Private Krankenversicherung - fristlose Kündigung

  • Hallo miteinander,


    ich bin aktuell seit mehr als 5 Jahren Landesbeamter und bin vor kurzem von einer PKV in die andere PKV gewechselt und gekündigt worden.

    Anfang November 2024 befand ich mich in einer vorläufigen Behandlung beim Psychologen und ca. Mitte bis Ende November wurde mir von der neuen privaten Versicherung ein Fragebogen zur Beantwortung meiner Vorerkrankungen zugeschickt.


    Bei der Beantwortung der Fragen habe ich meine Behandlung beim Psychologen nicht im Kopf gehabt und entsprechend nicht angegeben. Zu dem Zeitpunkt war auch unklar, ob ich eben weiterhin auf eine Behandlung angewiesen bin - ich habe also irgendwie keine Erkrankung gesehen. Ich habe im Dezember dann weitere Sitzungen und eine Diagnose vom behandelnden Arzt erhalten. Es handelt sich dabei um eine depressive Episode und es wurde eine Kurzzeittherapie vereinbart. Die Prognose ist mittlerweile positiv und ich stehe vor der "Genesung".


    Jetzt habe ich folgendes Problem: Die neue PKV hat mich auf Grund arglistiger Täuschung fristlos gekündigt. Ich bin also seit letzter Wochen nicht mehr krankenversichert.


    Den Vorwurf der arglistigen Täuschung kann ich aus Sicht der Versicherung verstehen, allerdings war dies nicht in meinem Interesse. Bei der "Ermittlung" der Versicherung habe ich der Entbindung von der Schweigepflicht meiner Ärzte zugestimmt. Hätte ich etwas zu verbergen gehabt, hätte ich dem ja nicht zugestimmt. Die Aufwendungen wären dann vermutlich ebenfalls nicht von meiner Versicherung übernommen worden. Es ist nun wie es ist, ich habe es vergessen anzugeben und nun habe ich eben das Problem. Es war aber keine Absicht.


    Nun habe ich doch folgende Möglichkeiten oder?


    Ich müsste entweder einen Basistarif in der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen oder in die gesetzliche Krankenversicherung, bei der ich zuletzt vor dem Beamtenverhältnis versichert war, wechseln, richtig?


    Habe ich richtig gelesen und verstanden, dass bei einer Kündigung der privaten Krankenversicherung meine Altersrückstellungen verloren gehen?


    Aktuell zerbreche ich mir sehr den Kopf, da ich nicht weiß, wie ich weiter vorgehen soll. Gerade da ich bald aus der Landesverwaltung in die Kommunalverwaltung wechsle.


    Ich habe mich mit diversen privaten Krankenversicherungen unterhalten und viele Absagen erhalten. Ich warte nun noch auf zwei Rückrufe, da diese erst den Sachverhalt aufarbeiten müssen, aber da sehe ich leider auch schwarz.


    Könnt ihr mir noch zu etwas raten?

    Wie verhält sich das, wenn ich jetzt erstmal in die GKV muss und im Anschluss wieder in die PKV wechsle? Meine Altersrückstellung findet dann in der Pension ja auch keine Berücksichtigung oder?


    Danke für eure Hilfe.

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin aktuell seit mehr als 5 Jahren Landesbeamter und bin vor kurzem von einer PKV in die andere PKV gewechselt und gekündigt worden.

    Wer hat das betreut? Oder hast Du das selber gemacht? Wann war "vor kurzem"?

    Anfang November 2024 befand ich mich in einer vorläufigen Behandlung beim Psychologen und ca. Mitte bis Ende November wurde mir von der neuen privaten Versicherung ein Fragebogen zur Beantwortung meiner Vorerkrankungen zugeschickt.


    Bei der Beantwortung der Fragen habe ich meine Behandlung beim Psychologen nicht im Kopf gehabt und entsprechend nicht angegeben.

    Du warst in einer laufenden Behandlung und hast das im Gesundheitsfragebogen nicht angegeben?

    Jetzt habe ich folgendes Problem: Die neue PKV hat mich auf Grund arglistiger Täuschung fristlos gekündigt. Ich bin also seit letzter Wochen nicht mehr krankenversichert.


    Den Vorwurf der arglistigen Täuschung kann ich aus Sicht der Versicherung verstehen, allerdings war dies nicht in meinem Interesse. Bei der "Ermittlung" der Versicherung habe ich der Entbindung von der Schweigepflicht meiner Ärzte zugestimmt. Hätte ich etwas zu verbergen gehabt, hätte ich dem ja nicht zugestimmt. Die Aufwendungen wären dann vermutlich ebenfalls nicht von meiner Versicherung übernommen worden. Es ist nun wie es ist, ich habe es vergessen anzugeben, und nun habe ich eben das Problem. Es war aber keine Absicht.

