung" käme? Glaubst du, dann schneller einen Arzttermin zu bekommen?
Oder hoffst du vielleicht nur, dass der allwissende Staat dir in diesem Falle die Entscheidung, ob GKV oder PKV, weil es dann eben keine Wahl mehr gäbe?
Meine Hoffnung ist eine Reform unseres Gesundheitssystems auf die Bürgerversicherung. Träumen sollte man noch dürfen können.
Was soll sie bringen, außer daß sie die Illusion von einer sozialistischen Gleichmacherei bedient? Das Gesundheitssystem ist zu 90% ausgelegt für GKV-Versicherte. Würde man die 10% PKV-Versicherte, die für die grundsätzlich gleiche Behandlung entscheidend mehr bezahlen, in die GKV zwingen, würde das für die GKV-Versicherten keinen großen Unterschied machen. Es liegt nahe, daß ein Arzt einen PKV vorzieht, dessen Behandlung das dreifache Geld bringt. Wäre das aber weg, wäre der GKV-Patient, der bisher 8 Wochen auf den Termin wartet, nicht morgen dran, sondern vielleicht in 7 Wochen.
Beamte sind typischerweise in der PKV versichert. Beamte sind ganz besondere Menschen, die in einem außergewöhnlichen Treueverhältnis zu unserem Staat stehen, daher sind sie auch im Grundgesetz extra erwähnt. Es ist kaum davon auszugehen, daß die PKV abgeschafft wird. Dann müßten sich ja alle Beamten in die Warteschlange der GKV-Versicherten einordnen. Das wird die Beamtenschaft nicht wollen - und sie sitzt über alle Regierungswechsel hinweg an den Schalthebel der Macht. Minister kommen und gehen. Ministerialbeamte bleiben. Ich halte es aus diesem Grund für ausgeschlossen, daß die PKV abgeschafft wird.
Aber je mehr ich mich in die Thematik eingelesen habe und mehr Erfahrungen von anderen sammele, dann gehöre ich definitiv nicht wie von der Politik definiert zum Kreis der Spitzenverdiener. Die JAEG sollte viel höher angesetzt werden und die Menschen durch die Politik geschützt werden vor einer Falle, wie die PKV sie ist.
Du hast die Option zum Wechsel in die PKV, also ist davon auszugehen, daß Du über der JAEG verdienst. Damit gehörst Du zumindest zu den Wohlbetuchten, wenn nicht den Einkommensreichen dieser Republik.
"Gute" Versorgungswerksrenten liegen derzeit immerhin um die 4.000 EUR pro Monat.
Wenn es gute gibt, muß es auch schlechte geben. Wo liegen die denn? Google behauptet, der Durchschnitt der Versorgungswerksrenten läge irgendwo Anfang der 2000 €.
Und: Von 4000 € bis 5500 € fehlt noch ein ganzes Stück. Die JAEG erhöht sich von Jahr zu Jahr, die Versorgungswerksrente erhöht sich aber nicht (oder allenfalls minimal, mit den Steigerungen der gesetzlichen Rente nicht zu vergleichen).
Der Grund für die "hohe Wahrscheinlichkeit" liegt jedoch in einem anderen Umstand begründet. [...] Mitglieder eines Versorgungswerks ohne gesetzliche Rentenansprüche als freiwillig GKV-Versicherte ihren GKV-Beitrag nicht nur auf die Rente vom Versorgungswerk, sondern auch auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitaleinkünfte.
Versorgungswerksrentner waren in ihrem Berufsleben oft Selbständige - und die sollten wissen, wie man mit Geld umgeht. Entscheidet sich ein Mitglied eines Versorgungswerks dazu, in der GKV zu bleiben, ist es eine gute Idee, mit freiwilligen Beiträgen einen kleinen Rentenanspruch aufzubauen. Will ein Versorgungswerksmitglied mehr für seine Rente tun, als er im Rahmen dieser Mitgliedschaft ohnehin muß, könnte es gut sein, daß er zusätzliches Geld besser als freiwilligen Beitrag in die gesetzliche Rente steckt statt ins Versorgungswerk. Es könnte sehr gut sein, daß der so entstehende Rentenanspruch höher ist als vom gleichen Geld ins Versorgungswerk.
