Hallo zusammen,
stimmt es das aufgrund eines Gerichtsurteils die Bestandskunden bei Flatex
von den Negativzinsen verschont bleiben?
MfG
Hallo zusammen,
stimmt es das aufgrund eines Gerichtsurteils die Bestandskunden bei Flatex
von den Negativzinsen verschont bleiben?
MfG
Wenn damit das Urteil gegen die Volksbank Reutlingen gemeint ist dürfte es mMn nicht für Flatex anwendbar sein, da es der Berichterstattung nach dort im Tenor darum ging, dass aus einer Geldanlage keine kostenpflichtige Geldverwahrung gemacht werden darf. Das Urteil bezog sich dann i.w. auf Formfehler der Einführung.
Man kann ja bei Flatex ohne Negativzins durchkommen, zumindest zahlen meine Kinder keinen, da ich die Konten stets leerräume und die Berechnungspraxis günstig für den Kunden ist.
Auf der Abrechnung steht bei Zinssatz 0,00 Prozent und nicht minus 0,4 ...
Das ist ganz komisch bei Flatex, habe dort Zugriff auf vier Konten: Wenn es etwas zu zahlen gibt, dann steht -0,4 %, bzw. bei negativem Guthaben -7.9%. Wenn das Konto auf 0 ist dann 0,00%.
Ich vermute, man muss genügend Guthaben auf dem Verrechnungskonto haben, dass bei -0,4% ein Zins von 1 Cent entsteht.
Ich habe dauerhaft <10 Euro und nur direkt nach dem Geldeinzug vom Giro für wenige Tage einen höheren Betrag. Dadurch entstehen Zinskosten von wenigen Cent im Quartal. Das Guthaben von <10 Euro ist aber wichtig, um diese Zinsen begleichen zu können.
Flatex weißt Taggenau aus, wann Zinsen entstanden sind. Ist der Kontostand bei mir <10 Euro, fallen keine Zinsen an.