Hallo zusammen,
wir haben Ende 2015 ein altes Einfamilienhaus notariel überschrieben bekommen. Im Notarvertrag wurde der Nutzen-/Lastenwechsel zum 1.1.2016 angegeben. Da das Haus sehr reparaturbedürftig war, mussten wir bereits in 2015 Reparaturen durchführen lassen. Diese Reparaturen erkennt das Finanzamt aber ncht an mit der Begründung des Nutzen-/Lastenwechsels erst zum 1.1. des Folgejahres.
Ist das so rechtmässig, ich dachte bisher es gillt das Datum des Notarvertrages?
Kann ich eventuell einen Verlustvortrag in der Steuererklärung angeben oder vielleicht zumindest die Handwerkerlohnkosten bis € 6000,- für 2015 geltend machen?
Hat vielleicht noch jemand eine andere Idee?
Danke...