Herr

  • Guten Abend,
    Ich habe in Oktober 2013 eine Dalehen über 45000 EUR über LBS als Bausparvertrag abgeschlossen ,davon hat die LBS mir 450 EUR Abschlussgebuehren
    anrechnen.Kann ich Abschlussgebuehren zurück fordern?
    Danke vorab.

  • Hallo Herr, hallo Mika,


    im Gegensatz zu Krediten hat der Bundesgerichtshof für Bausparverträge entschieden, dass eine Bearbeitungsgebühr von einem Prozent der Bausparsumme zulässig ist. (Zum Nachlesen: Unsere Expertin Dr. Britta Schön hat das Thema in Ihrem Artikel zu den Bearbeitungsgebühren ganz am Ende erwähnt http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/)


    So wie Sie es beschreiben, haben Sie einen Bausparvertrag über 45.000 Euro abgeschlossen und dafür ein Prozent Abschlussgebühr bezahlt.


    Das ist nach der Entscheidung des BGH auch in Ordnung und somit haben Sie leider nicht die Möglichkeit, diese Gebühr zurückzufordern.


    Beste Grüße
    Martin Berg

  • Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass die FMH Finanzberatung, die ich für ihre Unabhängigkeit und Seriösität sehr schätze, jetzt Bausparverträge auch aktiv vermittelt und die Hälfte der Provision erstattet


    Die Abschlussgebühr bei einem Bausparvertrag besteht ganz überwiegend aus der Vermittlungsprovision. Das Ganze muss zwar noch von der Bafin genehmigt werden, aber im Grunde kommt man mit diesem Modell günstiger an einen Bausparer. Dieser wird durch den effektiv höher gewordenen Guthabenzins in der Ansparphase attraktiver im Vergleich zu z.B. Banksparplänen.


    Für alle Interessierten: http://www.meinbausparvertrag.de/

  • Hallo,


    ich habe Ihre Diskussionen rund um das oben genannten Thema gelesen, hätte selbst eine Frage, kann aber innerhalb der "community" keine Frage an Sie senden, daher dieser Weg: Wir haben 2012 unter anderen einen Bausparvertrag zur Finanzierung unseres Hauses bei der LBS abgeschlossen. Darin ist ausdrücklich von einer "Darlehensgebühr" von 2% die Rede, den entsprechenden Ausschnitt habe ich mitgeschickt. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind bei Bausparverträgen entsprechende Gebühren von 1% zulässig. Kann ich also 1% zurückverlangen?
    B. Simons

    • Offizieller Beitrag

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    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager