Kapitalerträge versteuern

  • Ich habe zum ersten Mal seit vielen Jahren meine Steuererklärung alleine verfasst, entschuldigt also meine „dumme“ Frage:

    Im Steuerformular KAP habe ich alle Daten eingetragen, wie das die Erträgnisaufstellung der Bank vorgibt. Das Ergebnis war eine anständige Rückzahlung der Kapitalertragsteuer aufgrund meines Steuersatzes unter 25 %. Aber auch eine Zahlung der Einkommenssteuer, die sich laut Rückfrage beim Finanzamt aus den hohen Kapitalerträgen ergibt.

    Frage: Meine Bank sagte mir vor vielen Jahren, Verkäufe mit Gewinn bzw. Verlust werden durch entsprechende Töpfe ausgeglichen und die Bank führt Steuern ab. Eine Nachzahlung der Einkommenssteuer sei also nicht zu erwarten. Liegt das Problem vielleicht darin, dass ich nicht genügend Verluste erziehlt habe bzw. zu viel Gewinne?

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Aber auch eine Zahlung der Einkommenssteuer, die sich laut Rückfrage beim Finanzamt aus den hohen Kapitalerträgen ergibt.

    Bei was für Banken hast du denn überhaupt deine Gelder liegen?

    Du musst doch sehen können, ob diese Banken die Abgeltungssteuer abgeführt haben.


    Das, was das Finanzamt hier angeblich mitteilt, verstehe ich nicht.

    Sind das ausländische Einkünfte, die von deiner Bank nicht mit der Abgeltungssteuer belegt wurden?

  • Im Steuerformular KAP habe ich alle Daten eingetragen, wie das die Erträgnisaufstellung der Bank vorgibt. Das Ergebnis war eine anständige Rückzahlung der Kapitalertragsteuer aufgrund meines Steuersatzes unter 25 %. Aber auch eine Zahlung der Einkommenssteuer, die sich laut Rückfrage beim Finanzamt aus den hohen Kapitalerträgen ergibt.

    Frage: Meine Bank sagte mir vor vielen Jahren, Verkäufe mit Gewinn bzw. Verlust werden durch entsprechende Töpfe ausgeglichen und die Bank führt Steuern ab. Eine Nachzahlung der Einkommenssteuer sei also nicht zu erwarten. Liegt das Problem vielleicht darin, dass ich nicht genügend Verluste erziehlt habe bzw. zu viel Gewinne?

    Kapitalerträge sind grundsätzlich steuerpflichtig.
    Jede Person hat allerdings einen Freibetrag in Höhe von € 1.000,00. Erst wenn die Kapitalerträge pro Kalenderjahr (Summe bei allen Banken etc.) höher sind, fallen Steuern in Höhe von maximal 25% auf die Erträge an.

    Man kann bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag z.B. über die oben genannten € 1.000,00 stellen. Erst wenn man höhere Kapitalerträge hat, führt die Bank automatisch 25% Steuern. Diese Steuern werden als Abgeltungssteuern bezeichnet.

    Wenn du aus deinen hohen Arbeitseinkommen z.B. einen wesentlich höhere Steuerbelastung hättest, gilt das nicht für Kapitalerträge - da ist bei 25% Schluss.


    Unterstellen wir, dass du keine anderen Einkünfte hast, oder diese Einkünfte sind sehr niedrig, dann ist ja auch dein Steuersatz eventuell auch sehr gering. In diesem Fall werden auch die Kapitalerträge mit diesem niedrigeren Steuersatz belastet und alles, was die Bank "zuviel" abgezogen hat, wird dir erstattet.


    Gleiches gilt, wenn du nur "geringe" Kapitaleinkünfte (weniger als € 1.000,00) hast und keinen Freibetrag bei deiner Bank gestellt hast und diese auf deine Zinserträge Steuern berechnet hat. Dann erhältst du über die Steuererklärung diese Steuern zurück.

  • Hallo Sparfuchs007 ,


    Wenn du z.B. angestellt bist und ein kleines Gehalt beziehst, führt der Arbeitgeber die gemäß deines persönlichen Steuersatzes anfallende Steuer an das Finanzamt ab.

    Deine Kapitalerträge werden von der Bank abzüglich Kapitalertragssteuer + Soli + Kirchensteuer (insgesamt also je nach Bundesland bis zu knapp 30 %) an dich gezahlt. Die Steuern gehen direkt an das Finanzamt.

    Das Finanzamt führt wenn man das Häkchen an der richtigen Stelle setzt, die sog. Günstigerprüfung durch. D.h. es prüft, ob du mit dem oben beschriebenen Ansatz besser fährst oder ob es besser wäre, deine Kapitalerträge nicht pauschal sondern mit deinem persönlichen Steuersatz zu besteuern.


