In dem Finanztest-Heft 2/2019 wird auf Seite 67 darauf hingewiesen, dass für bestehende Verträge nicht plötzlich eine Servicepauschale eingeführt werden darf.
informationen hierüber auch im Internet unter test.de/thema/bausparen
Die höchstrichterliche Rechtsprechung dafür steht noch aus und kann Jahre dauern.
Es wird empfohlen, auch der Servicepauschale in bestehenden Verträgen zu widersprechen.
In meinem 2009 abgeschlossenen Bausparvertrag BHW Dispo maXX wird jedes Jahr ein Betrag von 12,00 € für ein Servicepaket abgezogen.
§ 17 der ABB von 07/09
"(1) Mit Vertragsabschluss erhält der Bausparer ein Servicepaket. Dies beeinhaltet die Entgelte für Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung und Vertragsübertragung. ...."
Dies alles ist aber bisher nicht vorgekommen und auch nicht geplant.
Da werde ich wohl mal höflich anfragen müssen.
berghaus 30.01.19