Hallo,
ich wuerde gerne noch einmal das Thema sharing aufgreifen, da ich die bisherigen Posts dazu nur bedingt auf unseren Fall uebertragen kann.
Wir sind 2013 mit AirBerlin (AB) von Koeln nach Quito/Equador mit einem Zwischenstopp in den USA geflogen. Der Flug von Nord- nach Suedamerika wurde entsprechend nicht mehr von AB, sondern von American Airlines bzw. LAN durchgefuehrt. Gebucht haben wir die Fluege hingegen im Paket bei AB.
Der urspruenglich geplante Rueckflug wurde dabei aufgrund eines offensichtlichen Triebwerksschadens nach dem Checkin, waehrend der Abflugvorbereitungen auf dem Rollfeld storniert. Bis zur Bereitstellung einer Ersatzmaschine ab Quito verging schliesslich deutlich ueber ein Tag, so dass wir auf Kosten der Fluggesellschaft vor Ort in einem Hotel einquartiert wurden. Durch eine weitere Wartezeit auf den notwendigerweise geaenderten Anschlussflieger mit AB ab Nordamerika sind wir schliesslich erst mit mehrtaegiger Verspaetung wieder in Deutschland eingetroffen.
Laut Rechner stehen uns nun zwar jeweils mind. die 600 EUR Entschaedigung zu. Meine Frage ist jedoch, ob diese Regelung im juristisch sicheren Sinne auch greift, wenn der urspruengliche Ausloeser die Stornierung des ersten Fluges bei American Airlines bzw. LAN war?
Vielen Dank fuer eine Info,
Andreas