    Im Steuerbescheid gibt es auf der ersten Seite eine Tabelle, die Einkommenssteuer, Soli und ggfs. Kirchensteuer enthält und in der entweder nachzuzahlende oder zu erstattende Beträge stehen. Aus dieser Tabelle ist nicht ersichtlich, woraus sich der Betrag "Einkommenssteuer" im Detail zusammensetzt.

    Bist du evtl. Rentner und hast für deine Rente eine Steuernachzahlung zu leisten? Durch die Günstigerprüfung bekommst du formal eine Erstattung der Kapitalertragssteuer, die aber aber nicht separat an dich ausgezahlt wird, sondern mit der Steuer auf die Rente verrechnet wird, so dass die Nachzahlung der Steuer auf die Rente geringer ausfällt.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Meine Anlagen liegen bei 1 Bank. Dort ist der Freistellungsauftrag ausgeschöpft. Weil ich neben den Kapitalerträgen kaum Einkünfte habe, dürfte mein Steuersatz deutlich unter 25 % liegen. Genau konnte mir das Finanzamt den Satz nicht sagen, bestätigte mir aber meine Vermutung. Das Finanzamt ging nicht auf meine geringen Renten aus LVs oder eine ebenso geringe Vermietung ein. Es betonte, dass ich ich wegen der hohen Kapitalerträge Einkommenssteuer zahlen muss. Im Umkehrschluss: Kapitalerträge werden eben als Einkünfte besteuert?! Obwohl mir die Bank das Verständnis vermittelt hat, sie hätte alles angeführt und wegen Steuersatz unter 25 % bekomme ich die Kapitalerstragssteuer zurück.

  • Weil ich neben den Kapitalerträgen kaum Einkünfte habe, dürfte mein Steuersatz deutlich unter 25 % liegen.

    Hier musst Du zwischen Durchschnitts- & Grenzsteuersatz unterscheiden. Wenn Du Deine Einkünfte kennst, kannst Du Dir beides hier anzeigen lassen:


    Lohn- und Einkommensteuerrechner:Einkommensteuer - Berechnung


    Nur wenn Dein Grenzsteuersatz unter 25% liegt, würde Dir die bereits von der Bank abgeführte Kapitalertragssteuer ganz oder teilweise erstattet werden.

  • Ich tagge mal Achim Weiss , der in anderen Threads schon ausgeführt hat, wie hohe Kapitalerträge und geringe/fehlende sonstige Einkünfte zusammen wirken.


    Verstehe ich es richtig, dass du die Steuererklärung noch nicht eingereicht hast, sondern vorab mit dem Finanzamt gesprochen hast?


    Nach erfolgter Günstigerprüfung kann es für dich besser sein, dass die Kapitalerträge nicht pauschal mit 25 % sondern mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert werden.

    Du bekommst die Differenz zwischen den 25 % und dem persönlichen Steuersatz zurück. Wenn du andere zu versteuernde Einkünfte hast (z.B. Mieteinnahnmen), verrechnet das Finanzamt die zu zahlende Steuer mit der Erstattung der Kapitalertragsteuer.

    Du bekommst die volle Kapitalertragsteuer zurück, wenn alle deine Einkünfte unter dem steuerfreien Grundbetrag (irgendwas in Richtung 10.000 € im Jahr momentan) liegen.

  • Der Satz liegt deutlich unter 25. Ich habe auch Kapital Ertragsteuer zurück erhalten. Aber auch Einkommen Steuer bezahlt. Und natürlich alles brav laut Erträgnis Aufstellung ausgefüllt

    Sorry, ich verstehe das Problem aufgrund der unvollständigen Schilderung nicht.

    Das wird doch durch wiederholen nicht besser.

    Da wird Achim Weiss seine helle Freude daran haben.

  • Du brauchst nicht genauer werden mit den Zahlen ;)

    Ich nehme mit, dass deine Kapitalerträge über dem Grundfreibetrag liegen und auch deine sonstigen Einkünfte.


    Dann passiert folgendes:

    Das Finanzamt nimmt deine sonstigen Einkünfte (Miete, LV) und berechnet darauf die Steuer, die du zu zahlen hättest, wenn du nur diese beiden Einkünfte hättest. Damit hast du den Betrag, den du zu zahlen hättest und den Prozentsatz (Grenzsteuersatz).

    Dann nimmt das Finanzamt die Kapitalerträge und stellt fest, dass du 25 % Steuer darauf gezahlt hast, dein Grenzsteuersatz aber z.B. nur 19 % ist. Daraus ergibt sich eine Erstattung der Differenz.