Schafft es das GKV-versicherte Versorgungswerksmitglied, mit einer kleinen zusätzlichen gesetzlichen Rente den Status KVdR zu erreichen, berechnet sich nach heutiger Rechtslage der GKV-Beitrag nur aus den Renten und nicht aus allen Einkünften. Ob er im Ruhestand dann aus 4000 € Renten Beitrag zahlt oder aus 5500 € Beitragsbemessungsgrenze, macht das Monat für Monat 300 € brutto Unterschied. Das ist eine ganze Menge.
Also, ihr Versorgungswerksmitglieder: Wenn Ihr in der GKV seid (und dort bleiben wollt), baut Euch mit kleinen freiwilligen GRV-Rentenbeiträgen einen Rentenanspruch auf (für Frauen ohnehin ratsam, wenn sie nur 1 Kind haben). Der GKV-Beitrag im Ruhestand dürfte mit einer gesetzlichen Rente deutlich sinken.
Somit steht für die meisten Mitglieder eines Versorgungswerks, die ihr überdurchschnittliches Einkommen nicht verjubeln, sondern irgendwie investieren, jetzt schon fest, dass sie als Rentner in der GKV den Höchstbeitrag zahlen werden.
Es sei denn, sie waren schlau und haben sich nebenher einen kleinen Rentenanspruch aufgebaut.
Mütterrente gibt es für die Gruppe der Versorgungswerksmitglieder oft nur mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen. 1 Kind bringt 30 oder 36 Monate, für eine Rente braucht man aber 60 Monate. Eine Mutter von zwei Kindern braucht nichts extra einzuzahlen, die hat die Monate mit den beiden Kindern voll. Eine Mutter von einem Kind aber sollte sinnvollerweise aufzahlen, sonst verfällt der Anspruch. Wenn sie es aber tut, hat sie eine gesetzliche Rente als eine Voraussetzung für die KVdR.
Es sei denn, sie waren schlau und haben sich nebenher einen kleinen Rentenanspruch aufgebaut.
Ich zitiere von unserer Website den Ihnen ja auch bekannten Passus:
Achtung: Durch diese Regelung entsteht eine völlig unsachgemäße Bevorzugung von Versorgungswerksmitgliedern mit minimaler gesetzlicher Rente. Angesichts der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (Demografie etc.) halten wir es für extrem wahrscheinlich, dass dieses Schlupfloch in den nächsten Jahren geschlossen wird. Bei der Entscheidung GKV vs. PKV und einer langfristigen Planung für die nächsten z.B. 60 Jahre sollte man sich deshalb nicht darauf verlassen.
Ich zitiere von unserer Website den Ihnen ja auch bekannten Passus:
Achtung: Durch diese Regelung entsteht eine völlig unsachgemäße Bevorzugung von Versorgungswerksmitgliedern mit minimaler gesetzlicher Rente.
Nö. Durch diesen Passus (nämlich daß für den Status KVdR eine gesetzliche Rente erforderlich ist) entsteht eine völlig unsachgemäße Benachteiligung von Versorgungswerksmitgliedern. Diese können die Benachteiligung aber recht einfach dadurch beheben, daß sie sich mit freiwilligen Mindestbeiträgen einen kleinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente aufbauen.
Angesichts der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (Demografie etc.) halten wir es für extrem wahrscheinlich, dass dieses Schlupfloch in den nächsten Jahren geschlossen wird. Bei der Entscheidung GKV vs. PKV und einer langfristigen Planung für die nächsten z.B. 60 Jahre sollte man sich deshalb nicht darauf verlassen.
Schaumermal! Ich erwarte zwar auch, daß Kapitaleinkünfte über kurz oder lang allgemein in der GKV beitragspflichtig werden, aber es wird dann alle GKV-Mitglieder mit Kapitaleinkünften treffen.
