Hallo Britta,
Sie meinen sicher das Verfahren AZ: XI ZR 340/14, wobei mit einem Urteil wohl erst 2015 zu rechnen ist. Wie sollte man vorgehen, damit event. Ansprüche auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren bei KfW-Krediten (2005) nach dem 31.12.2014 nicht doch verjährt sind?
Grüße von Petermann
Hallo Petermann,
ich hatte schon am 19. November darauf hingewiesen, dass die Revision mit dem Az. XI ZR 340/14 gegen das Urteil des LG Itzehoe vom 01.07.2014 (Az. 1 S 187/13) zurückgenommen wurde. Die Abweisung der Klage gegen die betroffene Sparkasse auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren für einen KfW-Kredit ist damit rechtskräftig.
Ich hatte ebenfalls auf das weitere klageabweisende Urteil des LG Bückeburg vom 11.09.2014 (Az. 1 S 60/13) hingewiesen, gegen das wiederum Revision eingelegt wurde. Dieses Verfahren trägt das Az. XI ZR 454/14. Es ist das einzige Revisionsverfahren, das zu den Gebühren bei KfW-Krediten derzeit beim BGH anhängig ist und es bleibt abzuwarten, ob diesmal die Kläger das Verfahren weiterbetreiben.
In Anbetracht der beiden landgerichtlichen Berufungsurteile zugunsten der betroffenen Banken wird bei KfW-Krediten keine Bank einem Verlangen nach Erstattung der Bearbeitungsgebühren oder gar der Risikoprämie für die Möglichkeit der vorzeitigen Tilgung nachkommen. Beim aktuellen Stand der Rechtsprechung ist auch der Gang zum Anwalt eher nicht zu empfehlen.
Wer sich die kleine Chance auf Erstattung für den Fall erhalten will, dass sich die Rechtsprechung noch dreht, sollte am besten mit dem Musterbrief von Stifung Warentest für KfW-Kredite mit erhöhter Kreditsumme (Seite 13) bei seiner Hausbank die Gebühr einfordern. Diese wird zwar sicher ablehnen. Der Musterbrief enthält aber zugleich hilfsweise die Bitte, bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem einschlägigen Fall auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Dieser Bitte wird die Hausbank mit etwas Glück zumindest befristet nachkommen. Dann kann einstweilen in Ruhe die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abgewartet werden. Besteht der Anspruch, laufen auch die Nutzungszinsen weiter, sodass daraus kein finanzieller Nachteil entsteht.
Wenn die Bank nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet, empfiehlt es sich bei verjährungsbedrohten (möglichen) Erstattungsforderungen, bis Ende des Jahres das kostenlose Schlichtungsverfahren beim zuständigen Ombudsmann einzuleiten. Dieser wird zwar auch nicht gegen die Bank entscheiden, solange es keine entsprechende BGH-Rechtsprechung zu KfW-Krediten gibt. Für die Dauer des Verfahrens zuzüglich sechs Monate ist aber die Verjährung gehemmt und wenn dann vielleicht im Sommer oder Herbst nächsten Jahres die Hemmung ausläuft und noch keine rechtliche Klarheit herrscht, wird über das weitere Vorgehen neu nachzudenken sein.
Gruß
Torsten
PS. Mein Hinweis auf das Urteil des LG Bückeburg war letzte Woche von Britta auf der Hauptseite zu den Kreditgebühren schon mit eingearbeitet worden, ist aber dem Datenverlust aufgrund der späteren technischen Schwierigkeiten zum Opfer gefallen.