Hallo zusammen,
im Zusammenhang mit der Umschuldung meiner Baufinanzierung zum Ablösungstermin 30.03.2019 (Ende der Zinsbindung) verlangt die Sparkasse als bisheriger Darlehensgeber eine Treuhandgebühr von 183,69 EUR (= 0,1% des Rückzahlungsbetrages) für die Abwicklung mit dem neuen Gläubiger.
Auf meine telefonische Nachfrage hin wurde mir erklärt, dass es sich hierbei um eine "normale unter Banken übliche Gebühr" handelt. Eine rechtliche Grundlage konnte man mir nicht nennen.
Meine Fragen sind:
- ist die Sparkasse berechtigt eine solche Gebühr zu verlangen? Der Darlehensvertrag enthält keine Hinweise auf eine solche Gebühr
- kennt jemand aktuelle Urteile/Gerichtsverfahren zu dieser Frage?
Viele Grüße
Jochen