Hallo liebe Community,
ab dem 01.01.2018 habe ich eine neue Anstellung durch die sich ein Arbeitsweg von ca. 75 km ergibt. Daher habe ich mir eine Zweitwohnung zur Miete in der Nähe der neuen Arbeitsstätte gesucht. Ab dem 01.01.2018 sind die Kosten im Zusammenhang mit dieser Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung absetzbar.
Soweit so gut. Allerdings müsste ich die Wohnung bereits zum 01.12.2017 mieten. Zum einen, da dies eine Bedingung des Vermieters ist und zum anderen kann ich die Zeit zur Einrichtung etc. nutzen.
Dazu meine Frage: Sind die Kosten bereits ab dem 01.12.2017 absetzbar, selbst wenn die neue Arbeitsstelle erst zum 01.01.2018 angetreten wird? Daran anschließen wäre für mich noch offen, wie es mit den Kosten von Hausratsgegenständen außer sieht, die vor dem 01.01.2018 gekauft wurden.
Viele Grüße
Maik