Hallo Zusammen,
folgende Situation. Meine Frau lebt seit 03/2014 mit unseren Kindern wieder in Deutschland. Sie ist berufstätig und die Kinder sind bei ihr in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Ich wohne weiterhin in der Schweiz (C-Niederlassung) und bin dort berufstätig und auch krankenversichert. Nachdem die Krankenkasse meiner Frau die Familienversicherung überprüft hat, hat man mir in einem Telefonat mitgeteilt, dass, wenn ich in der Schweiz versichert bin und mein Einkommen regelmässig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 4.687,50 Euro (2016) übersteigt und mein Gehalt regelmässig höher ist, als das Einkommen meiner Frau (beide Umstände treffen zu), unsere Kinder nicht familienversichert werden können. Stattdessen müssten wir unsere Kinder selbst versichern (ca. 175 Euro je Kind/Monat).
Meine Frage: Stimmt dieser Sachverhalt so ? und wenn ja, bedeutet dass, das wir für alle Monate seit 03/2014 jeweils 350 Euro nachzahlen müssten ? und ausserdem, dass wir die bereits in den vergangenen Jahren entstandenen Behandlungskosten erstatten müssen ?
Vielen Dank für Eure Unterstützung !!!!
Bernd