Hallo liebe Community,
meine Tochter hat gerade ein Masterstudium in den Niederlanden begonnen. Sie hat ihre studentische gesetzliche Krankenversicherung gekündigt (dachte sie jedenfalls) und für zwei Jahre eine Auslandskrankenversicherung für Studenten abgeschlossen. Jetzt erfährt sie von der GKV, dass sie die GKV nicht kündigen kann, es sei denn, sie erklärt, dass sie dauerhaft im Ausland bleiben wird. Das hat sie eigentlich nicht vor. Um das korrekt zu machen, müsste sie ihren Wohnsitz in die Niederlande verlegen. Und die Auslandskrankenversicherung, die sie bereits für zwei Jahre bezahlt hat, wäre dann ja auch nicht mehr gültig.
Weiß jemand, ob das wirklich so sein muss? Oder was wir tun können, um nicht die Beiträge doppelt zu bezahlen?
Viele Grüße
Antje