Der Mindestbeitrag zur GRV liegt bei etwa 100 €/m. Das ist die gleiche Größenordnung wie ein kleiner Riestervertrag o.ä. Die fünf Jahre freiwillige Beiträge sollten einen Freiberufler nicht arm machen. Wenn die Kalkulation klappt, winkt ein deutlich niedrigerer GKV-Beitrag im Ruhestand, wenn nicht, dann ist jedenfalls nichts verloren. Vermutlich gibt es für den GRV-Beitrag mehr Rente, als wenn man das Geld als freiwilligen Beitrag ins Versorgungswerk steckt.
Rein vorsorglich schadet eine kleine gesetzliche Rente sicher nicht. Aber ich würde mich bei der Abwägung GKV oder PKV nicht darauf verlassen. Somit neigt sich die Waagschale bei Versorgungswerksmitgliedern recht häufig in Richtung PKV.
Wieviel kostet eine PKV im Schnitt mehr als der Eigenanteil der GKV?
Sinn der Frage ist, da der TO ja hin und wieder wohl Selbstzahler ist und selbst kleine Dinge kauft zur Gesundheitsvorsorge, ob es nicht Sinn macht den Differenzbetrag für die nächsten 31 Jahre anzusparen (wie auch immer..ETF, Festgeld, EM) und diesen bei Bedarf zu entnehmen. Wenn eine sehr kostenintensive Karankheit kommt ist man immer noch in der GKV, die "kleinen" Wehwechen, auf die man oft lange Termine beim Arzt hat, bezahlt man selbst um so wie ein Privatpatient behandelt zu werden.
Vor ca. 30 Jahren wollte meine Bankberaterin zusammen mit einer Kollegin mir eine R+V Zahnzusatzversicherung für ca. 40DM im Monat verkaufen. Ich hörte interessiert zu als sie die Zahnhorrorgeschichten erzählten und was das kosten würde. Ich rechnete kurz nach und fragte meine Bankberaterin was ich bei dem schlechten Zinssatz eines Sparbuchs nach 20 Jahren an Geld hätte wenn ich das sparen würde anstatt in eine Versicherung zu stecken. Ich bekam leider keine Antwort und das Gespräch wurde nach meiner Frage abbruppt beendet.
Vor 3 Jahren habe ich dann endlich eine Zahnzusatzversicherung bei der Conti abgeschlossen, nach dem mir mein Zahnarzt vertrauensvoll sagte langsam würde sich das bei mir lohnen, letztes Jahr kam dann die erste Brücke rein....und mit dem gesparten 40DM vor 30 Jahren war ich schon zweimal in der Karibik...
Was soll sie bringen, außer daß sie die Illusion von einer sozialistischen Gleichmacherei bedient? Das Gesundheitssystem ist zu 90% ausgelegt für GKV-Versicherte. Würde man die 10% PKV-Versicherte, die für die grundsätzlich gleiche Behandlung entscheidend mehr bezahlen, in die GKV zwingen, würde das für die GKV-Versicherten keinen großen Unterschied machen. Es liegt nahe, daß ein Arzt einen PKV vorzieht, dessen Behandlung das dreifache Geld bringt. Wäre das aber weg, wäre der GKV-Patient, der bisher 8 Wochen auf den Termin wartet, nicht morgen dran, sondern vielleicht in 7 Wochen.
Beamte sind typischerweise in der PKV versichert. Beamte sind ganz besondere Menschen, die in einem außergewöhnlichen Treueverhältnis zu unserem Staat stehen, daher sind sie auch im Grundgesetz extra erwähnt. Es ist kaum davon auszugehen, daß die PKV abgeschafft wird. Dann müßten sich ja alle Beamten in die Warteschlange der GKV-Versicherten einordnen. Das wird die Beamtenschaft nicht wollen - und sie sitzt über alle Regierungswechsel hinweg an den Schalthebel der Macht. Minister kommen und gehen. Ministerialbeamte bleiben. Ich halte es aus diesem Grund für ausgeschlossen, daß die PKV abgeschafft wird.
Du hast die Option zum Wechsel in die PKV, also ist davon auszugehen, daß Du über der JAEG verdienst. Damit gehörst Du zumindest zu den Wohlbetuchten, wenn nicht den Einkommensreichen dieser Republik.
