Hallo,
ich habe im Jahr 2004 das Modell " Vorfinanzierung mit Ablösung durch ein Bauspardarlehen nach Zuteilung des Bausparvertrages" bei der Debeka Bausparkasse abgeschlossen.
Nach Zuteilung des Bausparvertrages im Jahr 2011 wurden mir 1,5 % (429,44 €) des Darlehensbetrages als Darlehensgebühr berechnet.
Nach Ergehen des BGH-Urteils Ende Oktober 2014 habe ich bei der Debeka unverzüglich die Zurückzahlung dieses Betrages zzgl. Verzinsung verlangt.
Ich bekam eine sehr prompte Ablehnung in Form eines wunderschönen standardisierten Musterschreibens, mit dem Hinweis, dass die BGH-Rechtsprechung auf die Darlehensgebühr für Bauspardarlehen nicht anwendbar sei.
Im Übrigen hat sich die Debeka auf das Urteil des Hanseatischen OLG vom 24.05.2011 berufen, in dem entschieden worden sei, dass die Erhebung einer Darlehensgebühr bei Bausparverträgen nicht zu beanstanden sei.
Mein Problem bzw. meine Frage ist jetzt: Wie soll ich mich nach dieser Ablehnung jetzt verhalten?
Anscheinend ist die Anwendbarkeit der BGH-Urteile auf derartige Fälle ja noch nicht abschließend geklärt.
Verjähren jetzt meine Ansprüche zum 31.12.2014 oder bestehen sie weiter aufgrund der unklaren Rechtslage?
Über Antworten oder Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
siramo