Betriebsrente (Direktversicherung) kündigen

  • Liebes Forum,

    ich habe seit 2020 eine Betriebsrente (Direktversicherung), welche ich kündigen möchte.

    Versicherungsnehmerin ist die Firma bei der ich arbeite. Ich lebe in Deutschland und werde nicht wegziehen, bleibe also innerhalb des Rentensystems.

    Ich zahle jeden Monat 284 Euro, mein Arbeitsgeber bezahlt 15% davon. Nach 3 Jahren habe ich 10.224 Euro (nur mein Anteil) eingezahlt. Aber mein Kontoauszug zeigt nur 8215,68 Euro Guthaben. Jedes Jahr muss ich verschiedene Gebühren bezahlen. Mein Geld wird jedes Jahr weniger, daher möchte ich sie kündigen.


    Mein Kündigung wurde nicht verarbeitet mit dem Hinweis, dass man nicht kündigen kann und auch keine Rückerstattung des eingezahlte Betrags erhalten kann.

    Laut der Rechnung darf ich erst in 2045 mit einer Summe 9828 Euro auszahlen oder 29,05 Euro monatlich lebenslang bekommen.


    Was denkt ihr? Wie kann ich mein Geld retten?


    Danke für eure Unterstützung

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  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe leider dasselbe durch. Du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen. Eine Kündigung im klassischen Sinne mit Rückzahlung der Beiträge ist nicht möglich.

  • Außer meiner Sicht ist ein Anwalt wenig hilfreich. Das Problem war bei mir und ich denke daher bei dir auch, dass die Direktversicherung im Rahmen deiner Arbeit abgeschlossen wurde. Bei mir hat der AG einen entsprechenden Teil zugezahlt. Wenn du jetzt die Beiträge zurückforderst, dann würdest du dich an den Anteilen die dein AG eingezahlt hat, bereichern und das geht nicht.

  • Außer meiner Sicht ist ein Anwalt wenig hilfreich. Das Problem war bei mir und ich denke daher bei dir auch, dass die Direktversicherung im Rahmen deiner Arbeit abgeschlossen wurde. Bei mir hat der AG einen entsprechenden Teil zugezahlt. Wenn du jetzt die Beiträge zurückforderst, dann würdest du dich an den Anteilen die dein AG eingezahlt hat, bereichern und das geht nicht.

    dito, bei mir hieß es damals Betriebliche Altersvorsorge... musste damals verpflichteten beitreten 50/50 bei den Beiträgen mit dem AG zusammen, jetzt liegt sie unantastbar rum weil ich ne neue Arbeit habe

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    ich habe seit 2020 eine Betriebsrente (Direktversicherung), welche ich kündigen möchte.

    Vermutlich geht das nicht. Prüfe mal, ob Du die Versicherung wenigstens beitragsfrei stellen kannst.

    Ich zahle jeden Monat 284 Euro, mein Arbeitgeber bezahlt 15% davon.

    Hinweis fürs nächste Mal: 15% ist das Minimum, das der Arbeitgeber dazugeben muß. Durch die Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber etwa 9% Rentenbeitrag und etwa 10% Krankenversicherungs-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, letztlich also mehr, als er zur bAV dazugibt. Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind für Dich neutral, Du bekommst für weniger oder mehr Beitrag nicht mehr oder weniger Leistung. Bei verringertem Arbeitslosenversicherungsbeitrag bekommst Du im Fall der Arbeitslosigkeit (den wir mal nicht annehmen wollen) weniger Leistung.


    Auf jeden Fall bekommst Du für einen geringeren Rentenbeitrag eine geringere Rente. Das heißt: Du bezahlst die bAV auch mit einer Rentenminderung. Das wird bei so geringen Arbeitgeberzuschüssen regelmäßig vergessen.

    Was denkt ihr? Wie kann ich mein Geld retten?

    Es wird sicher vor Deinem Zugriff bei der Versicherung schlummern, bis Du in Rente gehst. :(

  • dito, bei mir hieß es damals Betriebliche Altersvorsorge... musste damals verpflichteten beitreten 50/50 bei den Beiträgen mit dem AG zusammen, jetzt liegt sie unantastbar rum weil ich ne neue Arbeit habe

    Weiterführen bei neuer Arbeit?

    Portieren des Wertes in neue BAV bei neuer Arbeit?


    Waren die Abschlusskosten gezillmert und bis zum Renteneintritt berechnet?

  • Nimm doch deinen Anteil an der Zahlung raus, falls es nicht anders vertraglich vereinbart ist, lass ihn die 15% allein zahlen.


    Ich zahle auch keinen Cent zu meiner Direktversicherung dazu. So kommt zwar nicht viel zusammen, aber am Ende bleibt wenigestens etwas übrig (das du dann leider versteuern musst, den AG freut's, dass er es jetzt nicht tun muss).

  • Nimm doch deinen Anteil an der Zahlung raus, falls es nicht anders vertraglich vereinbart ist, lass ihn die 15% allein zahlen.

    Wie viel ist denn 15% von nichts?


