JobAbo-Ticket und Entfernungspauschale

  • Hallo,


    ich bin Berufseinsteiger und zum nächsten Monat pendel ich zwischen zwei Städten (zusammen 160 Km hin und zurück, wird das hin und zuürck gerechnet?) mit einem Jahresabo-Jobticket, welches ich mir selbst kaufe (330€ monatlich). Ich habe offensichtlich über 3600€ wegen des Jahresabotickets und 160*0.3*220=11800 (??!!)€ Entfernungspauschale. Was kann ich jetzt absetzen?



    http://www.finanztip.de/entfernungspauschale/


    Anfangs dachte ich noch ich wüsste was nun los ist, aber als ich hier auch dieser Seite das Thema zur Entfernungspauschale durchlas, kamen mir Zweifel. Hier wurde gesagt, dass gerade Fahrer mit öffentl. Verkehrsmitteln mehr als die 4500€ Entfernungspauschale absetzen können und nicht PKW Fahrer? Ich dachte bis jetzt sei das nur umgekehrt der Fall?



    Vielen Dank und viele Grüße

  • @Trad


    Die Formulierungen in dem von dir eingestellten Link sind in meinen Augen etwas unglücklich. In meinen Augen ist es so:


    Solange die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte weniger als 4.500 Euro betragen, verlangt das Finanzamt keinen Nachweis. Das gilt hier also für deine Ticketkosten 330 € x 11 Monate = 3.630 €


    Wenn man mehr als 4.500 € geltend machen will, muss man die Kosten nachweisen. Dann also die Tickets mitschicken (bringt in deinem Fall aber nichts, da < 4.500 €) oder die Kilometerleistung des Autos nachweisen. In deinem Fall wäre das beim Ansatz der pauschalen 30 Cent der Fall. Die Berechnung ist 80 km x 220 Tage x 0,30 € = 5.280 €.


    Das steht zB auch hier in einem BMF-Schreiben auf. S. 4 unter Punkt 1.3: http://www.bundesfinanzministe…len-reisekostenrecht.html


    Hier ist das auch noch einmal sehr verständlich erklärt: https://www.steuertipps.de/lexikon/e/entfernungspauschale

  • Ich wollte nur nochmal nachhaken, ob ich das oben richtig verstanden habe? Meine Bahntickets kosten im Jahr rund 3600€ Die Entfernungspauschale wäre aber mehr und zwar mehr als 4500€. Da ich mit der Bahn fahre, können mir nur genau diese 4500€ abgesetzt werden, richtig?

  • Also mein Kenntnisstand ist folgender:


    1) Du kannst "nur" deine Fahrtkosten in Höhe von 3.600 Euro geltend machen


    2) Du kannst die Entfernungspauschale in Höhe von 5.280 Euro geltend machen, wenn du entsprechende Nachweise hast. Hier dann zu sagen, ich habe keine Nachweise, bin aber mit 4.500 Euro zufrieden, ist mir nicht bekannt, dass das geht.


    3) Du kannst natürlich die Bahnfahrten irgendwie mit den Autofahrten kombinieren (Beispiele auf S. 8 des BMF-Schreibens), um möglichst nahe an die 4.500 Euro ranzukommen. Aber das entspricht dann nicht den Tatsachen, oder? Also lass die Finger davon.


    Vielleicht hat @RaphaelP eine Idee, wie man die 4.500 Euro optimal ausschöpft, der steckt da sicher tiefer drin ….

  • Entweder hast du oder ich etwas komplett falsch verstanden. Also ich erstehe das so (wenn ich die Beispiele aus dem pdf richtig verstehe):



    1) Der Betrag aus der Entfernungspauschale ist höher als die tatsächlichen Aufwendungen, ergo wird dieser Betrag erstattet. Mit dem PKW würden aus der Entfernung die vollen 5280€ erstattet werden. Da ich aber mit den öffentlichen fahre, und diese auf 4500€ (die aus der Entfernung stammenden Kosten, nicht die Reisekosten) gedeckelt sind, wird nur dieser Betrag erstattet. Und das muss man auch nicht belegen können, da die ja wissen wo ich wohne und die Beamtem mit google Maps selbst die kürzeste Strecke nachprüfen.



    Habe ich das jetzt richtig verstanden? Was bekomme ich also nun in meinem Fall zurück?

  • Hallo @Trad


    Wenn du 3600 Euro Kosten hast, kannst du 3600 Euro in der Steuererklärung angeben. Die 4500 Euro sind dann für dich irrelevant. Sie würden relevant wenn dein Bahnticket 4600 Euro kostet. Dann würdest du die Bahnticket einreichen um glaubhaft zu machen, dass du Mehraufwand hast, der über 4500 Euro hinausgeht.


    Aber wenn du legal handeln möchtest, gibst du 3600 Euro an und fertig.

  • Unglaublich chris2702: Das wäre doch sehr schlecht und überhaupt nicht vertretbar, vor allem weil ich mir ja ein Eigentor schieße...


