Liebe Gemeinde,
ich habe 1993 beim Vor-, Vor-, Vorgänger der heutgen ING, der Bank für Sparanlagen und Vermögensbildung AG (BSV) einen "WunschgeldSparplan" abgeschlossen. Dazu erhielt ich seinerzeit einen "BSV ZukunftsSicherungsBrief" als Urkunde zu besagtem Sparplan. Darin ist alles im Detail geregelt, auf der Vorderseite die Fakten zum Vertrag und auf der Rückseite die Besonderen Bedingungen. Eigentlich sollte damit alles klar geregelt sein, ist es aber anscheinend nicht, zumindest nach Ansicht der ING.
Der Sparplan soll über 30 Jahre laufen, die Einzahlungen erfolgen über 26 Jahre, beginnend am 01.05.1993 und als "Letzte Einzahlung" ist der 01.04.2019 vermerkt. Ab dem siebenten Jahr, also ab dem 01.05.2000, gibt es alle zwei Jahre regelmäßige Auszahlungen in fester Höhe, bis zum 01.05.2022, die Schlusszahlung erfolgt am 01.05.2023. Der Zinssatz liegt übrigens bei (heutzutage) sensationellen 6,0%, damals eher durchschnittlich.
Bei Abschluss des Vertrages war von Kapitalertragssteuer, etc. noch keine Rede, das geht nun natürlich auch noch zu Lasten des Sparergebnisses. Meine damalige Anfrage nach eventuellen Sonderzahlungen als Ausgleich dafür, wurde abschlägig beschieden, was ich akzeptiert habe, weil in der Urkunde so nicht vorgesehen.
Am 29.10.2009 teilte mir die ING-DiBa mit, dass entgegen den Regelungen in der Urkunde, ab sofort keine regelmäßigen Auszahlungen mehr erfolgen und ich stattdessen jederzeit über mein gesamtes Guthaben verfügen kann, was ich natürlich nicht getan habe. Ich bin doch nicht blöd. Die Beträge der vormals regelmäßigen Auszahlungen sind also im Guthaben liegen geblieben und werden nun auch mit verzinst.
Bislang war ich auch ziemlich Stolz auf die ING, weil sie tapfer durchgehalten hat und sich nicht des mittlerweile unrentabel gewordenen Vertrages entledigen wollte, wie die meisten Bausparkassen und ehrlich gesagt, war ich natürlich auch froh darüber.
Auf den letzten Metern, fängt die ING nun aber an, doch noch kleinlich zu werden, denn die Annahme der letzten noch verbleibenden vier Sparraten wird nun verweigert, mit der Begründung, dass "die letzte Teilauszahlung am 01.05.2008 erfolgte, Ihr (also mein) Extra-Wunschgeld nun komplett bespart ist und keine weiteren Einzahlungen mehr aufnehmen kann. Diese Auszahlungen wurden vorab mit einberechnet für die gesamte Laufzeit. Dadurch ist Ihnen kein Schaden entstanden, da dieses Geld ganz normal mit verzinst wird."
Wahrscheinlich wollen die auf das BGH-Urteil zur Zehn-Jahres-Frist bei zuteilungsreifen Bausparvertragen abzielen, vermute ich mal. Die haben die Bedingungen der Urkunde einseitig geändert und weil ich auf dem Dummenfang nicht eingestiegen bin, wollen sie mich nun über den Tisch ziehen.
Die Frage ist jetzt: Dürfen die das? Was ist Ihre Meinung dazu?
In den nächsten Tagen geht auf jeden Fall eine Beschwerde an den Ombudsmann heraus, mal sehen, was der dazu meint. Es geht zwar um einen verhältnismäßig geringen Betrag, aber was Recht ist, muss Recht bleiben. Finde ich jedenfalls.
Viele Grüße,
Mister Brot