Hallo!
Es geht um die Verjährungsfristen der Erbschaftsteuer.
Angenommen
das Paar A und B lebt seit vielen Jahren unverheiratet in der Immobilie I, welche B gehört.
2011 stirbt B und vererbt per handschriftlichem Testament A die Immobilie I.
Mitte 2012 fragt das Finanzamt A, die Erben zu benennen.
Darauf teilt A dem Finanzamt mit, dass die Eigentumsverhältnisse noch nicht geklärt seien.
Keine weitere Anfrage/Mitteilung vom Finanzamt.
Anfang 2014 wird das Testament eröffnet.
Darauf beantragt A den Erbschein und die Immobilie wird an A übertragen.
A hat zwar dem Finanzamt den Erbfall nicht mitgeteilt, aber das Finanzamt hat ja auch über andere Wege von dem Erbfall erfahren. Spätestens nach Ausstellung des Erbscheins.
Aber bis heute keine Aufforderung zur Erbschaftsteuererklärung.
Die Verjährungsfristen sind soweit bekannt. Bis zu 10 Jahre bei Steuerhinterziehung, wobei die Frage ist, ob hier Steuerhinterziehung vorliegt?
Angaben zum Beginn der Verjährung sind jedoch sehr unterschiedlich. Z. B. Ende des Todesjahres des Erblassers, Anzeige beim Finanzamt oder Testamentseröffnung?
Es stellt sich nun die Frage, ob das Finanzamt heute noch Erbschaftsteuer fordern kann?
Vielen Dank für Infos und Frohe Ostern