Auf der Web-Seite der BzST steht:
Nach § 139b Abs. 10 S. 1 Nr. 3 AO können Bürger und Bürgerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihre Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC) durch das kontoführende Kreditinstitut übermitteln lassen.
Bevor ich jetzt alle Familienmitglieder einzeln bei Elster oder sonst einem Portal registriere, habe ich versucht bei DKB und HVB einen Auftrag zu platzieren.
Bisher leider erfolglos.
Hat das schon jemand erfolgreich gemacht?