Masterstudium und Werkstudentenjob - km Pauschalen

  • Hallo liebe Community,


    ich hab bereits versucht mich in thematisch einzulesen und habe schon einige Informationen gefunden. Allerdings bin mir immer in einem Punkt immer noch unsicher. Es geht sich um einen Vollzeit-Master und einen davon unabhängigen Werkstudentenjob.


    Die Universität ist meine erste Arbeitsstätte und wird somit mit der Pendlerpauschale berechnet.


    Wie verrechne ich nun den Werkstudentenjob? In einem Fall der hier im Forum diskutiert wurde, wurde der Werkstudentenjob mit der Entfernungspauschale verrechnet.
    Nun frage ich mich, ob der Werkstudentenjob nicht als weitere erste Arbeitsstätte geltend gemacht werden müsste und somit nur die einfache Wegstrecke berechnet wird.


    Ich freue mich sehr über Ratschläge!
    Viele Grüße
    Jenny

  • Hallo,


    ohne dass ich das jetzt auf Grund der späten Uhrzeit nochmal nachgelesen habe, ist es m.E. so, dass der Werkstudentenjob nur mit der Pendlerpauschale angesetzt werden kann.


    Der Fall mit Reisekosten ist beim Dualen Studium, bei der Hochschule und Arbeitsplatz aus einem "Vertragsverhältnis" stammen.


    Dein Fall ist vergleichbar wie wenn jemand 2 50% Stellen hat. Auch hier kann man nicht von einer ersten Arbeitsstätte reden und den zweiten Job als weitere behandeln, weil es ja zwei getrennte Anstellungsverhältnisse sind.

  • Hallo Raphael


    vielen Dank für deine Antwort! Dann lag ich mit meiner Vermutung richtig.


    Gibt es denn für diese diese Kombi die Möglichkeit Verpflegungspauschalen geltend zu machen?
    Ich bin beispielsweise mehr als 8h außer Haus für den Werkstudentenjob oder aber es ist häufig der Fall, dass ich erst arbeite und dann in die Uni fahre und somit auch deutlich über 8h unterwegs bin.


    Viele Grüße
    Michelle