Euer Beitrag vom 21.4.25 „Fürs Arbeitszimmer umziehen und Umzug absetzen“ war schon bei seinem Erscheinen veraltet, der BFH hatte das da schon abgelehnt und der SPIEGEL hatte auch schon darüber berichtet:

Bundesfinanzhof: Umzug für Arbeitszimmer ist nicht steuerlich absetzbar
Wer wegen besserer Homeoffice-Möglichkeiten in eine größere Wohnung wechselt, kann die Kosten dafür nicht steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof…
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