Hallo, ich habe über die Schlichtungsstelle probiert meine Angelegenheit zu klären. Mein Energielieferant lehnt meine Forderung, die Rückzahlung der Preiserhöhungen seit 2011 beim Strom, weiter ab. Grob gesagt, das Urteil trifft nich auf das Unternehmen zu, so die Aussage. So bleibt mir nur der Mahnbescheid auf das Urteil BHG vom 4.12.2014.
Frage:
Wenn ich demnächst den Lieferanten wechsele und dem jetzigen kündige, welche Fristen oder Informationen an den Lieferanten muß ich beachten?
Danke im Voraus.
Unzulässige Preiserhöhungen bei Gas und Strom
- Franziska
- Erledigt
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Hat jemanden schon Geld von Vattenfall zurück bekommen?Es wurde mich interessieren wie alles gelaufen ist.
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aufgrund Ihres Tipps im Finanztip, unter Verweis auf ein Urteil
des EuGH, haben wir Ende Dezember 2014 bei unserem Energieversorger BS-Energy
unter Anwendung Ihres Musterschreibens die unzulässige Preisanpassung ab 2011
angemahnt und mehr als 2.000,00 Euro zu viel gezahlte Verbrauchskosten
zurückgefordert.
BS-Energie schreibt nun zurück: “Das ...Urteil des EuGH entfaltet in
Deutschland keine unmittelbare Wirkung, sondern ist vom BGH in seiner nationalen
Rechtsprechung umzusetzen.”
Diese Umsetzung stehe aber aus und völlig offen sei, ob der BGH Ansprüche
für die Vergangenheit anerkennen werde. Gerade deshalb könne aus dem Urteil des
EuGH auch nicht geschlussfolgert werden. Man könne daher keine Verbrauchskosten
erstatten.
Dem spricht der Tenor Ihres Tipps entgegen. Soll man die Sache nun
auf sich beruhen lassen? Gibt es bereits Klagen deswegen?
Und außerdem: Sollte der BGH hier auch noch entscheiden (in 2015?), gilt dann fristgerecht unser Schreiben aus Ende Dezember 2014 oder ist die Forderung bzgl. 2011 dann verjährt und die Forderung ab 2012 muss dann neu geltend gemacht werden? -
Hallo zusammen
ich habe das Schreiben an die Ele in Gelsenkirchen geschickt.
Heute habe ich eine Antwort bekommen und zwar "das es sich ausschließlich um Preiserhöhungen aus Grundversorgten Verträgen" geht.Und Das es keine Auswirkung auf das Vertragsverhältniss hat
ist das so richtig ?
die ele ist doch mein grundversorr -
Hallo,ich habe heute die Antwort von Vattenfall bekommen,ich habe die hier hoch geladen,vieleicht kann mir jemand sagen wie ich weiter reagieren soll.Ich hab nicht verstanden,wenn die meine Forderung so wie so ablehnen,warum haben sie sich bemüht eine berechnung zu machen,ich finde das merkwürdig.Was meint ihr?Für jede Antwort bin ich dankbar
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Hallo
Habe das Musterschreiben von Finanztip zur Rückforderung von Strom- Und Gaspreiserhöhingen verwendet und als Antwort von der Stadtwerke Neuss(SWN) erhalten das der EuGH nicht entschieden has dass die Regelung des §4AVB-GasV bzw AVBEltV bzw. die nunmehr geltende Regelung in §5 Abs. 2 Strom GVV bzw. GasGVV unwirksam sind.
Sie sagen das sie allen einschlägigen gesetzlichen Regelungen bei den Preisanpassungen vollumfänglich nachgekommen seien und wollen daher nichts zurück erstatten.
Ist dem tatsächlich so oder sollte ich jetzt doch besser einen Anwalt aufsuchen ?
Gruss Thomas Breuer
PS: Die regelungen/bedienung dieser Comunity sind sehr kompliziert.
Ich hab bis heute noch nicht raus wie meine Beiträge wo für andere zu sehen sind, geschweige wie ich Antworten auf meine Beirträge finde
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Leider bei mir genau das Gleiche....erst Ablehnung, weil das Urteil angeblich nicht auf mich zutreffe...nur für Grundversorgten Verträge....als ich das widerlegen konnte, Ablehnung, da das Urteil noch nicht für die einzelnen Länder rechtsgültig sei und der Anspruch würde abgelehnt, bis das für Deutschland höchstrichterlich entschieden sei.
Ich bin frustriert und weiß mir, ehrlich gesagt, auch nicht mehr zu helfen. -
Bei mir das allerselbe. Es handelt sich um EON. Über die Schlichtungsstelle habe ich zusätzlich eine umfangreiche Stellungnahme übermittelt bekommen, mit ständig dem Satz "vorsorglich wird bestritten" und juristischer Einrede. Hauptsächlich wird vorgetragen, dass das Urteil des EuGH für deutsche Kunden keine Wirkung entfaltet, außerdem hätte ich meine Forderung nicht dargelegt und berechnet und dergleichen mehr. Zudem will die Schlichtungsstelle die Vertragsunterlagen und die AGB's haben. Der Anschluß in der Grundversorgung bestand seit 1974 von der früheren OBAG und wurde im Laufe der Jahre immer wieder übertragen, bis hin zur EON.
Mit dem Wissen, dass durch die Erhöhungen der letzten Jahre und dem gleichzeitigen Sinken des strompreises an der Börse nach einer publizierten Untersuchung einer deutschen Behörde die Gewinnspanne extrem erhöht wurde, kämpft man mit Zähnen und Klauen darum, nichts zurück zahlen zu müssen, mit allen möglichen Taschenspielertricks und Hinhaltetaktik. -
Lese gerade bei T-Online, dass der BGH entschieden hat. Es gibt also ein für Deutschland zutreffendes Urteil. ( Az. VIII ZR 158/11 und VIII ZR 13/12 ? )