Du umschreibst hier sehr gut, dass wir in Deutschland ein sozial ungerechtes Gesundheitssystem haben, in welchem bestimmte Personenkreise, die irgendwelche Grundvoraussetzungen ("Beamte") oder Bedingungen (Angestellte mit Jahresgehalt > JAEG) erfüllen, eine bessere Gesundheitsversorgung wählen können. Wieso kann sich z. B. ein Angestellter mit einem Jahresgehalt unter der JAEG nicht privat krankenversichern? Dieser könnte z. B. aufgrund einer Erbschaft vermögend sein und sich prinzipiell problemlos eine PKV leisten. Warum gibt es für Beamte eine andere Versorgung (Beihilfe + PKV) als für alle anderen? Dass die Beamten "Staatsdiener" sind und daher besondere Rechte haben, ist meiner Meinung nach eine veraltete Denkweise, die nicht mehr in die heutige Zeit passt und von der wir uns mal verabschieden sollten.
Deutschland ist in Europa das einzige Land mit einer Gesundheitsversorgung mit 2 parallel laufenden Systemen, hat das zweit- oder dritt-teuerste Gesundheitssystem auf der Erde, ist aber von der Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung weltweit bei weitem nicht unter den Top 10. In Europa ist Norwegen ein Land, das man als Vorreiter betrachten kann.
Es spricht meiner Meinung nach nichts gegen das Angebot einer privatärztlichen Versorgung, jedoch sollte diese prinzipiell jedem zugänglich sein, wenn man dafür zahlen möchte. Was spricht gegen eine gute Grundversorgung für alle, die frei von jeglichen Zusatzkosten ist (z. B. keine Zusatzkosten bei Brillen / Stichwort: "Kassengestell"). Und alle Extras, die man haben möchte (Bsp.: 1-Bettzimmer im Krankenhaus, Zahnimplantate, privatärztliche Versorgung), zahlt man entweder aus eigener Tasche oder versichert diese über Zusatzversicherungen.
Der Begriff "sozialistische Gleichmacherei" ist nicht passend für solch ein System der Gesundheitsversorgung. Die Begriffe "sozial gerecht" und "fair" sind passend. Jeder, der heute privat krankenversichert ist, würde sich in solch einem System nicht schlechter stellen. Großer Vorteil wäre zudem, dass sich der Verwaltungsaufwand an etlichen Stellen drastisch reduzieren würde. Aber wir in Deutschland sind ja bekanntermaßen keine Experten in Sachen von effizienter Verwaltung und einfachen, schlanken Abläufen
Die JAEG sollte viel höher angesetzt werden und die Menschen durch die Politik geschützt werden vor einer Falle wie die PKV sie ist.
Dieser Aussage kann ich nicht zustimmen, denn die PKV ist keine Falle, vor der man geschützt werden muss.
Vor Abschluss einer PKV sollte man sich entweder tiefgehend informieren und/oder (besser noch) von einem oder mehreren Experten eingehend beraten lassen. Jedoch muss man hier vorsichtig sein, denn nicht jeder Experte ist auch wirklich ein Experte. Ich habe schon Berater kennengelernt, die sich zwar als "Experte" titulieren, aber besser nicht auf unwissende PKV-Interessenten losgelassen werden sollten, weil ihr Wissen gerade bei dem Thema "Beitragsentwicklung im Alter" unzureichend war.
Man sollte bei Abschluss einer PKV sich einen Finanzierungsplan für die PKV-Beiträge machen (z. B. durch Bildung von Rücklagen aufgrund von Ersparnissen). Diesen Plan sollte man regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) überprüfen und ggfs. aktualisieren/anpassen. Außerdem sollte man seine Beiträge immer im Auge behalten und (wenn erforderlich) Gebrauch vom Tarifwechselrecht machen.
Bei entsprechender Selbstdisziplin sollte mit Gehältern über der JAEG dann auch eine PKV im Alter finanzierbar sein.
Du umschreibst hier sehr gut, dass wir in Deutschland ein sozial ungerechtes Gesundheitssystem haben, in welchem bestimmte Personenkreise, die irgendwelche Grundvoraussetzungen ("Beamte") oder Bedingungen (Angestellte mit Jahresgehalt > JAEG) erfüllen, eine bessere Gesundheitsversorgung wählen können.
