Bauspar-Darlehensvertrag -> Darlehensgebühr

  • Schuldig im Sinne der Anklage!


    Ja, ich versuche gerade, den Hauptthread zu dem Thema etwas "auseinanderzuziehen". Damit ist allen Diskussionteilnehmern gedient - bessere Übersichtlichkeit, kürzere Wege, usw. Sorry, dass ich dazu keine Nachricht hinterlassen habe, eine Community Managerin hat auch am Wochenende etwas vor :D vor allem hier im schönen Berlin :love:

  • Hallo Franziska,


    ich habe am 10.11.2014 an die Signal Iduna (Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie) meine Forderung gestellt. Am 12.11.2014 ging wohl an Schreiben raus, welches nie bei mir ankam. Heute Telefonat, wo man mir mitteilte, dass das Schreiben am 12.11.2014 raus ging. Es wurde mir mitgeteilt mitgeteilt, dass sie nicht zahlen werden. Sie wollten mir das Schreiben nicht faxen oder mailen, sondern eine Kopie vom Schreiben per Postweg senden. Sie spielen auf Zeit. Ich habe dann sofort Kontakt zum Anwalt aufgenommen. Dort habe ich einen Termin am Dienstag.

  • Das hört man nicht gerne... :(


    Vielleicht erzählen Sie uns, wie es in Ihrem Verfahren weitergeht? Ich würde mich sehr freuen und ich denke, dass der Austausch zu dem Thema hier zu mehr Wissen und damit hoffentlich zu mehr Erfolgen im "Kampf" gegen die Banken führen könnte.

  • Hallo,


    ich stelle dir Frage hier ein, weil es um einen Darlehensvertrag geht. Und zwar wurden Darlehens- bzw. Bearbeitugsgebühren i.H.v. 1400€ im August 2004 vom Konto abgebucht. Die BG kann man nicht zurück verlangen, da wir uns in diesem Fall außerhalb der 10 Jahre befinden. Ist es aber theoretisch möglich nur die Zinsen dafür zurückzuverlangen? Wären in diesem Fall auch immerhin etwa 800€ ab Anfang 2005 bis heute. Würde mich über Meinungen von Experten freuen. Es ist schon ärgerlich genug, dass eine so hohe BG wegen weniger Monate aus der Verjährungsfrist fällt. Deshalb will ich versuchen noch etwas zu retten.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Welche Form von Zinsen meinen Sie?


    .... beziehen Sie sich auf die Nutzungsziehung? .... dann lautet die Antwort: Nein, denn Sie haben keinen Anspruch mehr auf die BG, da Verjährung eingetreten ist. Insofern haben Sie keine Forderung, die Ihnen die Bank verzinsen müsste.

  • 940 satte Euronen! Na das würde sich definitiv lohnen. Ich kann es nur noch einmal betonen: Unsere Expertin ist der Auffassung, dass Gebühren bei Immokrediten zurückgefordert werden können.


    Aber Recht haben und Recht bekommen... Im Zweifelsfall läuft es bei einem oder mehreren Klägern wieder auf eine Grundsatzentscheidung hinaus.

  • Darf ich fragen, bei welcher Bausparkasse Du bist ? Ich habe nämlich ein ablehnendes Schreiben der Wüstenrot bezüglich der BG zu meinem Bauspardarlehen bekommen. HMPF!


    Natürlich darfst Du: Bei der selben wie Du. Es ging allerdings um eine Zwischenfinanzierung. Kann Dir den Unterschied aber auch nicht erklären. Für einen ähnlich gelagerten Fall habe ich auch eine Ablehnung. Bleib hartnäckig ^^

  • Danke, das werde ich ganz sicher ! :evil:


    Habe bei *test.de* dazu folgendes gefunden:


    <<
    Sind die Abschluss­gebühren von
    Bauspar­verträgen auch betroffen?
    Nein, die bei Abschluss von Bauspar­verträgen fälligen
    Abschluss­gebühren hat der Bundes­gerichts­hof in einem
    anderen Urteil vor Jahren bereits ausdrück­lich gebil­ligt
    (Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: XI ZR 3/10). Wenn eine
    Bausparkasse allerdings Darlehen vergibt und dafür
    Bearbeitungs­gebühren oder sons­tige lauf­zeit­unabhängige
    Gebühren kassiert, dann muss sie diese wahr­scheinlich
    erstatten; endgültig geklärt ist das aber noch nicht. Das
    Ober­landes­gericht Hamburg hat vor Jahren gegen
    Bausparkassen­kunden entschieden (Aktenzeichen: 10 U 12/09). Der
    Beschluss ist nach den Grund­satz­urteilen des
    Bundes­gerichts­hofs allerdings nicht mehr halt­bar, auch
    wenn Ombuds­leute der Sparkassen zuweilen auch jetzt noch auf
    diese Entscheidung verweisen. Sie sollten Erstattung fordern und Ihre
    Bausparkasse darum bitten, auf die Einrede der Verjährung zu
    verzichten. [Update 03.11.2014]>>

  • Hallo zusammen, also ich habe mich jetzt hier im Forum schon durchgearbeitet, aber so richtig schlau werde ich doch nicht daraus. Ich habe zur Finanzierung einer Immobilie bei der Sparkasse / LBS ein Bauspardarlehen aufgenommen und 1 % Gebühren bezahlt. Bzw. die bereits bezahlten Abschlussgebühren von älteren Bausparverträgen wurden mit angerechnet. Habe ich hier die Möglichkeit, dass diese Gebühren wieder erstattet werden oder sind die Erfolgschancen eher schlecht? Erfahrung?


    Grüße

  • Hallo Doc,


    Abschlussgebühren in Höhe von 1 % sind zulässig. Aber inwiefern da eine Anrechnung von früheren Gebühren reinspielt... Ich denke mal, solange die Gesamtgebühren 1 % von der Gesamtsumme nicht überschreiten, ist es ok. Aber ich möchte hier nicht auf der Basis von Vermutungen festlegen.


    Viele Grüße


    Franziska

  • So heute auch kein Schreiben von der Signal Iduna. Angeblich wollte ja der nette Mitarbeiter mir eine Kopie der Ablehnung sofort oer Post zusenden. Das ist "Spielen auf Zeit". Na der Dienstag rückt ja näher. Ich werde weiter berichten.