Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Hallo,
    ich habe im August 2005 bei der Quelle Bausparkasse (jetzt BSQ Bauspar AG) das Baufi-Quick Modell gewählt. D.h.
    1. Phase Kombination aus Vorausdarlehen und Bausparvertrag
    2. Phase Vorausdarlehen wird durch zugeteilten Bausparvertrag zurückgeführt. Der Rest wird über ein neues Bauspardarlehen finanziert.
    In meinem Fall bin ich am 30.12.2013 in die zweite Phase eingetreten. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch eine Darlehensgebühr von 2% in Rechnung gestellt, die auch schon im Vertrag von 2005 erwähnt war.


    Wann beginnt in meinem Fall die Verjährungsfrist für die Darlehensgebühr (Tatsächlich erst mit der Zahlung der Gebühr oder mit dem Vertragsabschluss 2005)? Muss ich dieses Jahr noch aktiv werden, oder kann ich erstmal abwarten wie sich das Thema im Spezialfall Bauspardarlehen weiterentwickelt?


    Ausserdem wurde mir 2005 neben der Abschlussgebühr für den Bausparvertrag (die ich ja nicht zurückfodern kann) auch eine Wertermittlungsgebühr von 1099 EUR in Rechnung gestellt, Habe ich da noch eine Chance auf eine Erstattung?

  • Wie gesagt, ich hatte bereits im Mai nach den ersten Urteilen geschrieben und eine Ablehnung bekommen, da verjährt. Jetzt nochmal ein Briefchen aufgesetzt, prompte Reaktion, bitten um Geduld, dann ca 3 Wochen nichts. Nette email geschrieben, nächster Tag: Brief "wir zahlen" und zeitgleich Geld auf dem Konto. Ich glaube, es war bei mir ein Zwischendarlehen, die genauen Modalitäten, wie die BSK das nun wertet, weiß ich leider nicht.


    Bleibt hartnäckig, aber freundlich, verweist auf langjährige Kundenbeziehungen usw.


    Hallo Kecki62, Alexl80,


    bei mir war es so, dass ich erst Mitte November 2014 einen Brief Einschreiben/Rückschein an Wüstenrot geschrieben habe (Musterschreiben mit 2 Wochen Frist).
    Als Anfang Dezember die Frist abgelaufen war, habe ich eine email über die Kontaktseite der Bank (m.E. wichtig, da man da schon Bezug auf seinen Vertrag nehmen kann) mit den neuesten Musterschreiben-Formulierungen und der konkreten Forderung einschl.Verzinsungsberechnung abgesetzt.
    Am nächsten Tag war das Geld auf dem Konto - 7 Ct. mehr als berechnet, das Schreiben dazu kam erst 3 Tage später ("Sie haben uns aufgefordert zu zahlen...Wir haben überwiesen..." - wirklich, so in etwa.).


    Es handelte sich um eine "Einmalige Bearbeitungsgebühr" für ein Vorausdarlehen, dass zeitgleich mit dem Bausparvertrag (unter gleicher Vertragsnr.) in 2006 damals noch bei der VVB (wurde 2009 von Wüstenrot übernommen) abgeschlossen wurde. Die "Abschlussgebühr" für den Bausparvertrag wurde zusätzlich gezahlt und ist ja unstrittig.


    Vielleicht hilft's ja noch etwas zur Klarstellung.

  • Als Anfang Dezember die Frist abgelaufen war, habe ich eine email über die Kontaktseite der Bank (m.E. wichtig, da man da schon Bezug auf seinen Vertrag nehmen kann) mit den neuesten Musterschreiben-Formulierungen und der konkreten Forderung einschl.Verzinsungsberechnung abgesetzt.
    Am nächsten Tag war das Geld auf dem Konto - 7 Ct. mehr als berechnet, das Schreiben dazu kam erst 3 Tage später ("Sie haben uns aufgefordert zu zahlen...Wir haben überwiesen..." - wirklich, so in etwa.).


    Ich danke Dir sehr für Deine Erläuterungen und vor allem für den Hinweis auf die Kontaktseite der Bank ! :)


    Ich habe zwar bereits ein ablehnendes Schreiben von der Wüstenrot erhalten, aber ich kann nicht nachvollziehen warum und werde deshalb morgen auf diesem Weg dann erneut die Rückzahlung meiner BG einfordern.
    Kann ja nichts schaden und womöglich klappt es ja ...