    Ich schätze, das bekommst Du allein nicht hin.

    Was sagt der Mensch dazu, der die Versicherung betreut?

    Ich müsste entweder einen Basistarif in der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen oder in die gesetzliche Krankenversicherung, bei der ich zuletzt vor dem Beamtenverhältnis versichert war, wechseln, richtig?


    Habe ich richtig gelesen und verstanden, dass bei einer Kündigung der privaten Krankenversicherung meine Altersrückstellungen verloren gehen?

    Ich könnte mir vorstellen, daß dies im Moment eher eins Deiner kleineren Probleme ist.

    Aktuell zerbreche ich mir sehr den Kopf, da ich nicht weiß, wie ich weiter vorgehen soll. Gerade da ich bald aus der Landesverwaltung in die Kommunalverwaltung wechsle.

    Viel Wechsel in Deinem Leben.

    Ich würde einen Fachmann konsultieren. Vielleicht weiß Dr. Schlemann Rat.

    Ich habe mich mit diversen privaten Krankenversicherungen unterhalten und viele Absagen erhalten. Ich warte nun noch auf zwei Rückrufe, da diese erst den Sachverhalt aufarbeiten müssen, aber da sehe ich leider auch schwarz.


    Könnt ihr mir noch zu etwas raten?

    Nicht alleine machen, Fachmann fragen.


    Nach meiner Einschätzung spielst Du momentan mit ziemlich viel Geld (und bist Dir vermutlich nicht bewußt, daß Du das tust).

  • Dein Dienstherr zahlt die rechtlich nur dann eine Beihilfe aus, wenn du ihm nachweist, dass du krankenversichert bist.

    Dies ist nur ein Hinweis, damit du dich nicht noch weiter in den Sumpf reinreitest..


    Welches Bundesland ist das ?

  • @PR die Grundsatzfrage ist, wie es zu der Kündigung gekommen ist. Hast du das selbst aus dem hohlen Bauch heraus gemacht (auf welcher Entscheidungsgrundlage auch immer) ist das ziemlich übel. Hat dich ein "Berater" entsprechend beraten, könnte ein (eklatanter) Beratungsfehler vorliegen. Da wäre dann das Beratungsprotokoll ein wichtiges Beweismittel (falls alles wichtige überhaupt drin steht).

    Ja, und bei "falschen" Angaben verstehen die Versicherungen keinen Spaß. Insbesondere bei "psychischen" Dingen. Denn die sind eine der Hauptursachen für vorzeitige Pension/Rente und sehr zeit- und kostenintensiv.


    Eine Möglichkeit wäre noch, eine PKV abzuschließen, bei der für psychische Erkrankungen nicht (oder zumindest anfangs nicht - falls das überhaupt geht) geleistet wird, die also ausgeschlossen werden. Oder du versuchst es mit einem Risikozuschlag oder einer (höheren) Selbstbeteiligung.


    Ob bei dir eine Rückkehr / Aufnahme in die GKV möglich ist, musst du für deinen Einzelfall abklären. In manchen Bundesländern ist dies vom Dienstherrn sogar bezuschusst.


    Auf jeden Fall würde ich mir fundierten fachlichen Rat einholen.

  • Dazu

    Ich müsste entweder einen Basistarif in der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen oder in die gesetzliche Krankenversicherung, bei der ich zuletzt vor dem Beamtenverhältnis versichert war, wechseln, richtig?

    und dazu

    Ob bei dir eine Rückkehr / Aufnahme in die GKV möglich ist, musst du für deinen Einzelfall abklären. In manchen Bundesländern ist dies vom Dienstherrn sogar bezuschusst.

    gilt: Nach einer zwischenzeitlich vorhandenen - und wohl in dieser Zeit noch funktionierenden? - anderen PKV und Rücktritt des zweiten Versicherers vom Vertrag ist eine Rückkehr aus einem Beamtenverhältnis (auch bei Wechsel zwischen Bund/Land/Kommune) ausgeschlossen; es besteht kein Beitrittsrecht zur GKV. Und zwar auch dann nicht, wenn in dem betreffenden Land die sogenannte "pauschale Beihilfe" gilt.


    Es bleiben der Versuch, bei einem dritten PKV-Anbieter in dessen Normaltarif für Beihilfeberechtigte unterzukommen - Chance bei der Vorgeschichte allerdings äußerst dünn - und natürlich die Pflichtübung "Basistarif BTB".


    In diesem Fall besteht grundsätzlich BTB-Annahmepflicht für jeden Versicherer mit dem BTB im Bauchladen, außer für den, der zulässig und wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist.

    Auf jeden Fall würde ich mir fundierten fachlichen Rat einholen.

