Austritt aus der freiwilligen GKV

  • Ich bin selbstständig tätig und freiwillig pflichtversichert.
    Aufgrund recht hoher Kapitalerträge sind meine monatlichen Beiträge mehr als 3 mal so hoch wie die Arztleistungen die ich in Anspruch nehme.
    (die für 2019 anstehenden Mindestbeiträge sind für mich also nicht relevant, genauso wenig wie eine Private Krankenversicherung, da ich sie nicht wieder verlassen kann)
    Ich bin knapp 48 Jahre gehe also davon aus das sich in den nächsten paar Jahren meine Arztkosten nicht sonderlich verändern.
    Aber irgendwann wird dies sicherlich so sein.


    Daher folgender Plan:
    Ich trete jetzt aus der Techniker aus und werde Selbstzahler und wenn dies sich nach ein paar Jahren nicht mehr rechnet trete ich der GKV wieder bei…


    Ist das so denkbar und was ist zu beachten (vielleicht sowas wie Versicherungsschutz erst 3 Monate nach Vertragsbeginn…?)

  • Hallo,


    genau aus diesem Grund besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Sie können sich nur zwischen freiwilliger Versicherung in der GKV oder lebenslanger Privatversicherung entscheiden.


    Ich drücke Ihnen ganz kräftig die Daumen, dass Sie nicht morgen einen schweren Unfall erleiden oder eine lebensbedrohliche Krankheit diagnostiziert wird.


    Gruß Pumphut

  • So falsch hört sich die Frage gar nicht an. Es ist schon nachvollziehbar, dass man sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Versicherung stellt, wenn die Versicherungskosten, den tatsächlich anfallenden Kosten um das dreifache übersteigen. Das ist ja in der Regel das Wesen der Versicherungen, solange es für jeden gut geht. Wenn dann aber ein kostenintensiver Versicherungsfall eintritt, dann wird eine Versicherung doch wieder sehr wichtig. Und das gilt im Besonderen für eine Krankenversicherung. Eine schwere Krankheit die ein Krankenhausaufenthalt erfordert, kann ein Vermögen kosten. Das Risiko hier ohne Absicherung zu sein, ist sehr hoch. Also die Idee aus zutreten ist, wie mein Vorredner schon erwähnte, keine Alternative, schon aufgrund der Versicherungspflicht.


    Zur Idee: "Ich trete jetzt aus der Techniker aus und werde Selbstzahler und wenn dies sich nach ein paar Jahren nicht mehr rechnet trete ich der GKV wieder bei…"


    Sie sind im fortgeschrittenem Alter aus Sicht der Krankenkassen. Ich denke ab 50 bis 53 könnten es sich die Kassen überlegen, ob diese Sie überhaupt wieder aufnehmen möchten. Das bedeutet, dass Ihnen dann eine Rückkehr in die GKV unter Umständen gar nicht mehr ermöglicht wird. Dann bliebe halt noch die PKV. Und für die sind Sie auch aufgrund Ihres Alters ein höherer Risikofaktor, wenn es um Rentabilität geht. Im Umkehrschluss werden diese Versicherer das höhere Risiko dann halt über ein entsprechend höheren Beitrag für Sie absichern; für den Fall das eine Versicherung sie aufnimmt.

  • Solche Überlegungen sind nicht nachvollziehbar! Nein!


    Natürlich kann man das gesamte System der Pflicht zur Versicherung verlassen - aber dann muss man auch mit den Konsequenzen leben - die sind je nach Weg unterschiedlich!


    Krankenkassen können nicht überlegen, ob sie jemanden aufnehmen - das sind Verwaltungsakte - das geht nach Gesetz!

  • Austritt aus der GKV als freiwilliges Mitglied ist auch mein Thema; meine Frage ist allerdings etwas anders gelagert.
    Ich bin seit ca. 30 Jahre freiwillig in der gesetzlichen KK und möchte nun (Pensionär, 63 Jahre alt) in eine private KK wechseln, weil ich dort seit vielen Jahren eine Anwartschaftversicherung aufrecht erhalte.
    Frage: Kann ich aus der privaten KK wieder als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche KK wechseln, wenn es mir in der privaten KK nicht behagt?

  • So wie ich das SGB V verstehe, wäre ein Wechsel irreversibel. Der Gesetzgeber hat die Hürden für einen Systemwechsel bewusst hoch angesetzt.