  • Guten Morgen,


    da es hier doch den ein oder anderen Quelle-(BSQ)Kunden gibt:


    Wir haben ebenfalls im Frühjahr 2005 über die ehemalige Quelle-Bausparkasse (heute: BSQ) unser Haus finanziert. Hierbei nutztzen wir das Produkt 'Baufi-Quick', welches aus einem vorfinanzierten Bausparvertrag und einem Darlehen bestand.
    Für das Darlehen mit zehnjähriger Zinsfestlegung mussten vereinbarungsgemäß nur die Zinsen bezahlt werden, mit der Option einer jährlichen Tilgung von 10% der Bausparsumme, welches von uns auch so in Anspruch genommen wurde. Für dieses Darlehen wurde eine Gebühr von 200,- erhoben und in den Kontoauszügen auch so benannt.
    2013 kam der vorfinanzierte BSV in die Zuteilungsphase und wurde von uns komplett abgelöst, d.h. sondergetilgt ohne das Darlehen überhaupt in Anspruch zu nehmen.
    Obwohl wir die BSQ im Voraus darauf aufmerksam machten und darum baten, die Darlehensgebühr aus diesem Grund nicht zu erheben, gab es seites der Quelle keinerlei Entgegenkommen.
    Letztendlich haben wir vor 14 Tagen (Fristablauf gestern) für beide Darlehen die Rückzahlung der Gebühren eingefordert (Musterbrief Stiftung Warentest / Einschreiben mit RS). Bis gestern keinerlei Reaktion seitens der BSQ.
    Am Freitag um 10.00 Termin beim Fachanwalt. Bei Interesse kann ich schreiben, was er zur Sache meint...


    finanztip69:
    Wegen der Wertermittlungsgebühr i.H.v. 1099,- haben wir uns damals (müsste so 2007/2008 gewesebn sein) auch mit der Quelle gestritten und, da sie nicht erstatten wollten, den Ombudsmann hinzugezogen (welcher sich aber als nicht zuständig bezeichnete, der Bausparkasse aber ein "entgegenkommendes Verhalten" empfahl. Letztendlich haben wir von der Quelle dann Hälfte der Summe als Gutschrift auf dem Darlehenskonto erhalten.


    Gruß, ame56


  • Die Frage, ab wann die Verjährung bei dem Kombinationsmodell Vorausdarlehen/Bausparer beginnt, würde mich auch brennend interessieren. Einige meinen, vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, andere gehen vom Zeitpunkt der Zahlung der Gebühr aus. Ich hoffe, jemand kann hierzu noch etwas Licht ins Dunkel bringen.


    Viele Grüße
    Manuja

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke das der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend ist, denn hier ist der strittige Punkt "entstanden" bzw. rechtsgültig geworden, meine dies auch schon desöfteren in diesem Forum gelesen zu haben.

  • Mich würde der Beginn der Verjährung auch interessieren.


    Im Jahre 2011 habe ich bei der Debeka ein Darlehen mit einem Bausparar abgeschlossen. Der Vorfinanzierungskredit endet im Jahr 2017 und dann fallen die Darlehensgebühren in Höhe von 1,5% an.


    Demnach wäre mein Anspruch auf die Rückzahlung der Darlehensgebühren schon verjährt bevor ich sie bezahlt habe.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, denn der Zeitpunkt entsteht meines Wissens erst mit Auszahlung. Aber wieso änderst Du die Finsnzierungsstruktur nicht?


    Kondition des Bausparers unschlagbar günstig?

  • Zu dem Zeitpunkt bekam ich als Student schlecht ein Darlehen. Die Debeka war der einzige Gläubiger, der mir eine Finanzierung ermöglichte. Allerdings war hier die Konstellation mit einem Bausparer Bedingung. Annuitätendarlehen war nicht möglich. Die Konditionen sind aus meiner Sicht auch nicht die schlechtesten.


    Dann muss ich wohl bis 2017 abwarten und mich überraschen lassen :-/

    • Offizieller Beitrag

    Kannst aber auch jetzt schon ins Gespräch mit der Debeka gehen .. was kein Fehler sein dürfte und Alternativen durchsprechen

  • Guten Abend,
    heute ist dann doch noch ein Antwortschreiben der BSQ (ehem. Quelle) Bausparkasse auf den bzw. die (2 Darlehen) Musterbriefe der Stifung Warentest gekommen:


    Ich zitiere:


    "Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx2014


    Ihre Rechtsauffassung vermag allerdings hier nicht zu überzeugen. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH findet im vorliegenden Fall keine Anwendung.


    Der BGH hatte aktuell über Ratenkredite zu entscheiden. Hier geht es jedoch um die Darlehensgebühr für ein Bauspardarlehen.


