Ich habe eine Frage zu folgendem Artikel:https://www.finanztip.de/flugaenderung-pauschalreise/
Bei unsere Pauschalreise wurde die Flugzeit von dem Hinflug unzumutbar (von 12 Uhr mittags auf 4:30 in der Nacht) geändert. TUI weigert sich aber zu zahlen, weil nur ein Flug betroffen sei und die Frankfurter Tabelle nur anzuwenden sei, wenn beide (!) Flüge geändert wurden. Leider ist das in dem Artikel nicht eindeutig beantwortet. Wie ist denn da die Rechtslage?
Vielen Dank, Dirk Braun