Ich beschreibe die aktuelle Situation des Gesundheitswesens in Deutschland.
Du hingegen bist der Auffassung, daß dies sozial ungerecht sei. Ich schreibe das nicht.
Wieso kann sich z. B. ein Angestellter mit einem Jahresgehalt unter der JAEG nicht privat krankenversichern? Dieser könnte z. B. aufgrund einer Erbschaft vermögend sein und sich prinzipiell problemlos eine PKV leisten.
Keine Ahnung, warum der das nicht darf. Es ist eben so, ich jedenfalls kann das nicht ändern.
Die Deutschen sind unglaublich aufs Erwerbseinkommen fixiert. Ein Privatier gilt an vielen Stellen ohne Fixgehalt als armer Schlucker. Ein Vermieter will bei der Anmietung regelmäßig den Gehaltsnachweis sehen (konservative Vermieter sogar nur den Gehaltsnachweis des Mannes eines Interessentenpaares), nicht etwa einen Depotauszug.
Wer richtig dick geerbt hat, aber aus Liebhaberei weiter zu geringem Entgelt sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann sich ja problemlos eine private Krankenversicherung als Zusatz- oder Vollversicherung nebenher leisten. Sinngemäß so geht das ja auch in anderen Ländern.
Warum gibt es für Beamte eine andere Versorgung (Beihilfe + PKV) als für alle anderen? Dass die Beamten "Staatsdiener" sind und daher besondere Rechte haben, ist meiner Meinung nach eine veraltete Denkweise, die nicht mehr in die heutige Zeit passt und von der wir uns mal verabschieden sollten.
Beamte sind Menschen, die in einem ganz besonderen Dienstverhältnis zu unserem Vater Staat stehen. Das ist sogar extra im Grundgesetz geregelt. Habe ich davon denn nicht geschrieben?
Wieso der Beamtenstand topaktuell und für die Stabilität unseres Staatswesens unabdingbar und somit keinesfalls verzichtbar ist, wird Dir JackDawson beispielsweise gern erklären, und auch, warum Sonderrechte für dieses Rückgrat des Staates keineswegs Privilegien sind, sondern logische Folgerungen aus unserem Grundgesetz.
Ich klinke mich für diesen Teilaspekt allerdings aus.
Deutschland ist in Europa das einzige Land mit einer Gesundheitsversorgung mit 2 parallel laufenden Systemen, hat das zweit- oder dritt-teuerste Gesundheitssystem auf der Erde, ist aber von der Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung weltweit bei weitem nicht unter den Top 10. In Europa ist Norwegen ein Land, das man als Vorreiter betrachten kann.
Das mag alles sein, wir beide werden es hier aber nicht ändern können. Das vermeintliche Medizin-Wunderland Schweden, das in diesem Zusammenhang früher immer genannt wurde, zeigt beim näheren Hinsehen deutliche Schwächen.
Es spricht meiner Meinung nach nichts gegen das Angebot einer privatärztlichen Versorgung, jedoch sollte diese prinzipiell jedem zugänglich sein, wenn man dafür zahlen möchte. Was spricht gegen eine gute Grundversorgung für alle, die frei von jeglichen Zusatzkosten ist.
Die Praxis spricht dagegen. Im Vereinigten Königreich ist so ein System bekanntlich implementiert. Wer es sich leisten kann, hat dort eine private Zusatzversicherung und geht zum Privatarzt.
Übrigens: Ich empfinde Deinen Beitrag als große Lobeshymne auf ein staatliches Einheitsgesundheitssystem. Wenn ich mich recht entsinne, bist Du selbst aber nicht gesetzlich, sondern privat versichert. Das paßt für mich nicht so recht zusammen.
Der Begriff "sozialistische Gleichmacherei" ist nicht passend für solch ein System der Gesundheitsversorgung. Die Begriffe "sozial gerecht" und "fair" sind passend.
Das sagen die Linke, die SPD und die Grünen auch immer. In einem pluralistischen System gibt es aber halt zu politischen Fragen oftmals unterschiedliche Bewertungen.