    In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Hanseatischen OLG vom 24.05.2011 (Az....) sind wir der Ansicht, dass die streitgegenständliche Klausel auch einer Inhaltskontrolle standhält. Es ist nämlich nicht zu beanstanden, wenn eine Bausparkasse laufzeitunabhängige Kosten bei der Ablösung des Vorfinanzierungskredites durch das Bauspardarlehen verlangt. Das Hanseatische OLG weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass bei einem klassischen Bauspardarlehen - anders als bei üblichen Darlehensverträgen - die sofortige Rückzahlung bzw. sonstige Sondertilgung durch den Bausparer möglich ist, ohne dass Vorfälligkeitszinsen zu entrichten wären.


    Die gezahlte 'Flexigebühr' ist die Gegenleistung für das Recht, innerhalb der vereinbarten Zinsfestschreibung jährliche Sondertilgungen kostenfrei vornehmen zu können.


    Ihre Forderungen weisen wir als unbegründet zurück.


    Mfg"


    Nun ja, alles sehr wischiwaschi argumentiert. Ich denke auch, dass sich die Bausparkassen das Kundeprivileg der jederzeitigen Sondertilgung mit der (unstrittigen) Abschlussgebühr bereits mehr als fürstlich bezahlen ließen...


    Und jährliche Sondertilgungen (anderer Darlehensvertrag - 'Flexigebühr') sind bei einem Darlehensvertrag alles andere als unüblich...


    Wie gesagt, am Freitag Termin beim Anwalt. Wir werden sehen....


    Gruß,


    ame56

    • Offizieller Beitrag

    Frage:


    Flexigebühr bei einem Bauspardarlehen oder einem regulären Immobiliendarlehen oder einer Vorfinanzierung?


    ,,,,


    aus meiner Sicht dürfte das BGH-Urteil auch auf die Darlehensgebühren bei Bausparkassen anwendbar sein, aber noch gibt es keine explizite Regelung.


    Kleiner Hinweis zum Thema "Abschlussgebühr"


    Ich halte eine Gebühr von 1% für zulässig und auch in Ordnung, immerhin erkauft sich der Bausparer eine ordentliche Zinssicherung. Aber auch hier gibt es vermutlich unterschiedliche Ansichten.

  • Hallo Henning,


    die 'Flexigebühr' betraf ein Immobiliendarlehen, welches nebem dem vorfinanzierten Bausparvertrag ein zweiter Baustein der Gesamtfinanzierung bei der BSQ darstellte.
    Kreditbetrag: 40.000, vereinbart war, dass über einen Zeitraum von 10 Jahren (Zinsfestlegung) nur die Zinsen bedient werden müssen, optional aber die Möglichkeit besteht, jährlich 10% der Kreditsumme, hier also 4.000 pro Jahr, zu tilgen.
    Die 200,- Flexigebühr wurden vom Darlehen gleicht einbehalten, d,.h. es wurden nur 39.800 ausbezahlt.


    Die Abschlussgebühr des BSV geht in Ordnung und wird von mir nicht auch in Frage gestellt...


    Gruß, ame56

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Ausführungen.


    Von einer direkten Gebühr für Sondertilgungen habe ich nun das erste Mal gehört. Bisher war ich nur der Ansicht das optionale Sondertilgungsrechte einen Zinsaufschlag auf den regulären Zinssatz bedeuten.


    Ich denke fast da hier ja eine Option eingeräumt wird, das diese Gebühr rechtens sein dürfte.

  • Hat von euch schon jemand Kontakt mit der Landesbank gehabt. Ich habe von dieser ein "Förderkredit zur Wohnraumförderung". Für diesen wurden Bearbeitungsgebühren bezahlt.
    Habe ich versucht zurückzuforern, habe aber leider eine Absage bekommen.

  • Guten Morgen,


    komme gerade vom Anwaltstermin. Kurz zusammengefasst:


    200,- Gebühr ("Flexi-Gebühr") für Sondertilgungen sind lt. Anwalt wohl in Ordnung, gleiche Begründung wie von Henning (s.o.). Prozessrisiko jedenfalls sehr hoch, würde mir abraten.


    Bei der Darlehensgebühr für das Bauspardarlehen sieht der Anwalt dagegen sehr gute Chancen auf einen Erfolg. Zur Verhinderung der Verjährung hat er jetzt das Mahnverfahren (?) eingeleitet.


    Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich sie hier posten.


    Gruß, ame56

  • Hallo zusammen,


    bin auch ein ehemaliger Kreditnehmer der BSQ Bauspar AG. In dem Ablehnungsschreiben der BSQ wird auf das gleiche Urteil vom 24.05.2011 (siehe Beitrag "ame 56") verwiesen. Möchte mich nun zunächst mit dem Ombudmann in Verbindung. Hat jemand vll. Infos und Kontaktdaten ??


    LG