    Es mag sein, dass es auch noch Schleichwege zurück gibt, aber da müsste dann wohl ein Experte ran.


    Wäre ein Wechsel in die pKV denn erstrebenswert, was das Finanzielle und die entsprechenden Leistungen anbelangt? Das müsste man ja ganzheitlich betrachten.

  • Danke schon mal für die Hinweise.


    Durch die jahrelange Anwartschaft in der privaten KK habe ich eine Altersrückstellung aufgebaut, die mir jetzt zugute kommen würde. Die Private würde für mich und meine Frau aufgrund der Anwartschaft (nur) ca. 340 € und als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen (einschl. Familienversicherung meiner Frau) ca. 640 € kosten- das sind mtl. 300 € mehr!
    Was aber häufig übersehen wird: Es geht bei meiner Frage ja nicht darum, wie ich wieder Pflichtmitglied in der ges. KK werden könnte, sondern darum, nach einer Phase in der priv. KK evtl. wieder als freiwilliges Mitglied in die ges. KK aufgenommen zu werden, wo ich seit über 30 Jahre Mitglied bin.

  • Dann erschließt sich mir nicht, warum es erst jetzt nach all' den Jahren in die pKV gehen soll und nicht schon viel früher. (Muss es auch nicht, es ist ja nicht meine Überlegung.)


    Mit dem Weg zurück (selbst wenn es nur um eine freiwillige Mitgliedschaft geht) sehe ich als kritisch an. Da könnte es Probleme geben.


    Es geht dabei um eine weitreichende Entscheidung, daher sollte man da eine wirkliche Fachperson hinzuziehen, bevor man da irgendetwas in die Wege leitet, was sich später als ungünstig herausstellt. Da kommt das Forum an seine Grenzen, zumal es letztlich auf konkrete Beratung hinausläuft.


    Bei der Tragweite der anstehenden Entscheidungen sollte man nicht an fachlicher Begleitung sparen.

  • Austritt aus der GKV als freiwilliges Mitglied ist auch mein Thema; meine Frage ist allerdings etwas anders gelagert.
    Ich bin seit ca. 30 Jahre freiwillig in der gesetzlichen KK und möchte nun (Pensionär, 63 Jahre alt) in eine private KK wechseln, weil ich dort seit vielen Jahren eine Anwartschaftversicherung aufrecht erhalte.
    Frage: Kann ich aus der privaten KK wieder als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche KK wechseln, wenn es mir in der privaten KK nicht behagt?

    Eine Anwartschaft kann man nicht einfach mal aufleben lassen!


    Der Grund für die Anwartschaft muss schon entfallen, damit man die Anwartschaft nutzen kann.


    Was war der Grund für die Anwartschaft und wann ist der entfallen bzw. wann entfällt er?


    Ansonsten kann man einen Antrag stellen - dann prüft der Versicherer das objektive und subjektive Risiko und nimmt den Antrag an oder lehnt ihn ab.


    Und eine Rückkehr ist natürlich auch dann später möglich, aber eben nur dann, wenn sich ein Tatbestand ergibt, der eine Aufnahme auslöst - freiwillige Mitgliedschaft auf Wunsch ist kein Grund!

  • Das ist ein interessanter Gesichtspunkt, Lange Oog. Der konkrete Grund für den Eintritt in die Anwartschaft war eine vorübergehende Pflichtversicherung in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Nach der Beendigung der Pflichtmitgliedschaft (das wäre wohl der von dir beschriebene Beendigungsgrund für die Anwartschaft gewesen) bin ich jedoch nicht zurück in die Private gegangen, sondern habe mich freiwillig in einer gesetzlichen KV versichert und daneben die Anwartschaft weiter laufen lassen.
    Die priv. KV hat sich jetzt - sozusagen ohne Grund - darauf eingelassen und würde mich in nächster Zeit wieder versichern.
    Immerhin habe ich mit der Anwartschaftversicherung 30 Jahre für eine Altersrückstellung bei der Privaten gesorgt - Grund hin oder her. Wie gesagt, das wäre nicht das Problem, eher schon die o.a. Fragestellung.

  • Sie sind über 55 Jahre alt. Und wenn Sie sich jetzt privat versichern und aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, werden Sie bis zu Ihrem Lebensende privat versichert bleiben müssen.


