Hallo zusammen,
ich bin aktuell (noch) Kunde bei der BMW-Bank. War damals Finanztip-Empfehlung und dort gibt es nach wie vor 3% Zinsen auf das Tagesgeldkonto. Schöne Sache!
Jetzt haben sie aber ihr Webportal "modernisiert" und haben einen App-Zwang eingeführt. Das Konto funktioniert also nur noch, wenn man ihre 2FA-App installiert. Diese verlangt unter Android zwingend die Play-Dienste. Ich nutze allerdings eine auf Sicherheit und Datenschutz optimierte Android-Variante (GrapheneOS) und habe darin keine Play-Dienste installiert und werde das auch definitiv nicht tun.
Das führt nun dazu, dass ich nicht mehr in mein Konto komme. Ich habe die Bank kontaktiert und warte nun auf eine Antwort. Im schlechtesten Fall lege ich ein temporäres Profil an, installiere darin die Play-Dienste, dann die App, logge mich ein, zahle mein Geld aus und kündige. Wie es dann mit den Zinsen für dieses Jahr läuft, müsste ich dann sehen.
Jetzt zum Kern meiner Frage: Wenn das jetzt kein Tagesgeld, sondern ein Festgeld wäre, wäre das ein Grund dafür, ein Sonderkündigungsrecht geltend machen zu können? Ich stelle mir das so vor, dass ich dann das Geld mit der bisherigen Laufzeit verzinst rausbekommen würde, jedoch ohne Strafzahlung.
Kennt sich jemand aus?
Ich frage das deshalb, weil bei mir auch ein Festgeld läuft und diese Bank auch noch "altmodisch" nur mit Nutzerkennung und Passwort arbeitet. Wenn sich dort nun in nächster Zeit ein ähnlicher Schritt anbahnen sollte, dann will ich gewappnet sein.
Schlussbemerkung: Da lobe ich mir z.B. den Neobroker Finanzen-Zero. Deren 2FA-App funktioniert ohne Play-Dienste und funktioniert auch noch, wenn ich in GrapheneOS sämtliche Sicherheitsfunktionen dafür aktiviere. Die App kann ich also maximal in ihren Möglichkeiten beschneiden und sie leistet dennoch zu 100% ihren Dienst. Es geht also!