Jeder, der heute privat krankenversichert ist, würde sich in solch einem System nicht schlechter stellen. Großer Vorteil wäre zudem, dass sich der Verwaltungsaufwand an etlichen Stellen drastisch reduzieren würde. Aber wir in Deutschland sind ja bekanntermaßen keine Experten in Sachen von effizienter Verwaltung und einfachen, schlanken Abläufen
Wenn es um die Verringerung der Verwaltung geht, könnte man man bei den gesetzlichen Krankenkassen anfangen. Wozu brauchen wird hunderte verschiedener solcher Körperschaften? Täte es 1 staatliche Einheitskasse denn nicht auch? Was man damit an Teppichetagen sparen könnte ...
Sind wir noch beim Thema?
Ich habe mir bereits mehrere Beitragsverläufe von verschiedenen Generationen direkt von mehreren Versicherungen in vergleichbaren Tarifen einholen lassen. Diese habe ich dann per AI auswerten lassen und mir eine mögliche Prognose für mich selbst erstellen lassen, anhand ausgewerteter Daten aus der Vergangenheit und unter der Berücksichtigung heutiger Gegebenheiten und möglicher Entwicklungen in Deutschland. Interessant ist, dass die älteren Generationen mehrere Verwerfungen hatten, wegen der Wiedervereinigung und Unisex-Tarife etc. Auch hat mir die AI erklärt, dass es vor 2000 weniger Regulationen gab und ab 2000 wirken die Regulationen stabiler, was man bei den neuen Generationen klar an den Beitragsverläufen sehen kann.
Für alle interessierte, die vielleicht den Beitrag mal entdecken, überzeugt euch selbst und schaut nach den Fakten. Ich habe so weit wie möglich eine Antwort mit Fakten erhalten. Damit ist für mich die ursprüngliche Frage beantwortet.
Trotzdem danke an alle beteiligten.
Meine Hoffnung ist eine Reformation unseres Gesundheitssystems auf die Bürgerversicherung. Träumen sollte man noch dürfen können.
Da frage ich jetzt mal neugierig, wie soll so eine Bürgerversicherung ausgestaltet sein, damit sie besser wäre als das jetzige System?
Wenn mit der Beitragsentlastungskomponente entsprechende PKV Tarifbausteine gemeint sind, würde ich das vom Arbeitgeber geförderte Maximum wählen. Bei guten Tarifen bleiben da keine 50% übrig.
Ist so eine Komponente auch für Beamte interessant?
Ist so eine Komponente auch für Beamte interessant?
Beamte profitieren ebenfalls von der steuerlichen Absetzbarkeit. Sie erhalten jedoch keinen Arbeitgeberzuschuss zu Beitragsentlastungstarifen. Das senkt die Rendite, so dass eigenes, flexibleres Sparen dann auch eine sinnvolle Option sein kann.
Ein Vorteil von Beitragsentlastungstarifen jenseits der Rendite: Das Geld kann nicht anderweitig verjubelt werden, da steht fix "Beitrag PKV im Alter reduzieren" drauf.
Ich zitiere von unserer Website den Ihnen ja auch bekannten Passus:
Achtung: Durch diese Regelung entsteht eine völlig unsachgemäße Bevorzugung von Versorgungswerksmitgliedern mit minimaler gesetzlicher Rente. Angesichts der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (Demografie etc.) halten wir es für extrem wahrscheinlich, dass dieses Schlupfloch in den nächsten Jahren geschlossen wird. Bei der Entscheidung GKV vs. PKV und einer langfristigen Planung für die nächsten z.B. 60 Jahre sollte man sich deshalb nicht darauf verlassen.
Also es ist schon sehr spekulativ für einzelne Gesetze(teile) die Abschaffung/Änderung für die nächsten Jahre zu prophezeien. Seit wann steht dieser Passus auf ihrer Website und was hat sich seit dem getan? So könnte man auch für jede andere gesetzliche Grundlage argumentieren, dass diese möglicherweise in der Zukunft geändert wird, was die PKV oder GKV attraktiver/weniger attraktiv machen wird, kurzum wir wissen es nicht. Sie picken sich selektiv etwas heraus was ihre Argumentation ProPKV stützt, da sie damit Geld verdienen.