    Was vermutlich von Anfang an - also schon vor dem ersten Vertragsabschluss, der ja zumindest 5 Jahre bis zur Eigenkündigung gehalten hat - sträflichst vernachlässigt wurde.


    Jetzt, nachdem das Problemkind im Brunnen liegt, wird sich kaum jemand finden lassen, der hier fundiert zur Seite springt und es dazu noch schafft, einen "glatten" Wechsel bei einem dritten Anbieter einzufädeln.


    Die Gebühr für einen Termin bei der VZ, bei dem auch nichts anderes herauskommen kann als der BTB - gratis dazu noch die Litanei "Wärst du Dussel doch im Dorf geblieben!" - kann das Problemkind sich dagegen ersparen.


    Das Thema "Beratungsprotokoll" war schon von einem anderen Foristen angesprochen worden. Was steht denn in diesem Protokoll zum Wechsel vom ersten zum zweiten Versicherer so alles drin?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hey,


    der Fragebogen wurde durch einen Berater mit mir besprochen und an die Versicherungsunternehmen versandt worden. Einen Risikozuschlag habe ich bereits auf Grund meiner Verletzung durch Fußball erhalten.

    Das Bundesland, in dem ich verbeamtet bin, übernimmt in Härtefällen 50% der GKV. Da ist jetzt eben nur die Frage, ob ich als Härtefall gelte.


    Aktuell ist mein Berater bemüht sich mit den Versicherungen auseinanderzusetzen und auch meinen Vorschlag zu unterbreiten, dass ich eben keine Rechnungen im Zusammenhang mit den Behandlungen im Bereich der Psyche geltend mache.. Aber das wird vermutlich auch nichts, die Hoffnung habe ich schon aufgegeben.

    Mich haben sämtliche Versicherungen, bei denen angefragt wurde, abgelehnt. Also bleiben mir nur noch Basistarif oder gesetzliche KV. Aber das wird beides ziemlich teuer.


    Ich bin mir bewusst, dass ich mir sehr viel Mist eingebrockt habe. Und ja, die Angabe wurde im Fragebogen vergessen. Ziemlich dumm von mir.

  • Das Kind scheint schon in den Brunnen gefallen zu sein..... außer dem Basistarif in der PKV sehe ich nicht viele Optionen. Gegebenfalls kommst Du später auch aus dem Basistarif wieder heraus, aber das ist wohl eher schwierig.

    Ich würde mal mit deiner bisherigen privaten Versicherung sprechen, vielleicht sind die kulant oder nehmen dich mit einem Risikozuschlag wieder auf?


    Deine Altersrückstellungen in der PKV (sofern die schon gebildet wurden) sind mit dem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft schon flöten gegangen. Deshlab ist ja auch meist erstmal ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft sinnvoller.

  • Weitere Option wäre den Wechsel zur Kommune zu nutzen und dort als Angestellter anzufangen.


    Wenn du unter der Versicherungspflichtgrenze liegst, solltest du über diesen Weg in die GKV kommen.


    Das natürlich auch etliche Nachteile, musst du aber abwägen. Vielleicht verbeamtet dich die Kommune auch später wieder.

  • Weitere Option wäre den Wechsel zur Kommune zu nutzen und dort als Angestellter anzufangen.


    Wenn du unter der Versicherungspflichtgrenze liegst, solltest du über diesen Weg in die GKV kommen.


    Das natürlich auch etliche Nachteile, musst du aber abwägen. Vielleicht verbeamtet dich die Kommune auch später wieder.

    Das Ausscheiden aus dem Beamtentum würde weitere Probleme verursachen. Verlust des Ruhegehalts, Rückzahlung in die gesetzliche welche als Einkommen angesehen wird und somit Zuschüsse wegkürzen könnte...
    Dazu die erwähnten Verletzungen des TE welche eine wieder Verbeamtung erschweren würden.
    Ich würde hier ein Gespräch mit der Gewerkschaft oder Personalrat empfehlen die sollten hier Erfahrung und Rat haben. Die wüssten über solche fälle am ehesten bescheid.

    Positiv ist das die Frage vom Berater vergessen wurde, damit kann man zumindest die "arglistige Täuschung" anfechten. War nicht dein allein Verschulden, da das vom Profi nicht beachtet wurde. Falls du eine Rechtsschutz hast währe jetzt ein guter Zeitpunkt auch diese zu rate zu ziehen.

  • Ohne rechtlichen Beistand wird das schwer. Hier kann nur ein Anwalt oder Versicherungsberater helfen, um die Arglistanfechtung aus dem Weg zu räumen. Versicherungsvermittler dürfen dir streng genommen gar nicht mehr helfen, weil dein Fragestellung in den Bereich der Rechtsdienstleistung gehört.

