Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Ich finde die Steigerungen auch schon hoch - eine Lohnzuwachsrate von 6,37% für 2024 kann ich persönlich nicht nachvollziehen. In den großen IG Verbänden sind solche Lohnerhöhungen nicht zu finden - bspw. IG Metall 2023 5% und 2024 3,5% IG Chemie 2023 5,2% und 2024 4%. Summiert kommt man drüber, aber so wird die Lohnzuwachsrate m.W.n. nicht bestimmt, sondern jedes Jahr wird einzeln betrachtet.

    Oder spielt der Mindestlohn eine treibende Rolle ?

    2022 auf 2023 von 10,45€ auf 12€ und 2023 auf 2024 12,41€. Ergibt für 2023 14,83% und 2024 3,42%.

    Dann hätte aber doch die Anhebung der Sozialversicherungswerte in 2023 heftiger aussehen müssen, oder ?

    Oder haben wir hier eine zeitlich verzögerte Anpassung ?

  • von 8.436,59 Euro in diesem Jahr, also +11,3%.

    Schade, dass man Rentenpunkte nicht traden kann.

    Rentenpunkte kann man so wenig traden - wie man wohl ebenso wenig an das in die GRV eingezahlte Kapital jemals wieder herankommt ... ?



    Nur am Rande aber in dem Kontext: Wie man mit dieser Vorgehensweise bei GKV und GRV die Sozialkosten bei 40% halten will wäre eine andere Frage. Nach meinen Dafürhalten wird auch das nicht gelingen.



    Rentenpaket 2 sorgt für Ausgabenexplosion - Bundesrechnungshof stellt Reform in Frage


    Babyboomer profitieren, jüngere und künftige Generationen werden belastet. Die Finanzprüfer kritisieren die Rentenpolitik der Ampel mit deutlichen Worten. Der Bundesrechnungshof (BRH) übt scharfe Kritik an der Rentenpolitik der Bundesregierung. "Das Rentenpaket 2 hat enorme Ausgabensteigerungen der Rentenversicherung zur Folge" schreiben die Prüfer in einem Gutachten. Bis zum Jahr 2045 summieren sich die zusätzlichen Ausgaben auf 507 Milliarden Euro. Damit steigen die Rentenausgaben um durchschnittlich 25 Mrd. jährlich. Das stelle sogar die Leistungsausweitungen der vergangenen Jahre in den Schatten" moniert das Gutachten. Das Haushaltsproblem des Bundes und die Überlastung des Bundes durch die Rentenversicherung werden durch die Reform nicht aufgehoben, nur aufgeschoben. Zudem begünstige es ältere und mittlere Generationen, weil Renten höher ausfallen. Junge und künftige Generationen werden hingegen belastet - kritisieren die Prüfer.


    (Quelle: In Franken.de vom 16 .09. unter Bezugnahme auf einen Spiegel-Artikel vom 13. 09.)

  • Nur am Rande aber in dem Kontext: Wie man mit dieser Vorgehensweise bei GKV und GRV die Sozialkosten bei 40% halten will wäre eine andere Frage. Nach meinen Dafürhalten wird auch das nicht gelingen.

    Ist doch kein Problem. Der Steuerzahler hats ja, und so verschiebt man die Abgaben eben aus der SV in den Steuerbereich. Der dumme Michel kapiert eh nicht, dass er das über die EkSt allein zahlt, während bei den SV der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ist doch kein Problem. Der Steuerzahler hats ja, und so verschiebt man die Abgaben eben aus der SV in den Steuerbereich. Der dumme Michel kapiert eh nicht, dass er das über die EkSt allein zahlt, während bei den SV der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.

    Nicht vergessen: GKV und GRV sind in erster Linie betragsfinanziert.

    Und da Beitragszahlende auch Steuerzahlende sind, werden sie hier gleich 2 x zur Kasse gebeten.

  • Wenn dem so wäre, was würde das über den Arbeitsmarkt im Allgemeinen und die Tarifbindung im Speziellen aussagen?

    Die Bezieher von Mindestlohn liegen nicht über den Beitsragsbemessungsgrenzen.

    Deren Lohnerhöhung sollte eigentlich kein Grund für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen sein.

    Ausserdem gibt es bei Lohnerhöhungen inzwischen oft quasi eine "soziale Komponente" :

    Die geringen Einkommen erhalten oft eine relativ größere Lohnerhöhung, als die Bezieher hoher Einkommen.

    Eigentlich müsste sich die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen and die tatsächlichen Lohnerhöhungen derjenigen richten, die über den Beitragsbemessungsgrenzen liegen. Ansonsten werden diese überproportional belastet, wenn man einfach die durchschnittliche Lohnerhöhung als Orientierungsgröße heranzieht.

  • Die Bezieher von Mindestlohn liegen nicht über den Beitsragsbemessungsgrenzen.

    Deren Lohnerhöhung sollte eigentlich kein Grund für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen sein.

    Ausserdem gibt es bei Lohnerhöhungen inzwischen oft quasi eine "soziale Komponente" :

    Die geringen Einkommen erhalten oft eine relativ größere Lohnerhöhung, als die Bezieher hoher Einkommen.

    Eigentlich müsste sich die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen and die tatsächlichen Lohnerhöhungen derjenigen richten, die über den Beitragsbemessungsgrenzen liegen. Ansonsten werden diese überproportional belastet, wenn man einfach die durchschnittliche Lohnerhöhung als Orientierungsgröße heranzieht.