Die richtige Aussage ist also viel mehr: Stand jetzt werden die meisten Mitglieder der Versorgungswerke, die sich 5 Minuten damit beschäftigen wie sie in der KVdR landen in der Rente regelhaft weniger für ihre Krankenkasse zahlen als PKV-Rentner, insbesondere vor dem Hintergrund das viele junge Menschen (auch Männer) heutzutage keine durchgehende Erwerbsbiographie in Vollzeit mehr anstreben und somit geringere Rentenansprüche zu erwarten haben. Somit sollte sich die Waagschale wieder in Richtung GKV neigen
Die richtige Aussage ist also viel mehr: Stand jetzt werden die meisten Mitglieder der Versorgungswerke, die sich 5 Minuten damit beschäftigen wie sie in der KVdR landen in der Rente regelhaft weniger für ihre Krankenkasse zahlen als PKV-Rentner
Woher nehmen Sie diese Erkenntnis Gandolf ? Selbst wenn Sie meiner Einschätzung zum Geldhunger der demographiegeplagten gesetzlichen Sozialversicherung nicht folgen, liegen Sie nach meiner langjährigen Erfahrung mit Ihrer pauschalen Spekulation, dass für Versorgungswerksmitglieder die GKV günstiger wäre als die PKV, ziemlich weit daneben.
Ein praktisches Beispiel:
Langjährig privat versicherter Rechtsanwalt, zahlt für seine PKV aktuell 763,29 EUR im Monat. In der GKV würde er 1.074 EUR bezahlen - plus Zusatzversicherungen, um Leistungsunterschiede auszugleichen. Seit Jahrzehnten spart er gegenüber der GKV monatlich gute 300 EUR und profitiert von deutlich besseren Leistungen.
Selbst als Mitglied der KvdR würde er von seiner avisierten Versorgungswerksrente nach aktuellem Stand monatlich 828 EUR GKV Beitrag zahlen. Nach der bisherigen Entwicklung ist davon auszugehen, dass der GKV Beitrag bis dahin stärker steigt als sein PKV Beitrag. Außerdem sinkt der PKV Beitrag im Alter wieder weil 10%-iger Beitragszuschlag gem. §12 VAG und KTG entfallen.
Fazit: Die Waagschale neigt sich in diesem durchaus repräsentativen Beispiel deutlich in Richtung PKV.
Also ich teile durchaus die Ansicht, dass es auf Grund der demographiebedingten Verwerfungen zu massiven Umbrüchen in den Sozialversicherungssystemen kommen wird bzw. dort Veränderungen in Zukunft unausweichlich sein werden. Dies wird aber die Versorgungswerkrenten, trotz teilweiser Kapitaldeckung, genauso treffen und diese werden nicht vom Fiskus, im Gegensatz zur GRV, querfinanziert.
Was ich nicht teile - wie andere Mitforisten - ist ihre Ableitung, dass Versorgungswerkrentner mit "hoher Wahrscheinlichkeit" in Zukunft den Maximalbeitrag in der GKV zahlen werden, weil Sie davon ausgehen das der Zugang in die KVdR für diese Gruppe gesetzlich verschlossen werden wird. Das ist wie gesagt rein spekulativ. Ihre Logik dahinter erschließt sich mir auch nicht zur Gänze. Zwar würde der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Einnahmen in der GKV dadurch kurzfristig steigen. Auf kurze und vor allem lange Sicht würde sich aber durch diese Änderung wieder mehr junge Versorgungswerkmitglieder am Anfang ihrer beruflichen Karriere für den Wechsel in die PKV entscheiden (gut für Sie) und der GKV würden somit Einnahmen durch den Wegfall dieser zahlungskräftigen Gruppe wieder flöten gehen.
Was ich nicht teile - wie andere Mitforisten - ist ihre Ableitung, dass Versorgungswerkrentner mit "hoher Wahrscheinlichkeit" in Zukunft den Maximalbeitrag in der GKV zahlen werden, weil Sie davon ausgehen das der Zugang in die KVdR für diese Gruppe gesetzlich verschlossen werden wird.
