Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen – wie damit umgehen?
Der Finanztip-Ratgeber „Restschuldversicherung sind teuer und oft überflüssig“ (http://www.finanztip.de/kredit/restschuldversicherung/) von der Verfasserin Dr. Schön liefert bereits sehr gute Basisinformationen für Verbraucher und ist zudem recht aktuell.
Eigentlich wäre dieser Ratgeber damit nicht ergänzungsbedürftig.
Trotzdem möchte ich den interessierten Lesern und Leserinnen tiefergehende Informationen zur Funktion der Restschuldversicherung, der Sinnhaftigkeit des Versicherungskonzeptes, der Kündigung solcher Restschuldversicherungen sowie weitergehende statistische Daten an die Hand geben.
Beginnen wir heute mit einigen statistischen Daten. Diese stammen fast ausschließlich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maisch, Dr. Schick, Künast u.a. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/10871) vom 18.01.2017. Ich unterstelle die Richtigkeit dieser Daten. Sie wurden von mir nicht geprüft.
Der Bestand an Restschuldversicherungen mit Überschussbeteiligung, die bei den unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehenden Lebensversicherern im Rahmen von Kollektivverträgen abgeschlossen wurden, belief sich 2015 auf
2,013 Millionen Verträge.
Die Versicherungssumme belief sich 2015 auf: 13.296 Mio. Euro. (oder 13,296 Milliarden Euro).
Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. schätzt, dass jedes Jahr zirka 300.000 neue Verträge abgeschlossen werden (Missstände bei der Restkreditversicherung, Papier vom 23.04.2015).
Bei den Daten von der BaFin sollte man wissen, dass diese zum Bestand an Restschuldversicherungen ohne Überschussbeteiligung keine Angaben vorliegen hat.
Ich halte die Zahlen, offen gesagt, für zu gering, zumal der GdV e.V. höhere Bestands- und Neuzugangsdaten für 2015 veröffentlicht hat. Das prüfe ich aber noch und werde die Informationen nachliefern.
Jetzt komme ich zu Daten, die bereits einen ersten Anhaltspunkt auf die Sinnhaftigkeit dieser Versicherung, geben.
Die BaFin veröffentlicht nämlich Daten zu der Anzahl der Versicherungsfälle und setzt diese ins Verhältnis mit der Anzahl der Verträge.
Die Anzahl der Versicherungsfälle betrug in 2015 zirka 5.000. Die Schadensquote (oder Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherungsfall eintritt) betrug demnach 0,2484 % (Quelle: Erstversicherungsstatistik der BaFin).
Die durchschnittliche Versicherungssumme der Versicherungsfälle liegt nach Angaben der BaFin im Bereich von 6.000 bis 8.000 Euro.
Das persönliche Risiko, in einen zivilen Rechtsstreit verwickelt zu werden, liegt bei 2,86% (Quelle: Statistisches Bundesamt, Rechtspflege 2015). Das Risiko einen Leitungswasserschadens „zu erleiden“ bei 3,31% (Quelle: GdV). Ich könnte die Liste unbegrenzt fortsetzen. Auf den ersten Blick erscheint das Versicherungskonzept daher nicht stimmig. Mehr dazu in einem späteren Beitrag.
„Versicherungsberatung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“