    Das ist Deine Rechtsauffassung. Wie Du dem verlinkten Dokument in #686 entnehmen kannst, verfährt der Gesetzgeber anders.


    Zudem würde ich die Vermutung hegen, dass die Lohnzuwächse im oberen Bereich regelmässig höher sind, als im unteren Bereich. Diese Sockelgeschichten in Tarifanpassungen sind auch nicht jedesmal Teil des Pakets.

  • Wer 80 000€ verdient also 6 666€ und 4% mehr bekommt hat künftig 6933€/monat

    Tariferhöhungen der igm kommen in der Regel alle 18 bis 24 Monate wobei es zuletzt während corona sogar eine 0 Runde gab.

    Die aktuelle demnächst startende tarifrunde der igm südwest wird es in der aktuellen Lage schwer haben deutliche Steigungen durchzusetzen, dafür gibt es zu viele Unternehmen mit schlechter Wirtschaftsprognose....



    Im Gegensatz dazu ist der mindeslohn deutlich über 4% in den letzten 2 Jahren gestiegen.


    Wer vollzeit Mindestlohn bekommt hat 2022 rund 1800€/monat

    2023 2080€

    Und 2024 2140€

    Nächstes Jahr übrigens 2219€



    Die tarifbindung im niedrig Lohn Sektor wurde von vielen Firmen aufgehoben, sieht man insbesondere im Einzelhandel


    2014 lag der Anteil an tariflichen dort noch bei 38%

    Bis 2022 sank es auf 22% Trend hält meines Wissens an.


    Ist auch kein wunder, warum sich noch binden wenn der Gesetzgeber das Gehalt schlicht beschließt? Da braucht es einfach keinen Tarif mehr.



    Ich hab mir jetzt nicht die Berechnung der bemessungsgrenze durchgelesen, wenn der aber wie genannt vom reinen Durchschnitt in % ausgeht, spielt der mindeslohn durchaus mit rein.


    p.S wie an anderer Stelle hier mal genannt halte ich nicht viel von gesrzlichen Mindestlöhnen, insbesondere nicht wie diese im wirtschaftsraum EU berechnet werden.

  • Ist auch kein wunder, warum sich noch binden wenn der Gesetzgeber das Gehalt schlicht beschließt? Da braucht es einfach keinen Tarif mehr.

    Im Regelfall (wenn das nicht mittlerweile geändert wurde) bricht Tarif den Mindestlohn, sprich: Ein Tarifabschluss unter Mindestlohn setzt diesen außer Kraft.

    Findige Unternehmer wussten das zu nutzen (Stichworte PIN, CGB)

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • meines Wissens müssen Tarifabschluss und Werkverträge die gesetzlichen mindeststandarts nicht unterschreiten sondern nur verbessern.


    Ausnahmen gibt es nur in dem bereits verlinkten Fällen.



    Ist übrigens ein Grund warum es Ausbildungsvergütung heißt und nicht Gehalt/Lohn...

  • https://www.buzer.de/22_MiLoG.htm


    Tarifvertrag als Ausnahme sehe ich da nicht.

    Dann gilt das wohl nicht mehr. Das ging früher allerdings, als Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Siehe hier


    Oder hier unter "Erster abweichender Tarifabschluss"

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Das ist Deine Rechtsauffassung. Wie Du dem verlinkten Dokument in #686 entnehmen kannst, verfährt der Gesetzgeber anders.


    Zudem würde ich die Vermutung hegen, dass die Lohnzuwächse im oberen Bereich regelmässig höher sind, als im unteren Bereich. Diese Sockelgeschichten in Tarifanpassungen sind auch nicht jedesmal Teil des Pakets.

    Das verlinkte Dokument

    http://portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2024/2024-09-12_%20RefE_SV_RechengroessenVO_2025.pdf

    Ist nicht einfach zu lesen und zu verstehen.

    Richtet sich die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen nach einer Lohnzuwachsrate?

    Oder orientiert sie sich an den resultierenden Einkommen? D.h. einem "durchschnittlichen" (oder ähnlich kalkuliertem) Einkommen?

  • Das verlinkte Dokument

    http://portal-sozialpolitik.de…RechengroessenVO_2025.pdf

    Ist nicht einfach zu lesen und zu verstehen.

    Richtet sich die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen nach einer Lohnzuwachsrate?

    Oder orientiert sie sich an den resultierenden Einkommen? D.h. einem "durchschnittlichen" (oder ähnlich kalkuliertem) Einkommen?

    Ich lese da Lohnzuwachsrate heraus.

  • Ich lese da Lohnzuwachsrate heraus.

    Demnächst komplett abgekoppelt von der Lohnzuwachsrate?


    https://www.focus.de/video/ampel-streitet-um-beitragsbemessungsgrenzen-linder-will-rentenbeitraege-noch-staerker-steigen-lassen-nur-gutverdiener-profitieren_id_260346535.html


    Zitat

    Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) streiten über die Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben. Heil wollte im kommenden Jahr Gutverdiener stärker belasten, während Lindner den Plan blockiert. Lindner schlägt stattdessen eine Änderung vor, die Beitragsbemessungsgrenzen künftig nach der Inflation, statt nach der Lohnentwicklung zu berechnen, was Gering- und Normalverdiener belasten könnte.

  • Aber Geringverdienern ist die Bemessungsgrenze doch vollkommen egal? Die sind eh deutlich drunter.

    Was genau ein Normalverdiener ist, sei mal dahingestellt. Aber ärgerlich sind die Grenzen doch vor allem, wenn man genau in dem Bereich verdient.