Hallo zusammen,
eine sehr spezielle Frage: wir sind seit ca. 9 Jahren Mieter eines Hauses und haben im Januar nun die Eigenbedarfskündigung zum 31.10.25 bekommen. Laut dieser will die Tochter des Vermieters einziehen, ansonsten keine weitere Begründung. Wir sind nun seit einigen Wochen auf der Suche nach einer neuen Bleibe und würden gerne ein Haus kaufen, welches sowohl preislich als auch von der Lage recht attraktiv ist. Dieses ist jedoch erst nächstes Jahr ca. ab 01.07.26 bezugsfähig, da die jetzigen Eigentümer selbst erst bauen und ausziehen wenn der Neubau fertig ist. Nun stellt sich mir die Frage, wie wir weiter vorgehen sollten. Den Vermieter um eine freiwillige Verlängerung der Frist zu bitten, macht wenig Sinn, da wir kein gutes Verhältnis zu ihm haben. Bleibt also noch die Räumungsklage bzw. sich dann dagegen zu wehren. Uns würde interessieren, welche Aussicht auf Erfolg wir bei einem Widerspruch hätten wenn ja absehbar ist, dass wir in ca. 8-9 Monaten sowieso umziehen wollen? Ein fristgerechter doppelter Umzug in eine Übergangsbleibe (die ja auch erst noch gefunden werden müsste) wäre aus unserer Sicht unnötig und nicht zumutbar (wir sind Ende Dezember 2024 Eltern geworden und haben wirklich besseres zu tun...). Gibt es hierzu vielleicht Erfahrungen oder einschlägige Entscheidungen (wir werden ja wohl nicht die Ersten mit diesem Problem sein)?