    Dann verrechnet das Finanzamt die Erstattung der Kapitalertragsteuer mit der zu zahlenden Steuer auf deine sonstigen Einkünfte. Daraus ergibt sich eine Erstattung für dich oder eine Nachzahlung. Ohne die Beträge zu kennen, kann man das nicht abschätzen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass das Finanzamt meint, dass am Ende eine Nachzahlung auf dich zukommt.


    Kleiner Tipp - kauf dir im Dezember 2025 eine Software für 4,99 beim Discounter. Da kannst du dann deine echten Daten eingeben, aber auch mit den Zahlen spielen und du siehst, wie sich das Ergebnis verändert.

  • Die kapitalertragsteuer ergab mit der wie auch immer errechneten Einkommen Steuer ein Plus für mich.

    Und das Finanzamt sagte, die "hohen " Kapital Erträge hätten zur Einkommen Steuer geführt. Nicht sonstige Einnahmen wie Miete

  • Die kapitalertragsteuer ergab mit der wie auch immer errechneten Einkommen Steuer ein Plus für mich.

    Und das Finanzamt sagte, die "hohen " Kapital Erträge hätten zur Einkommen Steuer geführt. Nicht sonstige Einnahmen wie Miete

    Gibt es denn schon einen Bescheid?

    Weil oben schreibst du "Genau konnte mir das Finanzamt den Satz nicht sagen, bestätigte mir aber meine Vermutung.".
    Der Steuersatz steht im Steuerbescheid, so der denn schon vorliegt.

  • Meine Steuerberaterin hat mich im Stich gelassen.

    Es ist der erste Bescheid, den ich ohne sie lese. Steuersatz habe ich keinen gesehen. Das Finanzamt sagte mir, genau könne man mir das nicht sagen!! Und verwies nicht auf den bescheid

  • Meine Steuerberaterin hat mich im Stich gelassen.

    Es ist der erste Bescheid, den ich ohne sie lese. Steuersatz habe ich keinen gesehen. Das Finanzamt sagte mir, genau könne man mir das nicht sagen!! Und verwies nicht auf den bescheid

    Das Finanzamt sagt dir garantiert nicht so einen Quatsch zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

    Das wäre nur möglich, wenn die Kapitalertragssteuer von 25 Prozent noch nicht von der Bank (z.B. im Ausland) anonym abgeführt worden wären.

  • Dem Finanzamt lag die erträgnis Aufstellung der Bank vor!

    Mein persönlicher Steuersatz interessiert mich weniger. Sondern dass offensichtlich meine Kapital Erträge den Freibetrag überstiegen und ich trotz gegenteiliger Aussagen der Bank erheblich mehr Einkommen Steuer zahle als zuvor mit Steuer Beraterin und damals noch Einkünften aus selbstständiger Arbeit

  • Ich habe das mal ChatGPT so einfach und verständlich wie möglich für dich aufbereiten lassen:

    Beispiel: Steuerbelastung mit und ohne Günstigerprüfung

    Eckdaten (ledig):

    • Vermietungseinkünfte: 2.000 €

    • Renteneinkünfte: 5.000 €

    • Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden): 5.000 €

    • Gesamt-Einkommen: 12.000 €

    Ohne Günstigerprüfung:

    • Die Vermietungseinkünfte und die Rente bleiben steuerfrei, weil dein gesamtes Einkommen (ohne Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag liegt (2025 ca. 11.604 €).

    • Auf die Kapitaleinkünfte zahlst du aber trotzdem pauschal 25% Abgeltungssteuer → das sind 1.250 € Steuern.

    • ⚠️ Diese Abgeltungssteuer wird zusätzlich zur normalen Einkommensteuer berechnet, nicht zusammen.

    💡 Ergebnis:

    • Einkommensteuer: 0 €

    • Abgeltungssteuer: 1.250 €

    • Gesamtsteuer: 1.250 €

    Mit Günstigerprüfung:

    • Das Finanzamt rechnet alle Einkünfte zusammen (auch die Kapitaleinkünfte).

    • Gesamtes zu versteuerndes Einkommen: 12.000 €

    • Der Teil über dem Grundfreibetrag (12.000 € – 11.604 € = 396 €) wird mit dem Eingangssteuersatz (ca. 14%) besteuert → das sind 55 € Steuer.

    💡 Ergebnis:

    • Gesamtsteuer (alles zusammen): 55 €

    • Es wird also kein Unterschied mehr zwischen Einkommensteuer und Abgeltungssteuer gemacht, alles wird zusammengerechnet.

    📌 Fazit:


    SzenarioSteuer gesamtOhne Günstigerprüfung1.250 €Mit Günstigerprüfung55 €