    Ein Rückweg von der privaten Krankenversicherung in die gesetzlichen Krankenversicherung ist nach dem 55. Lebensjahr in der Regel ausgeschlossen. Von dieser Regel gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, die jedoch in Ihrem Fall nicht vorliegen dürften.


    Erkundigen Sie sich jedenfalls genau bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, bevor Sie diesen Schritt gehen.
    Und fragen Sie bei der privaten Krankenversicherung noch einmal genau nach, ob für 340 € auch wirklich Ihre Frau mitversichert ist. Das erscheint mir extrem unwahrscheinlich - trotz Ihrer Alterungsrückstellung. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV.

  • Ein Rückweg von der privaten Krankenversicherung in die gesetzlichen Krankenversicherung ist nach dem 55. Lebensjahr in der Regel ausgeschlossen. Von dieser Regel gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, die jedoch in Ihrem Fall nicht vorliegen dürften.

    DAS ist so falsch!


    Es entfällt - und nur unter definierten Voraussetzungen - ggf. ein einziger Grund!

  • Der konkrete Grund für den Eintritt in die Anwartschaft war eine vorübergehende Pflichtversicherung in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Nach der Beendigung der Pflichtmitgliedschaft (das wäre wohl der von dir beschriebene Beendigungsgrund für die Anwartschaft gewesen) bin ich jedoch nicht zurück in die Private gegangen, sondern habe mich freiwillig in einer gesetzlichen KV versichert und daneben die Anwartschaft weiter laufen lassen.
    Die priv. KV hat sich jetzt - sozusagen ohne Grund - darauf eingelassen und würde mich in nächster Zeit wieder versichern.
    Immerhin habe ich mit der Anwartschaftversicherung 30 Jahre für eine Altersrückstellung bei der Privaten gesorgt - Grund hin oder her. Wie gesagt, das wäre nicht das Problem, eher schon die o.a. Fragestellung.

    Wenn die Frage - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - geklärt ist, dann bleibt das Risiko der vorvertraglichen Anzeigepflicht!


    Wenn alle Fakten geprüft sind und eine entsprechende Entscheidung des Versicherers vorliegt, dann kann man die Karte so ziehen!


    Jeder muss wissen, was er tut und die Konsequenzen seiner Entscheidung dann auch tragen - alles ist gut!


    Aber einfach so auf Wunsch zurück, wenn es z. B. nicht "behagt", die Karte ist nicht im Spiel!

  • DAS ist so falsch!

    Meinen Beitrag kann ich mit dem Gesetz begründen.


    So wie @DiDu seinen Fall schildert, käme in dem Fall, dass er wieder zurück zur GKV wollte, nur eine freiwillige Mitgliedschaft in Frage. Die Möglichkeiten der GKV freiwillig beizutreten, sind in § 9 Abs. 1 SGB V erschöpfend geregelt.


    Eine Bestimmung, dass ich freiwillig der GKV beitreten kann, wenn ich mit meiner PKV unzufrieden bin, ist leider nicht darunter. Deshalb ist mein Beitrag richtig.


    Können Sie Ihre gegenteilige Auffassung auch mit einer gesetzlichen Vorschrift begründen?

  • Diese Aussage "Ein Rückweg von der privaten Krankenversicherung in die gesetzlichen Krankenversicherung ist nach dem 55. Lebensjahr in der Regel ausgeschlossen. Von dieser Regel gibt es nur ganz wenige Ausnahmen, die jedoch in Ihrem Fall nicht vorliegen dürften." war Falsch!


    Das § 9 nicht funktioniert korrekt, wenn man nur geradeaus denkt!


    Wenn man um die Ecke denkt ....


    Das Sozialrecht ist ein weites Feld - es gibt Menschen, die Individuelle und kreative, aber rechtssichere Wege finden!


    Diese aussage: "So wie @DiDu seinen Fall schildert, käme in dem Fall, dass er wieder zurück zur GKV wollte, nur eine freiwillige Mitgliedschaft in Frage. Die Möglichkeiten der GKV freiwillig beizutreten, sind in § 9 Abs. 1 SGB V erschöpfend geregelt.



    Eine Bestimmung, dass ich freiwillig der GKV beitreten kann, wenn ich mit meiner PKV unzufrieden bin, ist leider nicht darunter. Deshalb ist mein Beitrag richtig." ist ja wiederum so ganz konkret richtig!