Hallo hesina,
ich habe bisher von der Achener BSpK. noch nichts gelesen.
Aber
hier im Thread findest Du das Wesentliche über den Stand der
Rückforderung vo Bearbeitungsgeb. von Bausparkassen. Vielleicht ist auch
dieser Post interessant für Dich aus dem "längsten Thread der Welt"
Seite 607:
Alles anzeigennottele
schrieb:
lobster53
Ich habe da keine Ahnung, das war
der Eindruck der Klägerin nach dem, was der Richter und der Anwalt der
BauSpa in der Verhandlung gesagt haben. Das schriftliche Urteil steht
wohl noch aus, aber der Richter sei voll auf Seiten der Klägerin gewesen
sein.
So für alle BSQ Geschädigten.Gestern war der
Termin vor dem Landgericht Nürnberg.Die Bearbeitungsgebühr muß
zurückbezahlt werden,so der Tenor meiner Anwältin.Jetzt warten wir den
Vergleich ab und entscheiden dann ob wir in annehmen,auf jeden Fall muß
auch die Bausparkasse die BG zurückzahlen.Bingo
Wir warten hier alle hoffnungsfroh, dass sich endlich etwas Entscheidendes tut!
Gruß nottele