    Ich habe es oben schon geschrieben: Ein Arbeitgeber, der sich an das gesetzliche Zuschußminimum hält, kalkuliert damit, daß er die Sozialabgabenanteile, die er ansonsten bezahlen müßte, bei Entgeltumwandlung spart und somit kostenneutral als Zuschuß zahlen kann.


    Wenn der Arbeitnehmer die bAV auf beitragsfrei stellt, wird ein solcher Arbeitgeber eher nichts mehr dazutun.

    Ich zahle auch keinen Cent zu meiner Direktversicherung dazu. So kommt zwar nicht viel zusammen, aber am Ende bleibt wenigestens etwas übrig (das du dann leider versteuern musst, den AG freut's, dass er es jetzt nicht tun muss).

    Die wird anders vereinbart sein, nehme ich an.

  • Das habe ich von Madame KI gefunden:


    "Bei der Direktversicherung als betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu leisten, wenn der Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung einen Teil seines Gehalts in die Altersvorsorge einzahlt. Dieser Zuschuss ist unabhängig davon, ob der Mitarbeiter selbst einen Beitrag zur Direktversicherung zahlt.

    Wichtige Punkte:

    • 15%-Zuschuss: Der Arbeitgeber muss einen Zuschuss von 15 Prozent auf die Beiträge zur Direktversicherung zahlen, wenn der Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung Beiträge leistet.

    Entgeltumwandlung: Die Entgeltumwandlung ist ein wichtiger Bestandteil der Direktversicherung, bei der der Mitarbeiter einen Teil seines Bruttogehalts für die Altersvorsorge verzichtet. Steuer- und sozialabgabenfrei: Die Beiträge zur Direktversicherung sind in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei. Höhe des Zuschusses: Der Arbeitgeberzuschuss wird auf den Teil des Gehalts berechnet, den der Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung in die Direktversicherung einzahlt. Kein eigener Beitrag erforderlich: Der Arbeitnehmer kann zwar freiwillig einen eigenen Beitrag zur Direktversicherung leisten, aber die Pflicht des Arbeitgebers, einen Zuschuss zu leisten, besteht unabhängig davon, ob der Mitarbeiter einen eigenen Beitrag zahlt oder nicht."


    Für mich hört sich das so an, als müsste der AN gar nichts zahlen!

  • Weiterführen bei neuer Arbeit?

    Portieren des Wertes in neue BAV bei neuer Arbeit?


    Waren die Abschlusskosten gezillmert und bis zum Renteneintritt berechnet?

    Mir wurde gesagt das währe an Arbeitgeber gebunden. Ich hatte beim neuen Arbeitgeber eine neue und mit meinem jetzigen Status darf ich keine mehr haben. Das heißt ich hab zwei Stück die rumdümpeln ohne das ich einzahle und darauf warten das sie das alter fürs abrufen erreichen.
    Würd ich also einzahlen währe das Privatvergnügen ohne Zuschüsse etc.

  • Madame KI übersieht, dass die Umwandlung von Gehalt ja der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers ist.

  • QDuong

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  • QDuong

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  • Madame KI übersieht, dass die Umwandlung von Gehalt ja der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers ist.

    So viel zu KI🥴😜 Sie wiederspricht sich im Text mehrfach. Dann hat Achim Weiss wohl recht, ich muss einen ganz anderen Vertrag haben.


    Allerdings hat mich die Allianz schon nach wenigen Monaten angerufen und von meiner großen Chance erzählt, aufzustocken zu können, um mehr Geld am Ende herauszubekommen. Wollte ich nicht. Ich hoffe, dass nach Abzug der Kosten für den Vertrag und der SV noch etwas für mich übrig bleibt.

  • Man kann die bav fast nie kündigen aber es besteht eine wichtige Ausnahme: Kleinstanwartschaften


    "Wenn die spätere Betriebsrente – auch Metallrente – sehr gering ausfallen würde, können sich Arbeitnehmer einmalig abfinden lassen, sprich frühzeitig auszahlen lassen. Dies ist bei sogenannten Kleinstanwartschaften der Fall. Folgende Grenzwerte gelten 2025:

    • Alte Bundesländer: 37,45 Euro pro Monat
    • Neue Bundesländer: 37,45 Euro pro Monat

    Solche Kleinstanwartschaften, die unter der Bagatellgrenze liegen, können auch einseitig vom Arbeitgeber abgefunden werden."


    Zitat von dieser Webseite: http://www.transparent-beraten…altersvorsorge/kuendigen/


    Ich habe diesen Prozess vor einigen Monaten problemlos durchgeführt, mit dem Unterschied, dass ich auch Versicherungsnehmer war, da das Arbeitsverhältnis nicht mehr bestand. In diesem Fall, da der Arbeitgeber noch Versicherungsnehmer ist, benötigst wahrscheinlich noch dessen Unterstützung/Zustimmung. Auf jeden Fall würde ich zeitnah den Vertrag erstmal beitragsfrei stellen, so dass deine Anwartschaft nicht die Grenze überschreitet. Bedenke auch, dass die Kapitalauszahlung vsl. steuerpflichtig sein wird.

  • Wenn Du den Namen des Tarifs und den Versicherer nennen willst, können wir die Allgemeinen Bedingungen kurz durchgehen und sehen wie die Kündigung dort explizit geregelt wird.