Hallo,
weiß hier jemand von euch, ob ich eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) rückwirkend für das Jahr 2016 beantragen kann?
Zu den Hintergründen:
Seit 9 Jahren arbeite ich in den Niderlanden (Wohnhaft in Deutschland) und zahle dort meine Einkommenssteuer sowie die Sozialabgaben. Mit dem Dieselskandal von VW Ende 2015 bin ich in den Aktienmarkt eingestiegen und kümmere mich seit 2016 nun selbst um meine finanzielle Angelegenheiten und spare erstmals in meinem Leben richtig Geld.
Da ich wie erwähnt mein Einkommen in den Niederlanden versteuere, gilt für mich bei Kapitalerträgen der Grunfreibetrag.
Da mein Geld europaweit dirvesifiziert ist, von Aktien über Sparverträge bishin zu p2p Krediten, und die Ausländischen Institute keine Kapitalertragssteuer abführen, will ich die NV-Bescheinigung haben. 2016 wurde mir telefonisch beim Finanzamt Borken mitgeteilt, das ich den NV-Bescheinigungsantrag erst stelle könne, wenn ich die Kapitalerträge aus 2016 kenne und in dem Antrag beziffern könne, diese könnte ich auch rückwirkend beantragen. Nun, ein halbes Jahr später, hat sich beim ausfüllen des Antrages noch eine Frage ergeben, die ich sofort telefonisch klären wollte und nun heißt es, das ich den Antrag NICHT rückwirkend stellen kann.
Wenn jemand von euch etwas zu dem Thema weiß, wäre ich dankbar für Antworten
Liebe Grüße
Euer Talent