Alg 1 und Minijob

  • Hallo,


    ich bitte um Hilfe bei folgender Frage:


    Ich bin aus gesundheitlichen Gründen auf eine Wochenarbeitszeit von max. 20 Stunden eingestuft und beziehe momentan Alg 1.


    Nun habe ich die Möglichkeit auf einen Minijob bekommt, mit der festen und schriftlichen Zusage des AG, diesen Minijob ab 1. September auf eine Teilzeitstelle mit 18 Wochenstunden umzuwandeln.


    Nun meine Frage: Ist ein Minijob möglich, wenn ich dazu Alg 1 bekomme und bin ich in diesem Fall weiter krankenversichert?


    Vielrn Dank für eure Hilfe!

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nebenverdienst Arbeitslosengeld (ALG): So viel ist erlaubt!
    Wer Arbeitslosengeld (ALG) bezieht, darf nebenbei arbeiten, aber nicht mehr als 14 Wochenstunden. Der Freibetrag beträgt 165 Euro im Monat.
    www.finanztip.de


    Punkt 4

    Abgesichert im Minijob: Das gilt für die Krankenversicherung - Minijob Magazin
    Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, mit einem Minijob krankenversichert zu sein. Hier finden Sie alle Infos zum Thema Minijob und Krankenversicherung!
    magazin.minijob-zentrale.de



    Bei teilzeit ändert sich alles wieder,


    im Zweifel bei Krankenkasse & Arbeitsamt Direkt nachfragen

  • Hallo.


    Durch einen Minijob ist man nicht krankenversichert, der Arbeitgeber zahlt nur pauschale Beiträge.

    Krankenversicherungsschutz besteht weiter, solange das Alg gezahlt wird. Der Minijob steht dem Anspruch auf Alg nicht entgegen, zumindest nicht dem Anspruch an sich, ggf. wird etwas vom Verdienst angerechnet.


    Wenn der Minijob zu einer Beschäftigung führt, die geeignet ist, den Bezug des Alg zu beenden, dann fragt man sich doch, was die Agentur für Arbeit gegen die Sache einwenden sollte.

  • Wenn der Minijob zu einer Beschäftigung führt, die geeignet ist, den Bezug des Alg zu beenden, dann fragt man sich doch, was die Agentur für Arbeit gegen die Sache einwenden sollte

    Deine Formulierung hier zum Schluss trifft den Herrn der Sache nicht.

    Die Agentur für Arbeit hat NIE etwas gegen die Aufnahme einer Tätigkeit einzuwenden.


    Die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit nimmt Änderungen im Arbeitsumfang zur Kenntnis und berechnet gegebenenfalls das Arbeitslosengeld neu.


    Es ist immer wieder erstaunlich, warum Menschen nicht einfach direkt in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit die Ansprechperson kontaktieren, wenn Sie wichtige Fragen haben.

    Die Agentur für Arbeit ist gut aufgestellt in diesen Betreuungsfragen und berät routiniert über die Folgen einer Arbeitsaufnahme.

    Was in diesem Fall hinzukommt, ist die eventuelle Förderung der Arbeit durch die Agentur für Arbeit, wenn der Arbeitgeber diese Zusage wirklich macht.