    Bin ich der einzige, der das richtig versteht. Wenn man sich im Internet informiert oder obige pdf nur liest, wird immer geschaut, welcher Betrag höher ist.


    Warum soll ich denn die Tickets absetzen lassen?! Die Entfernungspauschale gibt mir doch alleine schon 4500€...



    Wenn ich es eben richtig vertsanden habe. Aber das was chris sagt ist glaube ich noch mehr falsch, als was wir beide hier schon besprochen haben.



    Ergo, gibt es nun 3 Ansichten...



    hat jemand noch eine 4. Ansicht, oder jemand der sowas schon mal in einer Steuererklärung gemacht hat?

  • Es wäre natürlich denkbar, dass man beides bekommt: Entfernugspauschale + Reisekosten?!


    Also einmal Entfernungspauschale gedeckelt auf 4500€ und dann noch die 3600€ Bahntickets?


    Das wäre natürlich schön.

  • Es gibt in deinem Sinne keine Entfernungspauschale, die jeder bekommt, unabhängig davon welche Kosten er hat.


    Du kannst 3600 Euro angeben, die 4500 Euro sind die Grenze ab der du BELEGEN musst, dass du höhere Kosten hattest. Aber eine Pauschale vergleichbar mit den Werbungskosten sind es definitiv nicht.

  • Besteht das Missverständnis vielleicht im Begriff Pauschale? Der Begriff Pauschale bezieht sich darauf, dass du unabhängig davon ob du zu Fuß zur Arbeit kommst oder dein Auto 30 Liter pro 100 km braucht, immer denselben Betrag bekommst.


    Sobald du jedoch 4500 euro überschreitest, musst du belegen, dass dir dir Kosten entstanden sind. Du kannst also nicht (irgendwie) kostenfrei zur Arbeit kommen, zb weil deine Freundin nebenan wohnt, und trotzdem 11xxx euro angeben. Dann musst du belegen, dass dein Auto min 35000 km gefahren ist.

  • Also nach meinem Verständnis müsstest Du so rechnen:


    Für die Pauschale:


    Einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, egal ob Du läufst, eine Mitfahrgelegenheit oder offentliche Verkehrsmittel oder das eigene Auto nutzt


    also 80km x 0,30€ x 220 Tage = 5.280€


    ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten wird dieser Betrag aber gedeckelt auf 4.500€



    für die tatsächlichen Kosten durch das Jobticket:


    330€ x 12 Monate = 3.960€



    das Finanzamt berücksichtigt dann den höheren Betrag, also die 4.500€


    Ich meine mich zu erinnern, dass mein Steuerprogramm (WISO) beide Versionen abfragt und dann den höheren Betrag in der Steuererklärung angab.

  • @FTL
    ja, genau so ist es. Meine Aussage von oben ist nicht korrekt

    1) Du kannst "nur" deine Fahrtkosten in Höhe von 3.600 Euro geltend machen

    Eigentlich steht alles im BMF-Schreiben drin, wenn man (also ich) es sorgfältig gelesen hätte:


    Da steht nämlich ausdrücklich


    1. "Auch bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Entfernungspauschale angesetzt", also nicht die niedrigeren Ticketkosten und
    2. "Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4 500 Euro im Kalenderjahr begrenzt" und
    3. "Die Beschränkung auf 4 500 Euro gilt bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, soweit im Kalenderjahr insgesamt keine höheren Aufwendungen glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden", also wenn man höhere Kosten nachweisen kann, dann geht auch mehr als 4.500 Euro.


    Fazit:

    Also ich kann eben nur 4500€ geltend machen, da die Entfernungspauschale mit der Bahn auf 4500€ gedeckelt ist, richtig?

    genau so ist es in deinem Fall.

  • Hallo,


    ich habe vom Arbeitgeber ein Angebot für ein Jobticket.
    Nun weiß ich nicht, ob sich dieses Jobticket lohnt (im Vergleich zur Entfernungspauschale).
    Gibt es hier einen Vergleichsrechner oder wie geht Ihr für einen Vergleich vor?


    Danke und Gruß

  • ich habe vom Arbeitgeber ein Angebot für ein Jobticket.
    Nun weiß ich nicht, ob sich dieses Jobticket lohnt (im Vergleich zur Entfernungspauschale).
    Gibt es hier einen Vergleichsrechner oder wie geht Ihr für einen Vergleich vor?

    Das kann jeder Taschenrechner. Denn die Fragestellung ist ganz simpel (ebenso wie der Rechenweg): Ist die Entfernungspauschale höher oder sind's die Kosten für das Jobticket?
    Sollte das Jobticket teurer als die Entfernungspauschale sein, so kannst du diese tatsächlichen Kosten auch als Werbungskosten geltend machen.


    Oder geht's in deiner Frage darum, dass der Arbeitgeber irgendwas dazubezahlt und du das allenfalls versteuern müsstest?