  • Nach dem was ich hier lese ist das Problemkind schon in den Brunnen gefallen. Es ist immer wieder überraschend, welche akuten Erkrankungen Kunden ausgerechnet im Moment des Abschlusses einer Versicherung gerade entfallen. Ich unterstelle keine böse Absicht, aber jemand plausibel zu erklären, dass das kein Vorsatz war, ist sportlich.


    Versicherungsvermittler sind hier wie finanzguru schreibt eher raus, das geht stark in Richtung Rechtsberatung. Nebenbei wird ein Wechsel in den Basistarif auch nicht mit einer Courtage vergütet.


    Ich würde es - sofern noch nicht geschehen - noch mal bei der Debeka versuchen. Deren Risikoprüfer (wenn es dort welche gibt) treffen wie auf unserer Website dokumentiert teilweise sehr ungewöhnliche Annahmeentscheidungen.


    Ansonsten würde ich den Basistarif erst mal in Kauf nehmen und nach Genesung mit etwas zeitlichem Abstand (und zwischendurch gesundheitlich die "Füße still halten") noch mal einen neuen Anlauf versuchen.


    Sorry Problemkind , mehr fällt mir dazu auf Anhieb auch nicht ein.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ach ja, bevor auf dem Vermittler herumgehackt und nach der Beratungsdokumentation gerufen wird: War Ihr Vermittler mit Ihnen die Gesundheitsfragen durchgegangen, inkl. der Frage nach Psyche, und hatten Sie ihm von der Therapie erzählt Problemkind ?

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  • Hat der Vermittler bei der Umdeckung denn darauf hingewiesen, dass

    - erworbene Rechte aus der alten Versicherung verloren gehen (auch bereits abgelaufene Rücktrittsfristen bei versehentlich falschen Angaben),

    - neue Abschlusskosten und ggf. Wartezeiten anfallen und

    - zusätzlich zu einem höheren Eintrittsalter auch noch das Risiko droht, dass die neue Versicherung ganz verloren geht, wenn zB die Gesundheitsangaben falsch oder unvollständig sind?


    Wie ist es überhaupt zu dieser Umdeckung gekommen? Selbst wenn es gut gegangen wäre, stellt sich m.E. die Sinnfrage.


    War das nur ein Verkäufer oder ein echter Berater? Gibt es überhaupt ein Beratungsprotokoll oder wurde gar zum Verzicht auf eine Beratung gedrängt?


    Ohne Rechtsanwalt wird es wohl schwierig.

  • Hat der Vermittler bei der Umdeckung denn darauf hingewiesen, dass

    Das gehört natürlich auch dazu, völlig richtig!

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  • Hallo nochmal,


    erstmal Danke für die ganzen Antworten.

    Ich habe mich nochmal an meine alte Versicherung gewandt und warte derzeit auf Anwort.


    Auf etwaige Dinge, die von Wanderslust angesprochen wurden, wurde ich durch den Berater/Verkäufer nicht wirklich hingewiesen. Ich hoffe derzeit einfach darauf, dass ich von meiner alten Versicherung wieder aufgenommen werde und schaue dann, was sich machen lässt.

  • Manche schwarzen Schafe möchten halt gerne die zig Monate Provision bei Wechseln.

    Aber man wechselt seine PKV nicht wie die Unterhose, im besten Fall nie. Besonders nicht bei irgendwas mit Psyche.


    Es gibt noch einen dritten Weg sich in Deutschland zu krankenversichern. Die Solidarvereine/Solidargemeinschaften (ohne PV). Vielleicht wäre das eine Idee in so einem Sonderfall. Aber die müssen niemanden aufnehmen und ich weiß nicht, inwiefern sich das Konzept mit der Beihilfe verträgt. Nur als Idee.

  • Solche Experimente können für mutige Menschen etwas sehr Spannendes sein. Bei meiner langfristigen Gesundheitsabsicherung wäre ich persönlich weniger risikobereit. :)

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  • Ich habe heute die Info erhalten, dass ich mich nächste Woche mit meiner alten Krankenversicherung zusammensetzen kann und dort im Basistarif für dieses Jahr aufgenommen werde. Und dann zum 01.01.2026 wohl wieder in den Normaltarif wechseln darf.

    Der Basistarif wird dann ja vermutlich extrem teuer. Meine Berechnung hat mir einen monatlichen Beitrag von 570,55 € ergeben. Das ist natürlich ne ordentliche Hausnummer.

    Sofern ich dann im nächsten Jahr wieder im Normaltarif mit vermutlichen Risikozuschlägen versichert werde, bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als diese bittere Pille zu schlucken.


    Ich habe meine Lektion, die extrem teuer war (Geld und Nerven), gelernt..