Es geht nicht um den Zugang zur KvdR, sondern darum, dass eine Gruppe trotz hoher Einkünfte systemwidrig nur auf einen Teil davon Krankenversicherungsbeiträge zahlt.
Beamte sind typischerweise in der PKV versichert. Beamte sind ganz besondere Menschen, die in einem außergewöhnlichen Treueverhältnis zu unserem Staat stehen, daher sind sie auch im Grundgesetz extra erwähnt. Es ist kaum davon auszugehen, daß die PKV abgeschafft wird. Dann müßten sich ja alle Beamten in die Warteschlange der GKV-Versicherten einordnen. Das wird die Beamtenschaft nicht wollen - und sie sitzt über alle Regierungswechsel hinweg an den Schalthebel der Macht. Minister kommen und gehen. Ministerialbeamte bleiben. Ich halte es aus diesem Grund für ausgeschlossen, daß die PKV abgeschafft wird.
Beamte sind keine „ganz besonderen Menschen“ im Sinne einer rechtlichen oder gesellschaftlichen Sonderstellung, die über das normale Staatsbürgerrecht hinausgeht.
Na klar sind sie durch ihr besonderes Dienst- und Treueverhältnis zum Staat verpflichtet, das sich auch im Grundgesetz und speziellen Beamtenrechten widerspiegelt. Dieses Treueverhältnis zum Grundgesetz und der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung ist eine rechtliche Grundlage, keine "persönliche Eigenschaft".
Dass Beamte mehrheitlich in der Privaten Krankenversicherung sind, liegt der Einfachheit halber dran, dass die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip verfährt und es, auch aufgrund der Unterschiedlichkeit der GOÄ versus EBM mit dem Punktesystem, derzeit nicht kompatibel mit der Kostenerstattung an sich ist und der Staat natürlich keine AG-Teile zahlt (bzw. in einigen Bundesländern bis kürzlich gezahlt hat).
Der Sinn und Zweck der Beihilfe ist schlichtweg runtergebrochen die einfachste Möglichkeit dem Staat die monatlichen Arbeitgeber-Anteile an der Krankenversicherung einzusparen und nur aufwandsbezogen einen prozentualen Anteil zu erstatten. Die Beihilfe orientiert sich überwiegend an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. des SGB V.
Wenn jemand einen "umfassenderen / besseren Krankenversicherungsschutz" wünscht, der über die Beihilfeleistungen hinausgeht, kann man ja einen Ergänzungstarif oder einen "besseren Top-Leistungs-Tarif" abschließen, da ist analog wie der Abschluss einer Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherung und verbessert die Leistungen ja, ist aber auch selbst vom netto zu zahlen und wird nicht von der Beihilfe bezuschusst jetzt.
Jedoch geht es nach mir und dem Großteil der Beamten ist es für uns relativ echt gleich, wo oder wie wir versichert sind, solange die Leistungen zumindest denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, diese Leistungen sind es auch die dann am allermeisten bei der Beihilfe bearbeitet werden.
Daher, falls es einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung geben sollte, stört das die Beamten, entgegen der geläufigen Annahme, kein Stück - solange der Staat dann das auch entsprechend das Brutto mit den dafür monatlichen AN+AG Anteilen auffüllt, abzüglich von grob 200-300 Euro aus dem Netto für die bisherige Private Krankenversicherung.
Dieser Umstand wird, aller Voraussicht nach, nicht so den erwartenden positiven Effekt für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sein, sondern auch zu einer erheblich höheren Ausgabelast der Haushalte führen. Die man dann wohl mit Steuererhöhungen und/oder Dienstleistungseinschränkungen in Kauf nehmen muss. Ob das aber effektiv tatsächlich dann "unter dem Strich" die erhofften Einsparungen bringt oder eher eine teure "Kostenumverteilungsmaßnahme" ohne effektiven Gewinn darstellt, darüber kann man streiten.
Sie müssen damit nicht einverstanden sein, aber so oder so, sparen Sie sich bitte - bei allem Respekt - den dummen Stammtisch-Schmu mit den "besonderen Menschen".