Hallo,
viele Rechtschutzversicherer kündigen Verträge (ausserordentlich ), wenn Kunden innerhalb von 12 Monaten einen zweiten Versicherungsfall melden, sogar bei langjähriger unbelasteter Vertragslaufzeit. Finanztest empfiehlt dazu, dass man der Versicherung in solchen Fällen besser zuvorkommt, indem man selbst kündigt. Wenn ich nun meinen laufenden Vertrag ordentlich zum Vertragsende gekündigt und auch eine Bestätigung des Versicherers erhalten habe, das Ende des Vertrasg z. B. aber erst im nächsten Jahr liegt, kann dann der Versicherer seinerseits noch vorher außerordentlich den Vertrag kündigen? Also in den Fällen, in denen innerhalb der 12 Monate vom Versicherten ein weiterer Versicherungsfall gemeldet wird?
Ich bedanke mich für baldige Antwort!